Vorschau - Arbeitsblätter - Lernen und Sprache – MSD-Bundle | LRS, Rechenschwäche, Sprachentwicklung, Nachteilsausgleich, Förderplanung - Deckblatt
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Arbeitsblätter - Lernen und Sprache – MSD-Bundle | LRS, Rechenschwäche, Sprachentwicklung, Nachteilsausgleich, Förderplanung - Der Inklusionscoach - Deckblatt
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Beschreibung

Fünf Praxishefte für die Kinder, bei denen das Lernen selbst der Förderbedarf ist – und für die Frage, die im Kollegium am häufigsten falsch beantwortet wird: Was hilft hier eigentlich?

▶ WAS DRIN IST

LRS im Schulalltag – Lesen beobachten, Fehler sortieren, Lesetandem, Nachteilsausgleich und Notenschutz

Sprache im Schulalltag – Sprachverständnis prüfen, Mehrsprachigkeit, sprachsensibler Unterricht

Rechnen im Schulalltag – Rechenwege sichtbar machen, vom Zählen ablösen, Stellenwert

Nachteilsausgleich: das Handbuch – Bedingung oder Bewertung, Antragsweg, Absprachen

Förderplanung – von der Beobachtung zum überprüfbaren Ziel

▶ WARUM ZUSAMMEN

Lese-, Rechtschreib-, Sprach- und Rechenschwierigkeiten treten häufig gemeinsam auf, und sie enden alle an denselben zwei Stellen: beim Nachteilsausgleich und beim Förderplan. Wer nur das Fachheft hat, kommt bis zur Diagnose und dann nicht weiter.

▶ WAS DU BEKOMMST

Jedes Heft als ausfüllbare PDF – alle Felder direkt am Rechner beschreibbar – und als editierbares Word-Dokument. Kopiervorlagen, Prüf-Checklisten, Legematerial mit Kartenseiten, Seiten für das Kind selbst und SMARTe Förderziele.

▶ FÜR WEN

Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, Deutsch- und Mathematiklehrkräfte, Förderlehrkräfte, Lerntherapie und Referendarinnen und Referendare.

▶ HINWEIS

Keine Diagnostik, keine Lerntherapie, keine Rechtsberatung. Nachteilsausgleich und Notenschutz richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

© Der Inklusionscoach

▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen Raum

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Neu

Lernen und Sprache – MSD-Bundle | LRS, Rechenschwäche, Sprachentwicklung, Nachteilsausgleich, Förderplanung

21,99 €
Gesamtwert des Pakets: 34,95 €
Produktdetails
  • Umfang:
    5 Materialien
  • Materialtyp:
    Arbeitsblätter, Fördermaterial/Inklusion, Anderer Materialtyp

Materialien in diesem Paket (5)

