Nachteilsausgleich ist keine Notenschenkung

Kaum ein Thema führt im Kollegium zu so vielen Missverständnissen. Der häufigste Satz, den ich höre: „Dann ist das doch ungerecht gegenüber den anderen."

Der Denkfehler steckt im Wort „Ausgleich". Ein Nachteilsausgleich verändert nicht das Anforderungsniveau, sondern die Bedingungen, unter denen ein Kind zeigen kann, was es kann. Wer eine Lese-Rechtschreib-Störung hat, bekommt mehr Zeit – nicht leichtere Aufgaben. Die Leistung selbst wird unverändert bewertet.

Der Unterschied zum Notenschutz ist zentral, wird aber ständig vermischt: Beim Notenschutz wird eine Teilleistung nicht bewertet. Das muss im Zeugnis vermerkt werden. Beim Nachteilsausgleich nicht.

Drei Dinge aus der Beratungspraxis:

Der Ausgleich muss zur Beeinträchtigung passen. Mehr Zeit hilft bei Verarbeitungsschwierigkeiten – bei einem Kind mit Aufmerksamkeitsproblemen kann eine verlängerte Arbeitszeit sogar schaden.

Er gehört in den Förderplan, nicht in eine mündliche Absprache. Was nicht dokumentiert ist, gilt beim nächsten Lehrerwechsel nicht mehr.

Und: Sprecht mit dem Kind darüber. Kinder, die nicht verstehen, warum sie etwas anderes bekommen, empfinden den Ausgleich als Stigma statt als Hilfe.

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Tags: nachteilsausgleich, inklusion, forderplanung

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