Lehrkraft und Fachleiter. Material mit Lösungen, Erwartungshorizont und belegter Befundlage.
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Zwischen „nichts sagen“ und „das reicht jetzt, raus“ liegen in vielen Stunden keine Zwischenschritte. Wer nur zwei Stufen hat, steht nach der ersten schon oben — und die im Ärger erfundene Ankündigung wird entweder nicht vollzogen, was die ganze Leiter senkt, oder sie ist unverhältnismäßig, was ein rechtlicher Fehler ist.
Dieses Heft baut fünf Stufen, die eine Lehrkraft allein gehen darf: Blick, Nähe, Ansage, Folge, Gespräch. Zu jeder steht, welchen Zweck sie hat und was sie rechtlich ist — und wo die Leiter endet, nämlich dort, wo die Lehrkraft nicht mehr entscheidet, sondern beantragt.
Die Zahl der Stufen ist eine Setzung. Was die Abstufung trägt, ist trotzdem härter als ein Befund: Das Schulrecht verlangt sie.
Zwei Seiten Einordnung: vier Ebenen und drei Zuständigkeiten in einer Tabelle, der Rechtsrahmen im Wortlaut mit Fassung und Abrufdatum, die vier Stellen, an denen es im Alltag scheitert — und der Negativbefund, dass die Leiter selbst nie untersucht wurde. Seite 3 stellt sieben Effektstärken zum selben Gegenstand auf eine Achse und erklärt, warum zwei sehr verschiedene Zahlen dasselbe messen.
Seite 4 zeigt die Leiter von unten nach oben, daneben eine Tabelle, was jede Stufe rechtlich ist, und den Betrieb in sechs Schritten. Seite 5 ist das Merkplakat mit den fünf Stufen, in A3 kopierbar, samt der klaren Ansage, wo die Leiter endet und wer dann entscheidet.
Seite 6 ist ein Vorfallbogen in vier Spalten mit drei ausgefüllten Zeilen, dazu die Auskunft, was in eine Notiz gehört und was nicht. Seite 7 bringt zwölf Karten: die fünf Stufen, drei Vorbereitungen und vier Reaktionen, die ausdrücklich nicht auf die Leiter gehören — jede mit Paragraf oder Studie. Seite 8 sind Quellen, Rechtshinweis und Ampel.
Der Negativbefund steht am Anfang: Gesucht wurde nach einer Studie, die eine abgestufte Reaktionsfolge gegen eine unabgestufte prüft — nach Effektstärken für die Reihenfolge, für die Zahl der Stufen, für den Abstand zwischen ihnen. Gefunden wurde keine. Der Satz „Abgestuftes Reagieren ist nachweislich wirksamer“ steht deshalb nicht im Heft. Was die Leiter trägt, ist eine Rechtspflicht: § 82 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes lässt eine Ordnungsmaßnahme erst zu, wenn pädagogische Maßnahmen nicht ausreichen oder der Schutz von Personen und Sachen es erfordert, und § 65 VOGSV gibt dieselbe Reihenfolge als Soll-Vorschrift vor. Wer keine kleinen Stufen hat, hat keine mildere Maßnahme — und darf die härtere dann nicht verhängen.
Der tragende Zahlenbefund ist ein Muster, kein Einzelwert. Eine systematische Übersicht über 13 begutachtete Arbeiten mit 182 Teilnehmenden zur Auszeit berichtet aus Einzelfalldesigns 2,55 innerhalb und 1,24 zwischen den Fällen — und aus Gruppendesigns d = 0,50 (Taylor u. a. 2026). Je strenger das Design, desto kleiner der Effekt. Die Autoren nennen selbst dazu: nur zwei Studien nach dem Jahr 2000, überwiegend jüngere Grundschulkinder mit diagnostizierten emotional-sozialen Störungen, Hinweise auf Publikationsbias — und bei ausschließenden Formen raten sie ausdrücklich zur Vorsicht. Daneben stehen 0,91 aus 68 Studien für Eingriffe bei Störungen (Marzano 2003, über eine Sekundäraufbereitung belegt, ein Betrag und kein Leistungseffekt), 0,80 auf Klassenebene und rund 0,20 auf Schülerebene aus derselben Arbeit (Oliver u. a. 2011) sowie 0,24 verhaltensbezogen aus 54 Interventionsstudien und 0,23 im Update über 76 Studien (Korpershoek u. a. 2016 und 2025).
Der einzige Punkt beider Rechercheblöcke mit einer ausdrücklichen Abratempfehlung ist der Trainingsraum. Die einzige gefundene kontrollierte deutsche Evaluation — vier Realschulen in Schleswig-Holstein, 918 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7, 102 Lehrkräfte, zwei Messzeitpunkte — kommt zu dem Ergebnis, das Programm wirke sich auf keinen der untersuchten Bereiche grundsätzlich positiv aus; die Effektstärken bei den signifikanten Werten seien mit 0,25 bis 0,28 eher niedrig (Wollenweber 2013). Eine sonderpädagogische Fachpublikation rät von der Umsetzung ausdrücklich ab (Hövel u. a. 2020). Das Heft sagt das und ordnet daneben ein, ab wann ein solcher Raum in das Verfahren einer Ordnungsmaßnahme hineinwächst — als Auslegung gekennzeichnet, weil dazu keine Fundstelle gefunden wurde.
Für Lehrkräfte aller Schulformen, Schwerpunkt Sekundarstufe I, und für Fachkonferenzen: Über die fünf Stufen wird man sich schnell einig, über den Flur, die Klassenstrafe, den Trainingsraum und das spontane Nachsitzen nicht — genau deshalb sind die vier Sackgassenkarten die nützlichsten.
Die Rechtsangaben gelten für Hessen, mit Fassung und Abrufdatum, und sind Information und keine Rechtsberatung; vor einer Verwendung im Verfahren ist die amtliche Fassung zu prüfen. Für Bayern und Nordrhein-Westfalen nennt das Heft die abweichenden Vorschriften, weil die Länder unterschiedlich viele Ordnungsmaßnahmen führen.
Heft 13 steht in der Mitte des dritten Blocks, „Störungen“ (Hefte 11 bis 15). Seine unteren beiden Stufen sind die leise Ebene aus Heft 12, seine Unterscheidungsgrundlage steht in Heft 11, und was eine Folge inhaltlich sein darf, entfaltet Heft 15; den vollständigen Rechtsrahmen bringt Heft 26. Jedes Heft ist für sich einsetzbar; die Reihe ist abgeschlossen und es kommen keine weiteren Teile.