eduki Qualität
94 Seiten

LRS im Schulalltag | MSD Lesen Rechtschreiben Nachteilsausgleich Notenschutz

Ein Werkzeugkasten für alle, die Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten begleiten – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenleitung oder Beratungslehrkraft. ▶ WARUM DIESES HEFT Kaum ein Thema ist so von gut gemeinten Ratschlägen überwuchert. „Er muss einfach mehr lesen." – „Schreiben Sie zu Hause Diktate." – „Das wächst sich aus." Jeder dieser Sätze klingt vernünftig, und jeder kostet ein Kind Monate. Nicht die Menge des Übens entscheidet, sondern die Art. ▶ DIE FRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT Welche Fehlerart ist es? Eine Fehlerzahl sagt nichts darüber, was zu üben ist. Erst die Sortierung in vier Gruppen – Mitsprechen, Verlängern und Ableiten, Merkwörter, Regeln – zeigt, welche Strategie fehlt. Geübt wird dann nur die häufigste Gruppe, nicht alle vier. ▶ WAS DU BEKOMMST - 38 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 540 vorbereitete Eingabefelder: Beobachtung, Fehleranalyse, Förderplan, Antrag - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Begriffe sortiert: Lese-Rechtschreib-Störung, Legasthenie, LRS – und warum das für Anträge zählt 2. Was tatsächlich dahintersteckt – und was nicht (b/d-Verdreher, Augen, „keine Mühe") 3. Was wirkt und was nicht belegt ist – mit einer Sortierübung fürs Kollegium 4. Lesen beobachten: Genauigkeit, Tempo, Verstehen getrennt 5. Fehler sortieren statt zählen – die vier Gruppen 6. Das Lesetandem: zehn Minuten täglich, vier Durchgänge, sofortiges Einsagen 7. Vier Rechtschreibstrategien, laut mitgesprochen 8. Nachteilsausgleich und Notenschutz: Bedingung oder Bewertung? 9. Das Elterngespräch – ohne Diktatempfehlung und ohne Schuldzuweisung 10. Feststellung und Antrag: wer macht was bis wann ▶ BESONDERHEIT Die Wirkt-das-Karten für das Kollegium. Fünfzehn Minuten Konferenz, zwei Felder – und danach empfiehlt eine Schule anderes als vorher. Dazu die Strategiekarten fürs Kind und die Lesetandem-Karten mit den vier Schritten bei einem Fehler. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, Deutschlehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Förderlehrkräfte, Lerntherapie und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Lese- und/oder Rechtschreibstörung (ICD-10 F81.0/F81.1, ICD-11 6A03); je nach Definition sind etwa 4 bis 8 % der Kinder betroffen. Bezug: S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Lese- und/oder Rechtschreibstörung" (AWMF 028-044). Wirksam sind symptomspezifische Verfahren, wiederholtes lautes Lesen mit sofortiger Rückmeldung und kurze tägliche Einheiten; nicht belegt sind Blickbewegungs-, Hör- und Wahrnehmungstraining sowie farbige Folien. ▶ HINWEIS Keine Diagnostik, keine Lerntherapie, keine Rechtsberatung. Nachteilsausgleich und Notenschutz richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht – in Bayern nach §§ 33 und 34 BaySchO auf Grundlage einer schulpsychologischen Stellungnahme; nur der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt. © Der Inklusionscoach▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Psychologie
7,99 €
eduki Qualität
93 Seiten

Rechnen im Schulalltag | MSD Rechenschwäche Dyskalkulie Zahlverständnis Förderplan

Ein Werkzeugkasten für alle, die Kinder mit Rechenschwierigkeiten begleiten – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenleitung oder Beratungslehrkraft. ▶ WARUM DIESES HEFT Rechnen läuft im Kopf ab. Deshalb bleibt beim Rechnen unsichtbar, was beim Lesen jeder hört: Ein Kind, das zählt, rechnet oft richtig – es braucht nur länger und mehr Kraft. Wer nur Hefte korrigiert, sieht den Unterschied nicht und hält die langsame Bearbeitung für Konzentrationsschwäche. Zwei Schuljahre später ist der Zahlenraum zu groß, und das System bricht zusammen. ▶ DIE FRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT „Wie hast du gerechnet?" Diese eine Frage, bei jeder zweiten Aufgabe gestellt, trennt das Ergebnis von der Strategie. Und nur die Strategie sagt etwas über die nächsten zwei Jahre aus. Das Heft baut auf dieser Frage auf: erst den Rechenweg sichtbar machen, dann die Lücke finden, dann täglich zehn Minuten an einer Sache arbeiten. ▶ WAS DU BEKOMMST - 39 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 520 vorbereitete Eingabefelder: Beobachtung, Zahlverständnis, Förderplan, Elterngespräch - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Die drei Bausteine: Zahlverständnis, Ablösung vom Zählen, Stellenwert – und warum die Reihenfolge nicht verhandelbar ist 2. Warum zählendes Rechnen so hartnäckig ist – und warum mehr Üben es verfestigt 3. Was wirkt und was nicht belegt ist – mit einer Sortierübung fürs Kollegium 4. Rechenwege beobachten: die eine Minute, die alles zeigt 5. Zahlverständnis prüfen – fünf kurze Proben ohne Testmaterial 6. Vom Zählen ablösen: Zerlegungen, Verdoppeln, der Zehner als Raststelle 7. Stellenwert: verdrehte Zahlen sind kein Flüchtigkeitsfehler 8. Material planen – und seinen Abbau von Anfang an mitdenken 9. Was schulisch möglich ist, wenn es keinen Notenschutz gibt 10. Das Elterngespräch: ehrlich zur Rechtslage, klar zum Weg ▶ BESONDERHEIT Der rechtliche Punkt, an dem fast jede Beratung hängenbleibt: Für die Rechenstörung ist in Bayern – anders als bei der Lese-Rechtschreib-Störung – kein Notenschutz vorgesehen. Vorlage 7 sammelt dafür alles, was pädagogisch sehr wohl geht: Aufgabenmenge, Zeit, erlaubtes Material, mündliche Nachweise, Rückmeldung zum Rechenweg. Dazu die Rechenweg-Karten fürs Kollegium – fünfzehn Minuten Konferenz, und die Schule schaut danach anders auf richtige Ergebnisse. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, Mathematiklehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Förderlehrkräfte, Lerntherapie und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Rechenstörung (ICD-10 F81.2, ICD-11 6A03.2); je nach Definition sind etwa 3 bis 7 % der Kinder betroffen. Bezug: S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung" (AWMF 028-046). Leitsymptom ist das verfestigte zählende Rechnen; die Lücken liegen meist im Zahlverständnis (Teil-Ganzes-Beziehung) und im Stellenwertverständnis. Wirksam sind symptomspezifische Verfahren mit strukturiertem Material und geplantem Abbau; nicht belegt sind Wahrnehmungs-, Blickbewegungs- und Bewegungstraining. ▶ HINWEIS Keine Diagnostik, keine Lerntherapie, keine Rechtsberatung. Nachteilsausgleiche richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht; in Bayern ist für die Rechenstörung kein Notenschutz vorgesehen. © Der Inklusionscoach▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Psychologie
7,99 €
eduki Qualität
94 Seiten

