Das Handbuch für alle, die einen Nachteilsausgleich begründen, beantragen, beschließen oder umsetzen müssen – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenlehrkraft oder als Schulleitung. Unabhängig von der Diagnose. ▶ WARUM DIESES HEFT Kaum ein Begriff wird in Konferenzen so oft benutzt und so selten genau gemeint wie „Nachteilsausgleich". Gemeint sind in Wahrheit drei verschiedene Dinge – individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz – mit verschiedenen Voraussetzungen, verschiedenen Zuständigkeiten und verschiedenen Folgen für das Zeugnis. Wer sie auseinanderhält, führt kürzere Gespräche und bessere. ▶ DIE LEITFRAGE, DIE FAST ALLES ENTSCHEIDET Wird hier die Bedingung verändert oder die Leistung? Mehr Zeit verändert die Bedingung – das Kind löst dieselben Aufgaben. Auf die Bewertung der Rechtschreibung zu verzichten verändert die Leistung – ein Teil der Prüfung entfällt. Das eine ist Nachteilsausgleich und steht nicht im Zeugnis. Das andere ist Notenschutz, ist eng begrenzt und steht im Zeugnis. Mit dieser einen Frage lässt sich fast jeder Streitfall in der Konferenz in zwei Minuten klären. ▶ WAS DU BEKOMMST - 37 Seiten Handbuch als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 370 vorbereitete Eingabefelder: Bedarfsanalyse, Antrag, Vereinbarung, Verlauf - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Woraus der Anspruch folgt: Art. 3 Abs. 3 GG, UN-BRK – und warum es keine sonderpädagogische Feststellung braucht 2. Die drei Stufen: individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz 3. Bayern im Detail: §§ 32, 33, 34 BaySchO und Art. 52 Abs. 5 BayEUG – wer entscheidet, was nötig ist 4. Was in keinem Bundesland zulässig ist 5. Wo genau entsteht der Nachteil? Die Vorarbeit, die über die Wirkung entscheidet 6. Maßnahmen auswählen – nach dem Nachteil, nicht nach der Diagnose 7. Der Antrag: was hineingehört, mit fertigen Textbausteinen 8. Die schriftliche Vereinbarung und das Blatt für die Vertretungsmappe 9. Formulierungshilfen für Protokoll, Förderplan und Elternbrief 10. Die sechs Einwände aus dem Kollegium – und die Antworten darauf ▶ BESONDERHEIT Legematerial 1 ist für das Kollegium, nicht für das Kind: Sortierkarten, die in Kleingruppen auf drei Felder verteilt werden – individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz. Zehn Minuten Konferenzzeit. Genau dort, wo die Gruppen auseinandergehen, liegt die Unklarheit, die im Alltag den Ärger macht. Zwei Karten sind Absicht und sorgen zuverlässig für Diskussion – eine davon gehört in keines der drei Felder. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenlehrkräfte, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Lerntherapeutinnen und Schulbegleitungen. ▶ FACHLICHER STAND Rechtsrahmen: Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, Art. 24 Abs. 2 Buchst. e UN-Behindertenrechtskonvention. Bayern: individuelle Unterstützung (§ 32 BaySchO), Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO), Notenschutz (§ 34 BaySchO) auf Grundlage von Art. 52 Abs. 5 BayEUG; Entscheidung durch die Schulleitung an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Berufsschulen, durch die Schulaufsicht an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Oberschulen. Nordrhein-Westfalen: Schulleitung nach Beratung in der Klassenkonferenz, § 1 und § 2 Abs. 5 SchulG NRW sowie AO-SF und AO-GS. Üblicher Zeitzuschlag 25 Prozent, in Ausnahmefällen bis 50 Prozent. ▶ HINWEIS Das Heft ist keine Rechtsberatung. Verfahren, Zuständigkeiten, zulässige Maßnahmen und Zeugnisregelungen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht; verbindlich ist stets die eigene Schulordnung in ihrer aktuellen Fassung. © Der Inklusionscoach
▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen Raum
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.
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