Es gibt einen Moment, in dem alles auf einmal passiert: Zwei reden, während du erklärst, eine Kappe sitzt auf einem Kopf, ein Stift fliegt, und jemand schaut aus dem Fenster. Vier Vorgänge, ein Wort — und meistens eine einzige Reaktion für alle vier. Dabei ist nur einer davon eine Störung im engeren Sinn, einer ist ein Regelverstoß, einer eine Gefährdung, und einer ist gar nichts, das eine Reaktion vor der Klasse verlangt.Diese fünf Hefte bauen die Antwort von unten auf. Heft 11 klärt, was eine Störung überhaupt ist, und liefert die einzige deutschsprachige Zählung, die es dazu gibt. Heft 12 beschreibt die leise Ebene — eingreifen, ohne den Unterricht zu unterbrechen. Heft 13 stellt die Eskalationsleiter auf und sagt, wo sie endet. Heft 14 nimmt den Einzelfall aus der Klassensache heraus. Heft 15 klärt, was eine Konsequenz von einer Strafe und von einer Ordnungsmaßnahme unterscheidet — mit Paragraf.Die Reihenfolge ist zwingend: erst unterscheiden, dann leise reagieren, dann abstufen, dann den Einzelfall trennen, dann die Folge festlegen. Wer nur zwei Hefte nimmt, nimmt 11 und 15 — das eine sortiert, das andere sagt, was du überhaupt verhängen darfst.Was enthalten istHeft 11, Was eine Störung ist. Vier Kategorien, sauber getrennt, und vier Fragen, die vor jeder Reaktion beantwortet werden — darunter die, die kein Raster vorsieht: Komme ich selbst darin vor? Dazu die drei Sätze über Störungen, die kursieren und keine Quelle haben, die drei Schwellen des Schulrechts mit Paragraf, ein Sortierbogen und zwölf Vorfallkarten, zwei davon über die eigene Störung.Heft 12, Die leise Ebene. Sechs Reaktionen von Hinsehen bis Ansagen, ein Rundgang durch den eigenen Raum mit Grundriss, ein Strichbogen für eine Stunde und zwölf Karten — sechs Reaktionen, drei Vorbereitungen, drei Grenzen. Und die Auskunft, dass es für dieses Thema keine Effektstärke gibt: Ein Vergleich „nonverbales Signal gegen verbale Ermahnung“ existiert nicht.Heft 13, Die Eskalationsleiter. Fünf Stufen, die eine Lehrkraft allein gehen darf, jede mit ihrem Zweck und ihrem Paragrafen — und die Grenze darüber, an der sie nicht mehr entscheidet, sondern beantragt. Dazu sieben Effektstärken auf dieselbe Frage, eine Tabelle der Zuständigkeiten, ein Vorfallbogen und zwölf Karten, darunter vier Reaktionen, die ausdrücklich nicht auf die Leiter gehören.Heft 14, Der Einzelfall. Die ehrlichste Zahlenseite der Reihe: acht Effektstärken aus Gruppendesigns auf einer Achse, die Werte aus Einzelfalldesigns getrennt daneben in einer eigenen Tabelle. Dazu ein Fallweg über acht Wochen, ein Zählbogen und ein Vorher-Nachher-Raster mit Beispiel, zwölf Karten und der Abschnitt darüber, was mit privaten Notizen rechtlich passiert.Heft 15, Konsequenzen. Der Unterschied zwischen Konsequenz, Strafe und Ordnungsmaßnahme, acht Effektstärken zu Konsequenzen und Belohnungen auf einer Achse, der Fachstreit um materielle Belohnungen mit beiden Lagern — und der hessische Katalog der sieben pädagogischen Maßnahmen im Wortlaut, mit dem Vergleich zu Bayern und Nordrhein-Westfalen. Dazu eine Stufung zum Aushängen, ein Planungsbogen und zwölf Karten.Der Aufbau ist in allen fünf Heften derselbe: acht Seiten DIN A4, darin ein Merkplakat auf Seite 5 in A3 kopierbar, eine Arbeitsseite auf Seite 6 mit ausgefüllter Beispielspalte, ein Kartenblatt auf Seite 7 mit zwölf Karten zum Ausschneiden und eine Quellenseite auf Seite 8 mit Abrufdatum und der Ampel belegt, uneinheitlich, nicht belegt. Zusammen sind das 40 Seiten, fünf Merkplakate, fünf Arbeitsseiten und 60 Karten — farbig und in einer echten Graustufenfassung.69,58 Störungen — und 5,5 Prozent davon sind deineDer tragende Befund dieses Blocks ist die einzige deutschsprachige Videostudie, die Unterrichtsstörungen systematisch gezählt statt erfragt hat. Event-Sampling mit zwei Kameras, Cohens Kappa = 0,85, 18 Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 in einem deutschsprachigen Kanton der Schweiz, 82 Stunden Material, davon 61,1 Stunden kodiert: im Mittel 69,58 Störungen je 45-Minuten-Lektion (Scherzinger, Wettstein & Wyler 2018). Die Streuung gehört dazu und steht in jedem der fünf Hefte daneben: SD = 44,68, also größer als der Mittelwert. Daraus folgt keine Norm dafür, wie viele Störungen üblich sind — und genau diesen Satz schreiben diese Hefte nicht.Zwei Zahlen aus derselben Studie tragen den ganzen Block. Die erste: 94,5 Prozent der kodierten Störungen gingen von Schülerinnen und Schülern aus — und 5,5 Prozent von Lehrpersonen. Fachlehrpersonen unterbrachen Arbeitende doppelt so häufig wie Klassenlehrpersonen (M = 1,9 gegen 0,9) und setzten steuerungsbezogene Kommunikation neunmal so oft ein (M = 1,0 gegen 0,1). Deshalb lautet die vierte Frage des Merkplakats aus Heft 11: Komme ich selbst darin vor? Die zweite: Die Selbsteinschätzung der Klassenlehrperson stimmte mit der Videobeobachtung nur zu r = 0,10 überein, das Urteil der Klasse zu 0,53 bis 0,59, das der Fachlehrperson zu 0,40. Wer wissen will, wie viel in seinem Unterricht gestört wird, zählt oder fragt die Klasse.Und dann die Sätze, die diese fünf Hefte nicht schreiben. Erstens: „Abgestuftes Reagieren ist nachweislich wirksamer.