Sprache im Schulalltag | MSD Sprachentwicklung Mehrsprachigkeit Elterngespräch

Ein Werkzeugkasten für alle, die Kinder mit sprachlichen Schwierigkeiten begleiten – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenleitung oder Beratungslehrkraft. ▶ WARUM DIESES HEFT Man hört die Aussprache. Alles andere hört man nicht – einen schmalen Wortschatz, eine unsichere Grammatik und vor allem ein eingeschränktes Sprachverständnis. Genau diese Ebene hat die größten Folgen für das Lernen und die geringste Sichtbarkeit: Sie zeigt sich als Unaufmerksamkeit, als Trödeln, als Verweigerung. Das Kind gilt dann als unkonzentriert und bekommt Förderung für etwas, das gar nicht sein Problem ist. ▶ DIE FRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT Versteht es wirklich? Nicht „Hast du verstanden?" – darauf antwortet jedes Kind mit Ja. Sondern: „Sag mir mit deinen Worten, was du jetzt machst." Diese eine Gewohnheit deckt mehr auf als jeder Test und kostet zehn Sekunden. ▶ WAS DU BEKOMMST - 39 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 500 vorbereitete Eingabefelder: Beobachtung, Verständnisproben, Sprachbiografie, Förderplan - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Die fünf Ebenen: Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Erzählen 2. Das unterschätzte Sprachverständnis – und fünf Proben für den Unterricht 3. Mehrsprachigkeit oder Sprachentwicklungsstörung? Die Sprachbiografie im Elterngespräch 4. Sprachsensibler Unterricht: Wartezeit, Auftragsformate, Visualisierung 5. Wortschatzarbeit, die trägt – auch bei den kleinen Wörtern 6. Mündliche Situationen entschärfen: melden, vorlesen, Referat 7. Nachteilsausgleich bei Sprache: Bedingung verändern, nicht Leistung 8. Das Elterngespräch – ohne Diagnose und ohne Rat zum Sprachwechsel 9. Zusammenarbeit mit der Sprachtherapie: ein Ziel statt zwei Pläne 10. Der Sprachförderplan mit Zielen auf der richtigen Ebene ▶ BESONDERHEIT Die Modellierungskarten fürs Klassenteam. Sie machen in einer Viertelstunde greifbar, wie man die richtige Form zurückgibt, statt zu verbessern – die wirksamste Technik im Unterricht, die keine Sekunde kostet. Dazu die Ebenen-Karten fürs Kollegium und die Hilfe-Karten, mit denen ein Kind endlich nachfragen kann. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, DaZ- und Sprachförderkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Sprachentwicklungsstörungen (ICD-10 F80, ICD-11 6A01) betreffen die Ebenen Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis und Erzählen; internationale Untersuchungen finden zum Schuleintritt bei rund 7 % der Kinder eine Sprachentwicklungsstörung ohne erkennbare andere Ursache. Bezug: S3-Leitlinien der AWMF (Reg.-Nr. 049-006 Diagnostik, 049-015 Therapie). Vor jeder sprachlichen Förderung ist das Hören abzuklären. Bei Mehrsprachigkeit liegt eine Störung erst nahe, wenn beide Sprachen betroffen sind. ▶ HINWEIS Das Heft ist keine Diagnostik, keine Sprachtherapie und keine Rechtsberatung. Die Feststellung einer Sprachentwicklungsstörung und ihre Behandlung gehören in ärztliche und sprachtherapeutische Hände; Nachteilsausgleiche richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. © Der Inklusionscoach▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Psychologie
7,99 €
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37 Seiten

