Ein Werkzeugkasten für alle, die mit herausforderndem Verhalten arbeiten – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenleitung oder als Schulleitung. ▶ WARUM DIESES HEFT Herausforderndes Verhalten hält sich nicht, weil Kinder unbelehrbar wären. Es hält sich, weil es funktioniert: Es bringt Zuwendung, beendet eine Anforderung, verschafft etwas Bestimmtes oder reguliert einen überreizten Körper. Mehr Funktionen gibt es nicht. Wer sie kennt, kann etwas anderes anbieten. Wer sie nicht kennt, kann nur ermahnen – und Ermahnen ist die häufigste und die unwirksamste Maßnahme im Schulalltag. ▶ DIE PRÜFFRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT Nicht „Warum tut es das?", sondern „Was hat es davon?" Die erste Frage führt in Vermutungen über die Familie, über die niemand im Raum etwas weiß. Die zweite führt in eine Maßnahme, die passt. Und sie erklärt, warum dieselbe Reaktion bei einem Kind hilft und beim nächsten genau das Verhalten belohnt, das sie beenden soll. ▶ WAS DU BEKOMMST - 39 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 480 vorbereitete Eingabefelder: Beobachtung, Funktionsanalyse, Verhaltensplan, Dokumentation - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Die vier Funktionen von Verhalten – Zuwendung, Entkommen, Zugang, Regulation – und was aus jeder folgt 2. Das Schema Auslöser – Verhalten – Folge: der Beobachtungsbogen für zwei Wochen 3. Die Eskalationskurve in sieben Phasen – und welche Maßnahme in welcher Phase wirkt oder schadet 4. Die Notfallkarte für die Vertretungsmappe: eine Seite, in zehn Sekunden lesbar 5. Der Verhaltensplan auf einer Seite: Ersatzverhalten statt Verbot, drei Maßnahmen statt zehn 6. Rückzugsort statt Rausschicken – der Unterschied in fünf Zeilen 7. Die Nachbesprechung mit dem Kind – und warum der Zeitpunkt über alles entscheidet 8. Das Elterngespräch nach einem Vorfall, ohne dass es zur Schuldfrage wird 9. Vorfalldokumentation, die auch nach einem halben Jahr noch trägt 10. Die Teamabsprache: alle reagieren gleich – ausdrücklich einschließlich der Vertretung ▶ BESONDERHEIT Drei Legematerialien. Die Funktionskarten sind fürs Kollegium: fünfzehn Minuten Konferenz, und der Satz „Wir belohnen das ja die ganze Zeit" fällt von selbst. Die Stufenkarten lassen das Kind seine eigene Anspannung sortieren – viele kennen nur Stufe 1 und Stufe 5, und genau das ist der eigentliche Befund. Die Strategiekarten lösen das Problem, dass ein Kind sich im Ernstfall nichts ausdenken kann: Auswählen ist leichter als erfinden. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit, Schulbegleitungen und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Funktionales Verständnis von Verhalten und Verhaltensanalyse nach dem Schema Auslöser – Verhalten – Konsequenz; Positive Verhaltensunterstützung (G. Theunissen; im angloamerikanischen Raum Positive Behavior Support); siebenphasiges Modell des Eskalationsverlaufs nach G. Colvin und G. Sugai. Rechtlich: Erziehungsmaßnahmen vor Ordnungsmaßnahmen nach den Schulgesetzen der Länder (in Bayern Art. 86 BayEUG), Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Unzulässigkeit von Kollektivstrafen. ▶ HINWEIS Das Heft ist keine Rechtsberatung und keine Diagnostik. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Aufsichtspflicht und der Umgang mit Gefahrensituationen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den Regelungen des Trägers. Körperliche Einwirkung ist ausschließlich zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen zulässig und nie ein Erziehungsmittel. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gilt § 8a SGB VIII und das Verfahren des jeweiligen Trägers. © Der Inklusionscoach
▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen Raum
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.
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