Vorschau - Arbeitsblätter - Der Beratungskoffer – MSD-Bundle | Gutachten, Förderplanung, Elterngespräche, Nachteilsausgleich, Übergänge - Deckblatt
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Arbeitsblätter - Der Beratungskoffer – MSD-Bundle | Gutachten, Förderplanung, Elterngespräche, Nachteilsausgleich, Übergänge - Der Inklusionscoach - Deckblatt
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Beschreibung

Fünf Praxishefte für das Handwerk der Beratung – nicht für ein Störungsbild, sondern für das, was in jedem Fall zu tun ist.

▶ WAS DRIN IST

Gutachten im Schulalltag – beobachten, belegen, formulieren; Stellungnahmen, die tragen

Förderplanung – von der Beobachtung zum überprüfbaren Ziel

Elterngespräche – Gesprächsführung, Vorlagen, beobachten statt bewerten

Nachteilsausgleich: das Handbuch – Bedingung oder Bewertung, Antragsweg, Absprachen

Übergänge im Schulalltag – Einschulung, Schulwechsel, Übertritt, Förderortwechsel

▶ WARUM ZUSAMMEN

Das sind die fünf Tätigkeiten, die im Mobilen Dienst unabhängig vom Thema immer wieder anfallen – und die man nirgends gelernt hat. Sie bauen aufeinander auf: Beobachtung wird zum Gutachten, das Gutachten zum Förderplan, der Förderplan zum Elterngespräch, und beim Schulwechsel entscheidet sich, ob davon etwas ankommt.

▶ WAS DU BEKOMMST

Jedes Heft als ausfüllbare PDF – alle Felder direkt am Rechner beschreibbar – und als editierbares Word-Dokument. Beobachtungsbögen, Formulierungshilfen, Gesprächsleitfäden, Prüflisten, Legematerial mit Kartenseiten und SMARTe Förderziele.

▶ FÜR WEN

Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Besonders geeignet für den Berufseinstieg, das Referendariat und für Kolleginnen und Kollegen, die neu im Mobilen Dienst sind.

▶ HINWEIS

Keine Diagnostik und keine Rechtsberatung. Verfahren, Nachteilsausgleich und Notenschutz richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

© Der Inklusionscoach

▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen Raum

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Neu

Der Beratungskoffer – MSD-Bundle | Gutachten, Förderplanung, Elterngespräche, Nachteilsausgleich, Übergänge

23,99 €
Gesamtwert des Pakets: 32,95 €
Produktdetails
  • Umfang:
    5 Materialien
  • Materialtyp:
    Arbeitsblätter, Fördermaterial/Inklusion, Anderer Materialtyp

Materialien in diesem Paket (5)

eduki Qualität
37 Seiten

Übergänge im Schulalltag | MSD Einschulung Schulwechsel Übertritt Übergabebogen

▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Psychologie
7,99 €
86 Seiten

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst – Elterngespräche | MSD Beratung Gesprächsführung Elternarbeit Vorlagen