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst – Nachteilsausgleich: das Handbuch | MSD Notenschutz Antrag Förderplan

Das Handbuch für alle, die einen Nachteilsausgleich begründen, beantragen, beschließen oder umsetzen müssen – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenlehrkraft oder als Schulleitung. Unabhängig von der Diagnose. ▶ WARUM DIESES HEFT Kaum ein Begriff wird in Konferenzen so oft benutzt und so selten genau gemeint wie „Nachteilsausgleich". Gemeint sind in Wahrheit drei verschiedene Dinge – individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz – mit verschiedenen Voraussetzungen, verschiedenen Zuständigkeiten und verschiedenen Folgen für das Zeugnis. Wer sie auseinanderhält, führt kürzere Gespräche und bessere. ▶ DIE LEITFRAGE, DIE FAST ALLES ENTSCHEIDET Wird hier die Bedingung verändert oder die Leistung? Mehr Zeit verändert die Bedingung – das Kind löst dieselben Aufgaben. Auf die Bewertung der Rechtschreibung zu verzichten verändert die Leistung – ein Teil der Prüfung entfällt. Das eine ist Nachteilsausgleich und steht nicht im Zeugnis. Das andere ist Notenschutz, ist eng begrenzt und steht im Zeugnis. Mit dieser einen Frage lässt sich fast jeder Streitfall in der Konferenz in zwei Minuten klären. ▶ WAS DU BEKOMMST - 37 Seiten Handbuch als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 370 vorbereitete Eingabefelder: Bedarfsanalyse, Antrag, Vereinbarung, Verlauf - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Woraus der Anspruch folgt: Art. 3 Abs. 3 GG, UN-BRK – und warum es keine sonderpädagogische Feststellung braucht 2. Die drei Stufen: individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz 3. Bayern im Detail: §§ 32, 33, 34 BaySchO und Art. 52 Abs. 5 BayEUG – wer entscheidet, was nötig ist 4. Was in keinem Bundesland zulässig ist 5. Wo genau entsteht der Nachteil? Die Vorarbeit, die über die Wirkung entscheidet 6. Maßnahmen auswählen – nach dem Nachteil, nicht nach der Diagnose 7. Der Antrag: was hineingehört, mit fertigen Textbausteinen 8. Die schriftliche Vereinbarung und das Blatt für die Vertretungsmappe 9. Formulierungshilfen für Protokoll, Förderplan und Elternbrief 10. Die sechs Einwände aus dem Kollegium – und die Antworten darauf ▶ BESONDERHEIT Legematerial 1 ist für das Kollegium, nicht für das Kind: Sortierkarten, die in Kleingruppen auf drei Felder verteilt werden – individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz. Zehn Minuten Konferenzzeit. Genau dort, wo die Gruppen auseinandergehen, liegt die Unklarheit, die im Alltag den Ärger macht. Zwei Karten sind Absicht und sorgen zuverlässig für Diskussion – eine davon gehört in keines der drei Felder. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenlehrkräfte, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Lerntherapeutinnen und Schulbegleitungen. ▶ FACHLICHER STAND Rechtsrahmen: Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 24 Abs. 2 Buchst. e UN-Behindertenrechtskonvention. Bayern: individuelle Unterstützung (§ 32 BaySchO), Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO), Notenschutz (§ 34 BaySchO) auf Grundlage von Art. 52 Abs. 5 BayEUG; Entscheidung durch die Schulleitung an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Berufsschulen, durch die Schulaufsicht an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Oberschulen. Nordrhein-Westfalen: Schulleitung nach Beratung in der Klassenkonferenz, § 1 und § 2 Abs. 5 SchulG NRW sowie AO-SF und AO-GS. Üblicher Zeitzuschlag 25 Prozent, in Ausnahmefällen bis 50 Prozent. ▶ HINWEIS Das Heft ist keine Rechtsberatung. Verfahren, Zuständigkeiten, zulässige Maßnahmen und Zeugnisregelungen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht; verbindlich ist stets die eigene Schulordnung in ihrer aktuellen Fassung. © Der Inklusionscoach▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

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Durch die tägliche Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlichster Lernvoraussetzungen habe ich einen großen Erfahrungsschatz aufgebaut. Auf dieser Grundlage entwickle ich praxiserprobte Unterrichtsmaterialien für die Grundschule, Förderschule und Mittelschule – verständlich, motivierend und sofort im Unterricht einsetzbar.
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