“ Eine Studie, die eine Stufenfolge gegen eine unabgestufte Reaktion prüft, wurde nicht gefunden — auch keine zur Zahl der Stufen und keine zum Abstand zwischen ihnen. Was die Leiter trägt, ist härter als ein Befund: § 82 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes lässt eine Ordnungsmaßnahme erst zu, wenn pädagogische Maßnahmen nicht ausreichen oder der Schutz von Personen und Sachen es erfordert; § 65 VOGSV gibt dieselbe Reihenfolge als Soll-Vorschrift vor. Die Abstufung ist keine Methode, sie ist eine Pflicht.Zweitens: „Der Trainingsraum ist eine bewährte Methode.“ Die einzige gefundene kontrollierte deutsche Evaluation — vier Realschulen in Schleswig-Holstein, 918 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7, 102 Lehrkräfte, zwei Messzeitpunkte — kommt zu dem Ergebnis, das Programm wirke sich auf keinen der untersuchten Bereiche grundsätzlich positiv aus; die Effektstärken bei den signifikanten Werten seien mit 0,25 bis 0,28 eher niedrig (Wollenweber 2013). Eine sonderpädagogische Fachpublikation von 2020 rät sowohl aus empirischer als auch aus theoretischer Hinsicht ausdrücklich von der Umsetzung ab (Hövel u. a.). Es ist der einzige Punkt der ganzen Reihe, zu dem eine deutsche Fachpublikation eine ausdrückliche Abratempfehlung ausspricht.Drittens: „Individuelle Maßnahmen haben Effektstärken über 2,0.“ Der Satz stimmt und ist trotzdem irreführend. Die Werte 2,20 und 3,48 stammen aus Einzelfalldesigns; dort werden sie anders berechnet, sind systematisch größer und mit Cohens Konventionen nicht vergleichbar. Für dieselbe Frage steht im Zwischen-Gruppen-Design 0,18 für Verhalten und 0,43 für Leistung — und beide nicht signifikant (DuPaul, Eckert & Vilardo 2012, 60 Studien mit 85 Effektstärken). Heft 14 zeigt deshalb ein Diagramm nur mit Gruppendesigns und stellt die großen Zahlen daneben in eine eigene Tabelle. Dasselbe Muster bei der Auszeit: SMD 2,55 innerhalb der Fälle und 1,24 zwischen ihnen aus Einzelfalldesigns, aber d = 0,50 aus Gruppendesigns — dieselbe Übersicht über 13 Arbeiten mit 182 Teilnehmenden (Taylor u. a. 2026), von der nur zwei Studien nach dem Jahr 2000 stammen.Dazu zwei Stellen, an denen zwei Lager mit Zahlen streiten, und beide stehen im Heft. Ob materielle Belohnungen der intrinsischen Motivation schaden, ist seit 1994 offen: −0,34 aus 128 Studien bei der einen Gruppe (Deci, Koestner & Ryan 1999), −0,08 und nicht signifikant bei der anderen, die dieselbe Literatur neu rechnet (Cameron, Banko & Pierce 2001). Beim gesprochenen Lob sind sich beide einig, dort steht in beiden Auswertungen ein positiver Wert. Und Marzanos Zahlen streuen nach Studienzahl: 1,29 aus fünf Studien, 0,87 aus vier, 0,76 aus zehn, 0,91 aus 68 — nur der letzte hat eine breite Basis, und auch er ist der Betrag einer Reduktion von Störverhalten, kein Leistungsgewinn, aufbereitet aus zweiter Hand.Für wen und wannFür Lehrkräfte aller Schulformen, Schwerpunkt Sekundarstufe I — und für Klassenleitungen besonders, weil drei der fünf Hefte an der Schnittstelle zwischen Unterricht und Verfahren arbeiten. Kein Fach vorausgesetzt; die Bögen brauchen einen Stift, die Karten eine Schere.Am meisten bringt dieser Block dort, wo sich etwas eingeschliffen hat: eine Klasse, in der jede Reaktion gleich aussieht, ein Fall, der seit Wochen läuft, eine Fachkonferenz, in der über den Trainingsraum oder das Nachsitzen gestritten wird. Für den Vorbereitungsdienst sind Heft 13 und Heft 15 der kürzeste Weg zu der Frage, wer eigentlich was verhängen darf.Vier der fünf Hefte enthalten Rechtsaussagen. Zitiert werden das Hessische Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2023, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2026, in Kraft seit 01.08.2026 — vor allem § 82 mit seinen elf Absätzen —, die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV, Ausfertigung 19.08.2011, benutzte Fassung Stand 15.01.2024) und die Hessische Schul-Datenschutzverordnung (SchDSV vom 01.12.2023). Zum Vergleich stehen Art. 86 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes und § 53 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen daneben. Ein Vorbehalt gehört dazu und steht in den Heften selbst: Der Fassungsstand des hessischen Schulgesetzes ist amtlich belegt, sein Wortlaut nicht — das amtliche Rechtsportal sperrt automatisierte Abrufe, die Absätze sind über ein nichtamtliches Portal erhoben. Information, keine Rechtsberatung; in einem anderen Bundesland gelten andere Normen, und vor der Anwendung gehört der Wortlaut an der amtlichen Fassung geprüft.Einordnung in die ReiheDieses Paket ist Block 3 von sechs. Die anderen fünf gibt es ebenso: Der Anfang (Hefte 1 bis 5), Der Ablauf (6 bis 10), Beziehung (16 bis 20), Besondere Lagen (21 bis 25) und Rahmen und Selbst (26 bis 30). Wer alle sechs will, bekommt sie auch als Gesamtpaket aus dreißig Heften.Jedes Heft ist für sich einsetzbar; die Reihenleiste auf Seite 8 zeigt jedes Mal, wo es steht. Zusammen ergeben die dreißig einen Weg vom ersten Schultag bis zur Prüfung des eigenen Vorgehens. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile.