Der Werkzeugkasten für alle, die Elterngespräche führen müssen, ohne je gelernt zu haben, wie das geht – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenleitung oder als Schulleitung. ▶ WARUM DIESES HEFT Elterngespräche scheitern selten an fehlendem Wohlwollen. Sie scheitern an drei Dingen: Die Eltern hören zuerst etwas Negatives. Sie hören eine Bewertung statt einer Beobachtung. Und am Ende steht nichts Schriftliches. Alle drei sind vermeidbar, und alle drei kosten nichts außer einer halben Stunde Vorbereitung. ▶ DIE PRÜFFRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT Könnte eine Kamera das aufzeichnen? Eine Kamera nimmt auf, dass ein Kind achtmal aufsteht. Sie nimmt nicht auf, dass es unmotiviert ist. Was die Kamera nicht sieht, ist eine Deutung – und Deutungen kann man bestreiten, Beobachtungen nicht. Dieser eine Übersetzungsschritt vor jedem Gespräch nimmt ihm die halbe Konfliktenergie, bevor es beginnt. ▶ WAS DU BEKOMMST - 38 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 340 vorbereitete Eingabefelder: Vorbereitung, Vereinbarung, Übergabe, Nachbereitung - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Der Rechtsrahmen: Art. 74 und 75 BayEUG, KMK-Beschluss 2018 – Beratung ist Auftrag, nicht Entgegenkommen 2. Die drei Haltungen nach Rogers: Akzeptanz, Empathie, Kongruenz – und was sie im Gespräch bedeuten 3. Der vierphasige Aufbau: Ressourcen, Beobachtung, Maßnahmen, Vereinbarung 4. Die Formulierungswerkstatt: aus Bewertung wird Beobachtung 5. Das Erstgespräch nach der Meldung – die ersten drei Minuten 6. Eine Vermutung mitteilen, ohne zu diagnostizieren 7. Die sechs Ablehnungssätze – und was auf jeden davon hilft 8. Vorwürfe: Deeskalation in vier Schritten, und wo die Grenze liegt 9. Sprachmittlung: warum niemals ein Kind übersetzt 10. Zielvereinbarung, Übergabegespräch und Nachbereitung ▶ BESONDERHEIT Drei Legematerialien, die den Verlauf eines Gesprächs verändern. Die Stärkenkarten lösen das Problem, dass in Phase 1 beiden Seiten nichts Konkretes einfällt. Die Sorgenkarten sprechen für Eltern, die nicht schweigen, weil sie ablehnen, sondern weil sie nicht wissen, wie man so etwas sagt. Und die Satzkarten sind für das Kollegium: zehn Minuten Konferenz, und der Unterschied zwischen Bewertung und Beobachtung sitzt – eine Karte gehört absichtlich in kein Feld. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Rechtsrahmen: Art. 74 BayEUG (Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten) und Art. 75 BayEUG (Pflichten der Schule); länderübergreifend der KMK-Beschluss „Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule" (2018). Gesprächsführung auf Grundlage der von Carl Rogers beschriebenen Haltungen Akzeptanz, Empathie und Kongruenz sowie des Prinzips Beobachtung statt Bewertung. ▶ HINWEIS Das Heft ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder Diagnostik noch Therapie. Zuständigkeiten, Protokollpflichten und Sorgerechtsfragen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gilt nicht dieses Heft, sondern § 8a SGB VIII und das Verfahren des jeweiligen Trägers. © Der Inklusionscoach▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Fachübergreifendes
5,99 €
eduki Qualität
86 Seiten

Gutachten im Schulalltag | MSD Stellungnahme Förderbedarf Formulierungshilfen Beobachtung

Ein Werkzeugkasten für alle, die sonderpädagogische Gutachten, Stellungnahmen und Berichte schreiben – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, am Förderzentrum, in der Inklusionsberatung oder als Beratungslehrkraft. ▶ WARUM DIESES HEFT Kaum ein Text im Schulalltag hat so viel Gewicht und wird so wenig gelehrt. Ein Gutachten entscheidet mit über einen Schulort, wird jahrelang weitergereicht – und entsteht trotzdem meistens an drei Abenden unter Zeitdruck, aus dem Gedächtnis und mit Bausteinen aus dem letzten Mal. ▶ DIE FRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT Ist dieser Satz belegt? Der häufigste Mangel ist nicht ein falscher Befund, sondern ein fehlender Beleg: Eine Zuschreibung steht im Text, aber nichts trägt sie. Das Heft macht daraus Handwerk – Beobachtung, Deutung und Maßnahme sauber getrennt, mit Formulierungshilfen für genau den Moment, in dem einem nur die Wertung einfällt. ▶ WAS DU BEKOMMST - 37 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 530 vorbereitete Eingabefelder: Auftrag, Beobachtung, Verfahren, Feststellung, Empfehlung - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Aufbau und Gliederung: die sieben Abschnitte, die sich bewährt haben 2. Beobachtung, Deutung, Empfehlung – die Trennung, die alles trägt 3. Statt – besser: zwölf Formulierungen, die aus Wertungen Befunde machen 4. Was nicht ins Gutachten gehört – und warum 5. Auftrag und Fragestellung schriftlich klären 6. Unterlagen, Einverständnisse, Datenschutz in fünf Sätzen 7. Unterrichtsbeobachtung in drei Situationen 8. Zuarbeit der Klassenleitung – als Formular zum Ausgeben 9. Das Elterngespräch vor dem Schreiben, nicht danach 10. Feststellung, Empfehlung und die Prüfliste vor der Abgabe ▶ BESONDERHEIT Die Satz-Karten für das Kollegium: dreißig Minuten, drei Felder – „Beobachtung", „Deutung", „Wertung" – und danach formuliert das ganze Team anders. Dazu die Formulierungskarten für den Schreibtisch und zwölf Prüfkarten am Ring für den Tag vor der Abgabe. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Förderzentren, Klassenleitungen, Beratungslehrkräfte, Schulleitungen und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist landesrechtlich geregelt; in Bayern ist Art. 41 BayEUG maßgeblich. Das sonderpädagogische Gutachten wird vom MSD beziehungsweise vom Förderzentrum erstellt, über Förderbedarf und Förderort entscheidet die zuständige Schulaufsicht. Alle Beispielsätze und Fallbeispiele im Heft sind erfunden. ▶ HINWEIS Keine Diagnostik und keine Rechtsberatung. In anderen Bundesländern heißen Verfahren und Papiere anders – prüfe die Fassung, die für dich gilt. © Der Inklusionscoach▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

