
Zwei Fälle aus den letzten Jahren eignen sich gut für den Unterricht, aus unterschiedlichen Gründen. Ein großer Online-Modehändler musste sein "Nachhaltigkeit"-Label bei Produktbildern entfernen, weil es einen pauschalen Umweltvorteil suggerierte, den niemand belegen konnte. Ein bekannter Sportartikelhersteller bewarb Schuhe über Jahre hinweg mit dem Begriff "Ocean Plastic" — bei frühen Konzeptmodellen stammte das Material tatsächlich aus dem Meer selbst, etwa aus geborgenen Fischernetzen, bei späteren Serienprodukten dagegen überwiegend aus Sammlungen an Stränden und in Küstenregionen, recycelt, bevor der Kunststoff überhaupt ins Meer gelangen konnte. Derselbe Begriff, zwei völlig unterschiedliche Lieferketten, und an der Werbeaussage selbst war das nicht zu erkennen.
Als ich diese Fälle einer Lerngruppe vorgelegt habe, war die Reaktion nicht das, was ich erwartet hatte. Keine Empörung über einzelne Firmen — eher Erstaunen darüber, wie verbreitet Greenwashing tatsächlich ist, und die Einsicht, dass man beim Einkaufen ja eigentlich etwas Gutes tun will, und genau an diesem Wunsch die Sprache ansetzt. Die eigentlich interessante Frage liegt eine Ebene tiefer: Was genau an der Formulierung hat das eigentlich hergegeben, ohne dass jemand im engeren Sinne gelogen hat?
Diese Frage wird ab dem 27. September 2026 nicht mehr nur unterrichtlich interessant sein, sondern auch rechtlich. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie EmpCo (Richtlinie (EU) 2024/825) ist bereits seit 2024 in Kraft. Die deutsche Umsetzung ins Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist beschlossen und im Februar 2026 verkündet worden. Die neuen deutschen UWG-Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Ab diesem Tag gelten deutlich strengere Vorgaben für Umweltwerbung: Allgemeine Aussagen wie "green" oder "eco-friendly" sind nur noch zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung dahintersteht, etwa ein EU-Ecolabel. Wird die Aussage dagegen im selben Medium klar und hervorgehoben konkretisiert, greift dieses spezielle Verbot nicht — die konkretisierte Aussage muss aber weiterhin wahr sein und darf nicht auf andere Weise irreführen. Zusätzlich werden produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von CO₂-Kompensation sowie Aussagen, die einen Umweltvorteil des gesamten Produkts suggerieren, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist, ausdrücklich untersagt. Ein guter Anlass, dieses Thema noch vor dem Stichtag in den Unterricht zu holen, nicht danach.
Der Reflex bei Werbeaussagen ist meist: Werbung übertreibt, das weiß doch jeder. Das stimmt, erklärt aber nicht, warum bestimmte Formulierungen wirken und andere nicht. Greenwashing braucht keine offensichtliche Lüge. Es setzt genau dort an, wo Kaufentscheidungen ohnehin schon ein echtes Bedürfnis erfüllen sollen: den Wunsch, mit dem eigenen Einkauf etwas Gutes zu tun. Eine sprachliche Konstruktion kann technisch korrekt sein und trotzdem einen falschen Gesamteindruck erzeugen, gerade weil die Leserin oder der Leser schon bereit ist, sie zu glauben.
Drei Sprachmuster kommen dabei immer wieder vor.
Vague environmental claims. Wörter wie green, eco-friendly, sustainable vermitteln einen weitreichenden Umweltvorteil, ohne erkennen zu lassen, worauf er sich konkret bezieht. Genau solche allgemeinen Umweltaussagen werden durch die neuen Regeln stark eingeschränkt: Ohne eine anerkannte hervorragende Umweltleistung dürfen sie nicht mehr pauschal verwendet werden. Wird dagegen im selben Medium klar und hervorgehoben erklärt, worauf sich der Umweltvorteil konkret bezieht, handelt es sich nicht mehr um eine solche allgemeine Umweltaussage — auch dann muss die konkrete Aussage aber wahr sein und darf nicht auf andere Weise irreführen.
Partial framing. Eine wahre Einzeltatsache wird so präsentiert, dass sie wie das Gesamtbild wirkt. Ein Produkt kann etwa mit made with recycled material beworben werden, obwohl sich der Recyclinganteil nur auf einen einzelnen Bestandteil bezieht, nicht auf das Produkt als Ganzes. Die Aussage kann für diesen einen Bestandteil korrekt sein und trotzdem den Eindruck erzeugen, das gesamte Produkt sei aus recyceltem Material.
Compensation language. Begriffe wie climate neutral oder carbon offset verlagern die Aussage von der eigenen Produktion auf einen ausgeglichenen Gesamteffekt, der oft anderswo und unter anderen Bedingungen erzeugt wird. Sprachlich klingt das nach einer Eigenschaft des Produkts. Tatsächlich ist es eine Rechnung.