30 Hefte · 240 Seiten · farbig und in echter Graustufenfassung · Stand August 2026 Kurzbeschreibung Über Klassenführung wird viel gesagt und wenig belegt. In Fortbildungen laufen seit Jahren dieselben Zahlen um: viermal loben statt einmal tadeln, 93 Prozent der Kommunikation seien nonverbal, Störungen kosteten zehn bis fünfzehn Minuten pro Stunde. Für keine dieser drei Angaben ließ sich eine Primärquelle finden. Und die Zahlen, die wirklich vorliegen, sind kleiner, spezieller und interessanter als die, die weitergereicht werden. Diese Reihe nimmt das Thema deshalb von der Belegseite her. Dreißig Hefte, jedes acht Seiten, jedes mit demselben Aufbau: eine Einordnung, eine Befundseite, ein Vorgehen in Schritten, ein Merkplakat, eine Arbeitsseite, ein Kartenblatt und eine Quellenseite. Auf jeder Seite steht, woher eine Angabe kommt — und wo nichts kommt, steht das auch. Zusammen sind das 240 Seiten und ein Weg: vom ersten Schultag bis zu der Frage, ob das eigene Vorgehen eigentlich trägt. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile. Sechs Blöcke, ein Weg Die dreißig Hefte stehen in sechs Blöcken zu je fünf. Sie sind so geordnet, wie ein Schuljahr läuft — und wie eine Lehrkraft in das Thema hineinwächst. Block 1, Hefte 1 bis 5: Der Anfang. Die ersten zehn Minuten einer Stunde, die ersten zwei Wochen eines Schuljahres, der Unterschied zwischen Regeln, Routinen und Prozeduren, die Sitzordnung, Präsenz und Allgegenwärtigkeit. Block 2, Hefte 6 bis 10: Der Ablauf. Übergänge, Materialwege, die Lautstärke, Gruppenarbeit organisieren, das Ende der Stunde. Block 3, Hefte 11 bis 15: Störungen. Was eine Störung überhaupt ist, die leise Ebene, die Eskalationsleiter, der Einzelfall, Konsequenzen. Block 4, Hefte 16 bis 20: Beziehung. Die Beziehung, Loben, Motivation, das Klassenklima, Mitbestimmung. Block 5, Hefte 21 bis 25: Besondere Lagen. Vertretungsstunden, schwierige Zeitfenster, Inklusion und ADHS, digitale Geräte, Mobbing erkennen. Block 6, Hefte 26 bis 30: Rahmen und Selbst. Der Rechtsrahmen, Elterngespräche, Dokumentation, die eigene Belastung, das eigene Klassenmanagement prüfen. Heft 1 fängt bei der Stunde an, die morgen früh beginnt.Heft 30 endet mit einem Diagnosebogen, einem Kollegengespräch und einem Halbjahresplan — und mit einem Wegweiser, der jede auffällige Zeile des Bogens einem der neunundzwanzig anderen Hefte zuordnet. Dazwischen liegt der Weg. Warum dieses Paket anders ist als ein Ratgeber Ein Ratgeber sagt, was zu tun ist. Diese Reihe sagt dazu, woher sie das weiß — und wie sicher. Jede Zahl steht mit Jahr, Design und Bezugsgröße. Nicht „Beziehung wirkt 0,52“, sondern: β = 0,29 auf die Mitarbeit und 0,07 direkt auf die Leistung, aus 189 Studien mit 249 198 Personen, korrelativ, in der Sekundarstufe stärker als in der Grundschule (Roorda u. a. 2017). Effektstärken aus Einzelfalldesigns stehen nie neben solchen aus Gruppendesigns — dieselben Maßnahmen ergeben dort 2,20 und hier 0,18, und wer beides in eine Tabelle stellt, macht den Fehler, den man Hattie vorwirft. Nicht signifikante Befunde sind als solche markiert und werden nicht weggelassen. Das betrifft an mehreren Stellen genau die Werte, die eine Empfehlung tragen würden: Der Effekt verbalen Lobes auf die intrinsische Motivation liegt für Kinder bei d = 0,11 mit einem Intervall von −0,11 bis 0,34. Die soziale Eingebundenheit als Trainingsziel — das, was in Fortbildungen „Beziehung“ heißt — erreicht g = 0,44 aus acht Studien, nicht signifikant. Hyperaktivität und Impulsivität ließen sich in 22 randomisierten Studien nicht signifikant senken (d = −0,09 bei p = 0,22); die Autoren nennen das selbst eine „major gap“. Jedes Heft endet mit derselben Ampel: was belegt ist, was uneinheitlich ist, was nicht belegt ist. Drei Spalten auf Seite 8, direkt über dem Quellenverzeichnis. Dreißigmal dieselbe Frage, dreißigmal eine Antwort, die auch Nein sein darf. Und verbreitete Behauptungen werden geprüft statt weitergereicht. Fünf Beispiele, die jede Kollegin wiedererkennt. Erstens: „Loben Sie viermal so oft, wie Sie tadeln.“ Für die Schwellen 3:1, 4:1 oder 5:1 wurde keine Primärstudie gefunden, und die beste verfügbare Untersuchung widerlegt sie ausdrücklich — 19 Grundschulen, 151 Lehrkräfte, 2 536 Kinder, der quadratische Term nicht signifikant, wörtlich „no PRR threshold … was found“ (Caldarella u. a. 2020). Zweitens: „93 Prozent der Kommunikation sind nonverbal.“ Das beruht auf zwei Laborexperimenten von 1967 mit 30 beziehungsweise 37 Studentinnen, die einzelne Wörter beurteilten — Mehrabian selbst hat die Verallgemeinerung zurückgewiesen. Drittens: „Wenn du an ein Kind glaubst, wird es besser.“ Eine Synthese von 18 Experimenten hält fest, dass die Wirkung einer induzierten Erwartung „virtually zero“ ist, sobald die Lehrkraft ihre Klasse länger als zwei Wochen kennt (Raudenbush 1984); der Stand nach 35 Jahren heißt „modest rather than powerful“. Viertens: „Unterrichtsstörungen kosten zehn bis fünfzehn Minuten pro Stunde.“ Für diese Angabe wurde keine Quelle gefunden; gemessen sind in 428 beobachteten Stunden im Mittel 39 von 45 Minuten echte Lernzeit — rund vier Minuten gehen an Organisation, rund zwei an Verspätung und vorzeitiges Ende. Fünftens: „Studien zeigen, dass der Klassenrat wirkt.