Psychologie
7,99 €
eduki Qualität
37 Seiten

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst – Nachteilsausgleich: das Handbuch | MSD Notenschutz Antrag Förderplan

Das Handbuch für alle, die einen Nachteilsausgleich begründen, beantragen, beschließen oder umsetzen müssen – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenlehrkraft oder als Schulleitung. Unabhängig von der Diagnose. ▶ WARUM DIESES HEFT Kaum ein Begriff wird in Konferenzen so oft benutzt und so selten genau gemeint wie „Nachteilsausgleich". Gemeint sind in Wahrheit drei verschiedene Dinge – individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz – mit verschiedenen Voraussetzungen, verschiedenen Zuständigkeiten und verschiedenen Folgen für das Zeugnis. Wer sie auseinanderhält, führt kürzere Gespräche und bessere. ▶ DIE LEITFRAGE, DIE FAST ALLES ENTSCHEIDET Wird hier die Bedingung verändert oder die Leistung? Mehr Zeit verändert die Bedingung – das Kind löst dieselben Aufgaben. Auf die Bewertung der Rechtschreibung zu verzichten verändert die Leistung – ein Teil der Prüfung entfällt. Das eine ist Nachteilsausgleich und steht nicht im Zeugnis. Das andere ist Notenschutz, ist eng begrenzt und steht im Zeugnis. Mit dieser einen Frage lässt sich fast jeder Streitfall in der Konferenz in zwei Minuten klären. ▶ WAS DU BEKOMMST - 37 Seiten Handbuch als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 370 vorbereitete Eingabefelder: Bedarfsanalyse, Antrag, Vereinbarung, Verlauf - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Woraus der Anspruch folgt: Art. 3 Abs. 3 GG, UN-BRK – und warum es keine sonderpädagogische Feststellung braucht 2. Die drei Stufen: individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz 3. Bayern im Detail: §§ 32, 33, 34 BaySchO und Art. 52 Abs. 5 BayEUG – wer entscheidet, was nötig ist 4. Was in keinem Bundesland zulässig ist 5. Wo genau entsteht der Nachteil? Die Vorarbeit, die über die Wirkung entscheidet 6. Maßnahmen auswählen – nach dem Nachteil, nicht nach der Diagnose 7. Der Antrag: was hineingehört, mit fertigen Textbausteinen 8. Die schriftliche Vereinbarung und das Blatt für die Vertretungsmappe 9. Formulierungshilfen für Protokoll, Förderplan und Elternbrief 10. Die sechs Einwände aus dem Kollegium – und die Antworten darauf ▶ BESONDERHEIT Legematerial 1 ist für das Kollegium, nicht für das Kind: Sortierkarten, die in Kleingruppen auf drei Felder verteilt werden – individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz. Zehn Minuten Konferenzzeit. Genau dort, wo die Gruppen auseinandergehen, liegt die Unklarheit, die im Alltag den Ärger macht. Zwei Karten sind Absicht und sorgen zuverlässig für Diskussion – eine davon gehört in keines der drei Felder. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenlehrkräfte, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Lerntherapeutinnen und Schulbegleitungen. ▶ FACHLICHER STAND Rechtsrahmen: Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 24 Abs. 2 Buchst. e UN-Behindertenrechtskonvention. Bayern: individuelle Unterstützung (§ 32 BaySchO), Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO), Notenschutz (§ 34 BaySchO) auf Grundlage von Art. 52 Abs. 5 BayEUG; Entscheidung durch die Schulleitung an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Berufsschulen, durch die Schulaufsicht an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Oberschulen. Nordrhein-Westfalen: Schulleitung nach Beratung in der Klassenkonferenz, § 1 und § 2 Abs. 5 SchulG NRW sowie AO-SF und AO-GS. Üblicher Zeitzuschlag 25 Prozent, in Ausnahmefällen bis 50 Prozent. ▶ HINWEIS Das Heft ist keine Rechtsberatung. Verfahren, Zuständigkeiten, zulässige Maßnahmen und Zeugnisregelungen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht; verbindlich ist stets die eigene Schulordnung in ihrer aktuellen Fassung. © Der Inklusionscoach▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen RaumMobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.

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Durch die tägliche Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlichster Lernvoraussetzungen habe ich einen großen Erfahrungsschatz aufgebaut. Auf dieser Grundlage entwickle ich praxiserprobte Unterrichtsmaterialien für die Grundschule, Förderschule und Mittelschule – verständlich, motivierend und sofort im Unterricht einsetzbar.
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