Statt einer offenen Diskussionsrunde funktioniert eine gebundene Analyseaufgabe besser, weil sie die Lerngruppe zwingt, die Sprache selbst zu untersuchen statt nur die Moral zu bewerten.
Look at the following claim from a real product description: "Made with ocean plastic." Identify what the claim states explicitly, what it implies without stating it, and what information would be needed to check whether the implication is justified.
Diese Dreiteilung — stated, implied, missing information — lässt sich auf jede Werbeaussage anwenden, die die Lerngruppe selbst mitbringt. Das funktioniert im Unterricht deutlich besser als ein vorbereitetes Beispiel, weil die Schüler:innen die Aussagen aus eigener Konsumerfahrung kennen und dadurch schneller merken, wo sie selbst schon getäuscht wurden.
Als sprachliches Gerüst dafür eignen sich drei Satzstarter, die die Dreiteilung direkt abbilden:
The claim explicitly states that …
It suggests that … without actually saying so.
To verify this claim, I would need to know …
Eine zweite, etwas anspruchsvollere Version für C1-Niveau:
Rewrite the claim so that it would satisfy a regulation requiring all environmental claims to be specific and verifiable. Then explain what information the original version omitted.
Diese Version verlangt nicht nur Erkennen, sondern Umformulieren. Genau das ist die Fähigkeit, die künftig auch für Unternehmen selbst relevant wird, wenn sie ihre Kommunikation an die neue Rechtslage anpassen müssen.
Für den Unterricht ist der Zeitpunkt aus zwei Gründen gut gewählt.
Erstens verändert sich Greenwashing-Sprache kaum. Die Aufgabe von oben funktioniert in fünf Jahren genauso wie heute, nur mit einem neuen Beispiel.
Zweitens ändert sich gerade die Rechtslage. Ab dem 27. September gilt in der EU eine Regelung, die genau diese Sprachmuster einschränkt. Das bedeutet für den Unterricht nicht nur "hier ist ein Beispiel für Manipulation", sondern "hier sind Formulierungen, für die ab Ende September deutlich strengere rechtliche Grenzen gelten". Aus dem anfänglichen Erstaunen wird damit eine sprachlich-rechtliche Analyse, die konkret benennt, wie diese Täuschung funktioniert — und was sich an der Formulierung ändern müsste, um rechtlich zulässig zu werden.
Wer die Drei-Stufen-Logik aus dem Erwartungshorizont-Beitrag der letzten Woche kennt, findet hier die passende Operatorenfolge dazu:
IDENTIFY — Welche Aussage wird ausdrücklich getroffen? (AFB I)
ANALYSE — Welche zusätzliche Bedeutung wird sprachlich oder visuell nahegelegt, ohne ausgesprochen zu werden? (AFB II)
EVALUATE / REWRITE — Ist diese Implikation durch die vorhandenen Informationen gerechtfertigt, und wie müsste die Aussage präziser formuliert werden? (AFB III)
Die drei Operatoren lassen sich direkt in eine Aufgabenstellung überführen, ohne dass diese länger werden müsste als die beiden Beispiele oben.
Wer das Thema unterrichten möchte, ohne die Analyse selbst zusammenzustellen: In der Greenwashing-Doppelstunde für die Oberstufe ist genau dieser Ansatz bereits ausgearbeitet.
Die Lerngruppe analysiert darin eine eigens erstellte Karikatur sowie vier fiktive Werbeanzeigen und lernt dabei fünf typische Greenwashing-Muster kennen, die sie anschließend systematisch auf Belege, Aussagekraft und mögliche Irreführung prüft. Die Aufgaben führen kompetenzorientiert von AFB I über AFB II bis AFB III, ergänzt durch eine 150-Wörter-Schreibaufgabe für die Abiturvorbereitung. Enthalten sind ein minutengenauer 90-Minuten-Verlaufsplan, eine 45-Minuten-Kurzvariante, ein dreiseitiger Erwartungshorizont mit Bewertungsraster sowie ein vollständig belegter, aktueller EU-Rechtsbezug zur EmpCo-Richtlinie.
Die Einheit ist Teil 4 der Reihe Energy & Environment und funktioniert eigenständig. Wer die Reihe von Anfang an unterrichten möchte, findet den Einstieg über Klimawandel und den Abschluss über die prüfungsnahe Klausur in den anderen Teilen der Reihe.
Setzt du Greenwashing eher im Rahmen von Fast Fashion und Konsumkritik ein, oder als eigenständiges Sprachthema? Und falls du die neue EU-Regelung schon mit einer Lerngruppe besprochen hast: Was hat mehr überrascht, die Regelung selbst oder wie viele Alltagsbeispiele plötzlich dazu passten? Schreib es gern in die Kommentare.
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