“ Im deutschsprachigen Raum wurde keine kontrollierte Wirksamkeitsstudie gefunden; die kursierenden Prozentwerte stammen aus einer Zufriedenheitsbefragung von 348 Personen, die ein Materialset bestellt hatten. Dazu kommen die Fälle, in denen zwei Lager mit Zahlen streiten. Ob materielle Belohnungen der intrinsischen Motivation schaden, ist seit 1994 offen: −0,34 aus 128 Studien bei der einen Gruppe, −0,08 und nicht signifikant bei der anderen, die dieselbe Literatur neu rechnet. Beide Seiten stehen im Heft, mit ihren Zahlen. Und wo eine Metaanalyse ihre eigene Auskunft geändert hat, stehen beide Stände nebeneinander: motivational 0,08 und nicht signifikant aus 54 Studien im Jahr 2016, rund 0,22 aus 76 Studien im Update von 2025 — dasselbe Team, dieselbe Frage, neun Jahre Abstand. In sieben Heften steht auf der Befundseite ausdrücklich kein Diagramm, und daneben steht, warum: Es gibt für dieses Thema keinen Balken, der es misst. Ein Diagramm, dessen Balken nicht das Thema der Seite messen, ist kein Beleg, sondern Dekoration. Was rechtlich drinsteht Sechzehn der dreißig Hefte enthalten einen Rechtsteil, und zwar keinen allgemeinen: Land, Gesetz, Paragraf, Fassung und Abrufdatum stehen jedes Mal dabei. Es sind die Hefte 10 bis 15, 20, 21, 23 bis 30. Zitiert werden das Hessische Schulgesetz, die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, die Aufsichtsverordnung, die Schul-Datenschutzverordnung und die Dienstordnung — und zum Vergleich das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sowie das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Länderunterschiede werden benannt und nicht eingeebnet: sieben Ordnungsmaßnahmen in Hessen, zehn in Bayern, sieben in Nordrhein-Westfalen; nur Bayern gibt der einzelnen Lehrkraft mit dem schriftlichen Verweis eine echte Ordnungsmaßnahme in die Hand, nur Nordrhein-Westfalen erlaubt ihr ausdrücklich den Ausschluss aus der laufenden Stunde, und in Hessen fehlt genau diese Zwischenstufe. Abgedeckt sind die Fragen, die im Alltag wirklich kommen: die Aufsichtspflicht in der Pause und in einer fremden Klasse, die Wegnahme eines Handys und der Zeitpunkt seiner Rückgabe, der Weg einer Ordnungsmaßnahme von der Anhörung bis zum Widerspruch, der Meldeweg bei Verdacht auf eine Straftat, die Frage, wer die Strafanzeige erstattet, und die Fristen, nach denen eigene Notizen zu löschen sind. Und wo die Quellenlage dünn ist, steht das im Heft und nicht im Kleingedruckten. Der Fassungsstand des hessischen Schulgesetzes ist amtlich belegt; sein Wortlaut ist es nicht, weil das amtliche Rechtsportal automatisierte Abrufe sperrt — die Absätze sind über ein nichtamtliches Portal erhoben, und Heft 26 führt drei Stellen auf, an denen zwei Abrufe derselben Quelle sich widersprachen. Jede Rechtsangabe trägt den Satz, dass sie Information ist und keine Rechtsberatung; in einem anderen Bundesland gelten andere Normen, und vor der Anwendung gehört der Wortlaut an der amtlichen Fassung geprüft. Was man in der Hand hat Dreißig PDF-Dateien, zusammen 240 Seiten DIN A4. Jedes Heft ist gleich gebaut, damit man sich beim zweiten nicht mehr zurechtfinden muss. Dreißig Merkplakate, jedes auf Seite 5, in A3 kopierbar — für den Klassenraum, das Lehrerzimmer, den Vertretungsordner oder den eigenen Schreibtisch. Dreißig Arbeitsseiten zum Kopieren, jede auf Seite 6 und jede mit einer ausgefüllten Beispielspalte, damit sichtbar ist, was gemeint ist: Zählbögen, Planungsraster, Protokolle, Beschluss- und Vorfallbögen. Dreißig Kartenblätter auf Seite 7 mit je zwölf Karten zum Ausschneiden — zusammen 360 Karten, und auf jeder steht unten, worauf sie beruht: gemessen, abgeleitet oder gesetzt. Dreißig Quellenverzeichnisse auf Seite 8, mit Abrufdatum, Fassungsangabe und der Ampel darüber. Die Merkplakate gewinnen in A3, die Kartenblätter auf 160-Gramm-Papier oder laminiert. Jedes Heft liegt farbig und in einer echten Graustufenfassung bei, konvertiert und nicht gerastert, damit es an jedem Schulkopierer sauber druckt. Alle Grafiken — Effektdiagramme, Zeitleisten, Sitzpläne, Stufengrafiken, Symbole und Rahmen — sind selbst erzeugt; die Textschriften stehen unter der SIL Open Font License. Die Lizenz gilt für eine Lehrkraft und deren eigene Lerngruppen. Für wen und wann Für Lehrkräfte aller Schulformen, Schwerpunkt Sekundarstufe I. Kein Fach, keine Jahrgangsstufe, keine Technik: Die Bögen brauchen einen Stift, die Karten eine Schere, die Plakate einen Kopierer. Wer neu anfängt, liest der Reihe nach — Block 1 vor dem ersten Schultag, Block 2 in den ersten Wochen. Wer seit Jahren unterrichtet, fängt am besten hinten an: Der Diagnosebogen aus Heft 30 kostet zwanzig Minuten einer gewöhnlichen Stunde und zeigt, welches der anderen Hefte dran ist. Für Fachkonferenzen und kollegiale Gruppen sind die Kartenblätter gebaut: Sie lassen sich nach Belegstufe sortieren, und der Stapel „abgeleitet“ ist fast immer der größte — das ist das ehrlichste Bild, das eine Fortbildung zu diesem Thema bekommen kann. Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und im Quereinstieg sind die Rechtshefte 26 und 28 der schnellste Weg zu der Frage, wer eigentlich was verhängen darf — und Heft 21 der schnellste Weg durch eine Vertretungsstunde in einer fremden Klasse. Ein Vorbehalt gilt für die ganze Reihe und steht in jedem Heft: Nahezu alle Metaanalysen dieses Feldes stammen aus dem englischsprachigen Raum; eine mit substanziellem deutschem Studienanteil gibt es nicht. Die deutschsprachigen Befunde, auf die sich die Reihe stützt — die Videostudie zu Unterrichtsstörungen, die Zeitmessung in 428 Stunden, das Schulbarometer —, sind einzeln benannt, samt ihrer Stichprobe und ihrer Grenzen. Stand, Umfang und Abschluss Stand August 2026. Alle Fundstellen sind auf der Quellenseite jedes Hefts mit Abrufdatum angegeben, alle Rechtsangaben zusätzlich mit Fassung und Datum. Die Reihe ist abgeschlossen. Es kommen keine weiteren Teile — und jedes Heft ist auch einzeln einsetzbar; die Reihenleiste auf Seite 8 zeigt jedes Mal, wo es steht. Wenn dir ein Fehler auffällt, bei einer Zahl, einer Fassung oder einem Datum: Schreib es. Korrekturen fließen in die nächste Fassung ein, und die bekommst du automatisch.
