Der Werkzeugkasten für alle, die Elterngespräche führen müssen, ohne je gelernt zu haben, wie das geht – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenleitung oder als Schulleitung. ▶ WARUM DIESES HEFT Elterngespräche scheitern selten an fehlendem Wohlwollen. Sie scheitern an drei Dingen: Die Eltern hören zuerst etwas Negatives. Sie hören eine Bewertung statt einer Beobachtung. Und am Ende steht nichts Schriftliches. Alle drei sind vermeidbar, und alle drei kosten nichts außer einer halben Stunde Vorbereitung. ▶ DIE PRÜFFRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT Könnte eine Kamera das aufzeichnen? Eine Kamera nimmt auf, dass ein Kind achtmal aufsteht. Sie nimmt nicht auf, dass es unmotiviert ist. Was die Kamera nicht sieht, ist eine Deutung – und Deutungen kann man bestreiten, Beobachtungen nicht. Dieser eine Übersetzungsschritt vor jedem Gespräch nimmt ihm die halbe Konfliktenergie, bevor es beginnt. ▶ WAS DU BEKOMMST - 38 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 340 vorbereitete Eingabefelder: Vorbereitung, Vereinbarung, Übergabe, Nachbereitung - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Der Rechtsrahmen: Art. 74 und 75 BayEUG, KMK-Beschluss 2018 – Beratung ist Auftrag, nicht Entgegenkommen 2. Die drei Haltungen nach Rogers: Akzeptanz, Empathie, Kongruenz – und was sie im Gespräch bedeuten 3. Der vierphasige Aufbau: Ressourcen, Beobachtung, Maßnahmen, Vereinbarung 4. Die Formulierungswerkstatt: aus Bewertung wird Beobachtung 5. Das Erstgespräch nach der Meldung – die ersten drei Minuten 6. Eine Vermutung mitteilen, ohne zu diagnostizieren 7. Die sechs Ablehnungssätze – und was auf jeden davon hilft 8. Vorwürfe: Deeskalation in vier Schritten, und wo die Grenze liegt 9. Sprachmittlung: warum niemals ein Kind übersetzt 10. Zielvereinbarung, Übergabegespräch und Nachbereitung ▶ BESONDERHEIT Drei Legematerialien, die den Verlauf eines Gesprächs verändern. Die Stärkenkarten lösen das Problem, dass in Phase 1 beiden Seiten nichts Konkretes einfällt. Die Sorgenkarten sprechen für Eltern, die nicht schweigen, weil sie ablehnen, sondern weil sie nicht wissen, wie man so etwas sagt. Und die Satzkarten sind für das Kollegium: zehn Minuten Konferenz, und der Unterschied zwischen Bewertung und Beobachtung sitzt – eine Karte gehört absichtlich in kein Feld. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Rechtsrahmen: Art. 74 BayEUG (Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten) und Art. 75 BayEUG (Pflichten der Schule); länderübergreifend der KMK-Beschluss „Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule" (2018). Gesprächsführung auf Grundlage der von Carl Rogers beschriebenen Haltungen Akzeptanz, Empathie und Kongruenz sowie des Prinzips Beobachtung statt Bewertung. ▶ HINWEIS Das Heft ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder Diagnostik noch Therapie. Zuständigkeiten, Protokollpflichten und Sorgerechtsfragen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gilt nicht dieses Heft, sondern § 8a SGB VIII und das Verfahren des jeweiligen Trägers. © Der Inklusionscoach
▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen Raum
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.
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