Die Stunde fängt nicht an. Es hat geklingelt, der Auftrag steht noch nicht an der Tafel, jemand sucht das Blatt von letzter Woche, und wenn die Letzte sitzt, sind sechs Minuten weg. Später dasselbe an den Nahtstellen: Der Wechsel in die Gruppenarbeit zieht sich, das Material wandert jedes Mal anders, und die letzten Minuten fallen aus, weil die Zeit schon vorher gefehlt hat. Und irgendwann redet jemand hinein, und die Reaktion darauf ist an jedem Tag eine andere.Das sind drei verschiedene Aufgaben, und diese fünfzehn Hefte behandeln sie in genau dieser Reihenfolge: wie eine Stunde anfängt, wie sie läuft, was geschieht, wenn jemand sie unterbricht. Block 1 richtet den Anfang ein — die erste Stunde, die ersten zwei Wochen, die Regeln dahinter, den Raum. Block 2 nimmt den Verlauf einer einzelnen Stunde vom Übergang bis zur letzten Minute. Block 3 geht den Weg von der Störung über das leise Eingreifen bis zu der Konsequenz, die rechtlich trägt.Es ist die Hälfte, die man zuerst braucht: vor einem Schuljahresbeginn, vor der ersten Stunde in einer neuen Lerngruppe, im Vorbereitungsdienst und im Quereinstieg. Wer wenig Zeit hat, liest Heft 1, Heft 3 und Heft 13 — der Stundenbeginn wirkt ab morgen früh, die Begriffsklärung erklärt, warum die Hälfte der üblichen Ratschläge an der falschen Stelle ansetzt, und die Eskalationsleiter beantwortet die Frage, die im Ernstfall zuerst kommt.Drei Blöcke, fünfzehn HefteDie fünfzehn Hefte stehen in drei Blöcken zu je fünf. Jedes Heft ist für sich einsetzbar; zusammen ergeben sie den Weg durch eine Unterrichtsstunde.Block 1, Hefte 1 bis 5: Der Anfang.Heft 1, Die ersten zehn Minuten. Was in deutschen Unterrichtsstunden an Zeit wirklich verloren geht, was Jacob Kounin 1970 tatsächlich untersucht hat und was die einzige randomisierte Studie zum Stundenbeginn zeigt. Dazu ein Ablauf in sieben Schritten von der Tür bis zum ersten Auftrag und ein Beobachtungsbogen, der mit vier Uhrzeiten auskommt.Heft 2, Die ersten zwei Wochen. Der Schuljahresanfang als eigene Phase, verteilt auf zehn Schultage: was Evertson und Emmer an 78 texanischen Klassen beobachtet haben, welche zwei Merkmale Regeln nach der einschlägigen Literaturübersicht wirksam machen und welche drei ausdrücklich uneindeutig bleiben.Heft 3, Regeln, Routinen, Prozeduren. Drei Definitionen, die eine alltägliche Verwechslung auflösen: Eine Regel wird unterrichtet und mit einer Folge verknüpft, eine Routine wird geübt und nicht sanktioniert, eine Prozedur muss nur bekannt sein. Dazu ein Verfahren, eine Regel in fünf Stufen zu unterrichten, und ein Sortierraster für die eigene Klasse.Heft 4, Die Sitzordnung. Sechs Formen im selben Raum und im selben Maßstab, damit vergleichbar ist, was die Form ändert. Der bekannteste Befund zur Sitzordnung stammt aus einer Videostudie von 1970; die einzige auffindbare gezielte Nachprüfung bestätigt ihn nicht und dreht die Frage um.Heft 5, Präsenz und Allgegenwärtigkeit. Kounins bekanntester Begriff mit Design, Stichprobe und Jahr — und dem Trainingsbefund, der in keiner Fortbildung vorkommt. Dazu vier Grade des Eingreifens ohne Unterrichtsunterbrechung und ein Zählbogen, mit dem eine Kollegin zwanzig Minuten lang nur zählt.Block 2, Hefte 6 bis 10: Der Ablauf.Heft 6, Übergänge. Drei gemessene Zeitzahlen und zwei erfundene, sauber getrennt: Lernzeit in der Stunde, Verzögerung des Beginns, ersatzloser Unterrichtsausfall. Dazu die fünf Übergänge einer Stunde, jeder mit Signal und Zeitmarke, und ein Messbogen für eine Stunde mit der Uhr.Heft 7, Materialwege. Ein Heft, das damit anfängt, dass es zu seinem eigenen Gegenstand keine Forschung gibt, und dann sauber ableitet, was daraus folgt. Sechs Materialwege im Vergleich mit Dauer, Bewegung und der Stelle, an der es staut, dazu zwölf Ämter — jedes mit dem Hinweis, dass es zur Wirkung fester Rollen keine Studie gibt.Heft 8, Die Lautstärke. Was zu Lärm im Klassenraum gemessen ist, mit Pegeln und Stichprobe, und der Nichtbefund aus der größten Raumstudie. Dazu ein Lautstärkesystem aus vier Stufen, bei dem jede Stufe einen prüfbaren Hörtest hat — nicht wie laut, sondern wie weit es zu hören sein darf.Heft 9, Gruppenarbeit organisieren. Drei Effektstärken zur selben Frage auf einer Achse und der Satz, der sie erklärt: Je strenger das Design, desto kleiner der Effekt. Dazu eine Prüfliste in sechs Schritten vor der Stunde und ein Planungsbogen mit einem durchgeplanten Beispiel.Heft 10, Das Ende der Stunde. Zum Stundenschluss wurde keine Studie gefunden, kein Vergleich, keine Dauer, keine Effektstärke — das steht auf Seite 1. Was stattdessen trägt: die beiden Feedback-Metaanalysen und der hessische Aufsichtsrahmen für den Übergang in die Pause, mit Paragraf und Fassung.Block 3, Hefte 11 bis 15: Störungen.Heft 11, Was eine Störung ist. Vier Kategorien, sauber getrennt, und vier Fragen, die vor jeder Reaktion beantwortet werden — darunter die, die kein Raster vorsieht: Komme ich selbst darin vor? Dazu die drei Schwellen des Schulrechts mit Paragraf und ein Sortierbogen.Heft 12, Die leise Ebene. Sechs Reaktionen von Hinsehen bis Ansagen, ein Rundgang durch den eigenen Raum mit Grundriss und ein Strichbogen für eine Stunde. Und die Auskunft, dass es dafür keine Effektstärke gibt: Ein Vergleich „nonverbales Signal gegen verbale Ermahnung“ existiert nicht.Heft 13, Die Eskalationsleiter. Fünf Stufen, die eine Lehrkraft allein gehen darf, jede mit ihrem Zweck und ihrem Paragrafen — und die Grenze darüber, an der sie nicht mehr entscheidet, sondern beantragt. Dazu eine Tabelle der Zuständigkeiten und vier Reaktionen, die ausdrücklich nicht auf die Leiter gehören.Heft 14, Der Einzelfall. Acht Effektstärken aus Gruppendesigns auf einer Achse, die Werte aus Einzelfalldesigns getrennt daneben in einer eigenen Tabelle. Dazu ein Fallweg über acht Wochen, ein Zählbogen, ein Vorher-Nachher-Raster und der Abschnitt darüber, was mit privaten Notizen rechtlich geschieht.Heft 15, Konsequenzen. Der Unterschied zwischen Konsequenz, Strafe und Ordnungsmaßnahme, acht Effektstärken zu Konsequenzen und Belohnungen auf einer Achse und der Fachstreit um materielle Belohnungen mit beiden Lagern. Dazu der hessische Katalog der sieben pädagogischen Maßnahmen im Wortlaut, mit dem Vergleich zu Bayern und Nordrhein-Westfalen.Was enthalten istDer Aufbau ist in allen fünfzehn Heften derselbe: acht Seiten DIN A4, darin eine Einordnung auf Seite 1 und 2, eine Befundseite auf Seite 3, ein Vorgehen in Schritten auf Seite 4, ein Merkplakat auf Seite 5 in A3 kopierbar, eine Arbeitsseite auf Seite 6 mit ausgefüllter Beispielspalte, ein Kartenblatt auf Seite 7 mit zwölf Karten zum Ausschneiden und eine Quellenseite auf Seite 8 mit Abrufdatum und der Ampel belegt, uneinheitlich, nicht belegt. Fünfzehn Hefte zu acht Seiten sind 120 Seiten; fünfzehn Kartenblätter zu zwölf Karten sind 180 Karten. Dazu fünfzehn Merkplakate und fünfzehn Arbeitsseiten.Jedes Heft liegt zweimal bei: farbig und in einer echten Graustufenfassung, konvertiert und nicht gerastert, damit es an jedem Schulkopierer sauber druckt. Die Merkplakate gewinnen in A3, die Kartenblätter auf 160-Gramm-Papier oder laminiert. Auf jeder Karte steht unten, worauf sie beruht: gemessen, abgeleitet oder gesetzt. Alle Grafiken sind selbst erzeugt; die Textschriften stehen unter der SIL Open Font License. Die Lizenz gilt für eine Lehrkraft und deren eigene Lerngruppen.Konkret sind das in dieser Hälfte: Ablauf- und Messbögen für den Stundenbeginn, die Übergänge und die Lautstärke, ein Regelplakat zum Ausfüllen, ein leerer Grundriss für die Sitzordnung, ein Planungsbogen für die Gruppenarbeit, ein Sortierbogen für Störungen, ein Vorfallbogen, ein Vorher-Nachher-Raster für einen einzelnen Fall und eine Stufung von Konsequenzen zum Aushängen. Die 180 Karten reichen von Einstiegsritualen und Übergangssignalen über Ämter und Rollen bis zu den sieben pädagogischen Maßnahmen im Wortlaut.Was dieses Paket von anderem Material unterscheidetDer Unterschied liegt nicht im Thema, sondern in der Auskunftspflicht. Jede Zahl in diesen fünfzehn Heften steht mit Jahr, Design und Bezugsgröße; Korrelationen heißen Korrelationen; und wo nichts untersucht ist, steht das auf Seite 1 und nicht im Kleingedruckten.Der stärkste belegte Befund dieser Hälfte ist zugleich ihre einzige randomisiert geprüfte Einzelhandlung: die persönliche Begrüßung an der Tür. In einem randomisierten Vergleich mit Aufmerksamkeitskontrolle stieg die aufgabenbezogene Zeit von 58,8 auf 79,7 Prozent gegenüber 54,8 auf 59,5 Prozent in der Kontrollgruppe (d = 0,93); das Störverhalten sank von 13,7 auf 4,1 Prozent gegenüber 15,1 auf 12,5 Prozent (d = 0,87). Zehn Klassen, 203 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 8, zwei Monate Laufzeit (Cook u. a. 2018). Der Vorbehalt der Autoren steht in Heft 1 direkt daneben: keine Mehrebenenanalyse trotz geschachtelter Daten, die Effektstärken sind dadurch vermutlich überschätzt. Ein starker Befund aus einer kleinen Studie — und genau so steht er im Heft.Die zweite tragende Zahlenbasis ist eine Beobachtung, keine Maßnahme. In einer Schweizer Videostudie wurden 18 Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 gefilmt und 61,1 von 82 Stunden nach festem Schema kodiert (Cohens Kappa = 0,85): im Mittel 69,58 Störungen je 45-Minuten-Lektion, bei einer Streuung von SD = 44,68, also größer als der Mittelwert (Scherzinger, Wettstein & Wyler 2018). Zwei Zahlen daraus tragen den ganzen dritten Block: 5,5 Prozent der kodierten Störungen gingen von der Lehrperson aus — deshalb lautet die vierte Frage des Merkplakats aus Heft 11, ob man selbst darin vorkommt. Und die Selbsteinschätzung der Klassenlehrperson stimmte mit der Videobeobachtung nur zu r = 0,10 überein, das Urteil der Klasse zu 0,53 bis 0,59. Wer wissen will, wie viel in seinem Unterricht gestört wird, zählt oder fragt die Klasse.Und dann die Sätze, die diese fünfzehn Hefte ausdrücklich nicht schreiben. Erstens: „Unterrichtsstörungen kosten zehn bis 15 Minuten pro Stunde.“ Nach der Quelle wurde gesucht; die einzige Fundstelle ist ein Ratgeberbeitrag ohne Studie, ohne Autor und ohne Jahreszahl, und der deutschsprachige Wikipedia-Artikel zu Unterrichtsstörungen nennt überhaupt keine Zeitzahl. Gemessen sind dagegen 39 von 45 Minuten echter Lernzeit — rund vier Minuten gehen an Organisation, rund zwei an Verspätung und vorzeitiges Ende; erhoben an 428 Unterrichtsstunden bei 140 Lehrkräften an 22 kaufmännischen Berufsschulen, standardisiert, Intercoder-Reliabilität 0,944 (Götzl u. a., Erhebung 2012). Sechs Minuten sind ärgerlich und rückholbar; zehn bis 15 sind eine Erfindung.Zweitens: „Regeln müssen gemeinsam erarbeitet werden, damit sie wirken.“ Nach der besten verfügbaren Literaturübersicht sind genau zwei Merkmale wirksamer Klassenregeln belegt — Regeln unterrichten wie einen Lerninhalt und sie mit einer angekündigten Konsequenz verknüpfen. Anzahl, positive Formulierung und gemeinsame Erarbeitung bleiben dort ausdrücklich uneindeutig (Alter & Haydon 2017; der Volltext lag nicht vor, und wie viele Studien ausgewertet wurden, geht aus dem Abstract nicht hervor). Das ist kein Argument gegen Beteiligung. Es ist eines dagegen, sie als Wirksamkeitsargument zu verkaufen. Aus demselben Grund steht die Faustzahl „drei bis fünf Regeln“ in den Heften 2 und 3 als Setzung und nicht als Befund.Drittens: „Der Trainingsraum ist eine bewährte Methode.“ Die einzige gefundene kontrollierte deutsche Evaluation — vier Realschulen in Schleswig-Holstein, 918 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7, 102 Lehrkräfte, zwei Messzeitpunkte — kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Programm auf keinen der untersuchten Bereiche grundsätzlich positiv auswirkt; wo Werte signifikant waren, lagen sie bei 0,25 bis 0,28 (Wollenweber 2013). Eine sonderpädagogische Fachpublikation von 2020 rät sowohl aus empirischer als auch aus theoretischer Sicht ausdrücklich von der Umsetzung ab (Hövel u. a.). Es ist die einzige Stelle der ganzen Reihe, an der eine deutsche Fachpublikation eine Abratempfehlung ausspricht — und sie steht in Heft 13, samt der Karte dazu.Dazu zwei Eigenheiten, die kein Konkurrenzmaterial hat. Die erste: In drei Heften dieser Hälfte steht auf der Befundseite ausdrücklich kein Effektstärkendiagramm, und daneben steht, warum. Zu Übergängen, zu Materialwegen und zum Stundenschluss gibt es keinen Balken, der das Thema misst; ein Diagramm, dessen Balken etwas anderes messen, ist kein Beleg, sondern Dekoration. Die zweite: Effektstärken aus Einzelfalldesigns stehen nie neben solchen aus Gruppendesigns. Für dieselbe Frage ergeben Einzelfalldesigns 2,20 und 3,48, das Zwischen-Gruppen-Design dagegen 0,18 für Verhalten und 0,43 für Leistung, beide nicht signifikant (DuPaul, Eckert & Vilardo 2012, 60 Studien mit 85 Effektstärken). Heft 14 zeigt deshalb ein Diagramm nur mit Gruppendesigns und stellt die großen Zahlen in eine eigene Tabelle daneben.Und wo zwei Forschungsstände auseinandergehen, stehen beide da. Kooperatives Lernen kommt in einer Metaanalyse zweiter Ordnung über 15 Metaanalysen auf 0,71 für die Lernergebnisse (Konfidenzintervall 0,55 bis 0,87; Güngör u. a. 2026) — nach Design getrennt sind es quasi-experimentell 1,11, gemischt 0,69 und vollexperimentell kein berichteter Effekt. Heft 9 schreibt den Satz „kooperatives Lernen hat eine Effektstärke von 0,71“ deshalb nicht ohne diesen Zusatz.Für wen und wannFür Lehrkräfte aller Schulformen, Schwerpunkt Sekundarstufe I. Kein Fach vorausgesetzt, keine Technik: Die Bögen brauchen einen Stift und eine Uhr, die Karten eine Schere, die Plakate einen Kopierer.Der beste Zeitpunkt für diese Hälfte ist die Woche vor einem Schuljahresbeginn oder vor der ersten Stunde in einer neuen Lerngruppe. Der zweitbeste ist eine Klasse, in der es seit Wochen zäh läuft und niemand mehr sagen kann, woran es liegt — dafür sind die Zähl- und Messbögen aus den Heften 1, 5, 6, 8 und 11 gemacht. Im Vorbereitungsdienst und in der kollegialen Hospitation lassen sie sich als Beobachtungsauftrag verwenden: eine Stunde, vier Uhrzeiten oder acht Striche, kein Urteil.Sechs der fünfzehn Hefte enthalten Rechtsaussagen, jede mit Land, Gesetz, Paragraf, Fassung und Abrufdatum. Heft 10 zitiert die hessische Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (AufsVO, Ausfertigung 11.12.2013, Fassung vom 25.03.2021) für den Übergang in die Pause; eine ältere, im Netz noch verbreitete Fassung ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten, und auch das steht im Heft. Die Hefte 11 bis 15 arbeiten mit dem Hessischen Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2023, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2026, in Kraft seit 01.08.2026 — vor allem § 82 —, mit der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV, Ausfertigung 19.08.2011, benutzte Fassung Stand 15.01.2024) und mit der Hessischen Schul-Datenschutzverordnung vom 01.12.2023. Zum Vergleich stehen Art. 86 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes und § 53 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen daneben.Ein Vorbehalt gehört dazu und steht in den Heften selbst: Der Fassungsstand des hessischen Schulgesetzes ist amtlich belegt, sein Wortlaut nicht, weil das amtliche Rechtsportal automatisierte Abrufe sperrt; die Absätze sind über ein nichtamtliches Portal erhoben. Alles Rechtliche in diesen Heften ist Information, keine Rechtsberatung. In einem anderen Bundesland gelten andere Normen, und vor der Anwendung gehört der Wortlaut an der amtlichen Fassung geprüft.Und ein zweiter Vorbehalt, der für die ganze Reihe gilt: Nahezu alle Metaanalysen dieses Feldes stammen aus dem englischsprachigen Raum. Bei Korpershoek u. a. 2016 kommen 72,2 Prozent der Studien aus den USA, Kounins Daten aus 49 Klassen der Jahrgangsstufen 1 und 2, die Videostudie zu Störungen aus 18 Klassen eines Schweizer Kantons. Für die deutsche Sekundarstufe I ist keiner dieser Werte eigens nachgewiesen — und das steht jedes Mal daneben.Einordnung in die ReiheDieses Paket ist Teil 1 von 2. Teil 2 enthält die Hefte 16 bis 30: die Beziehung und ihre Werkzeuge, die Lagen, die aus dem Rahmen fallen, und den Rahmen samt eigener Person. Diese Hälfte hier baut den laufenden Unterricht auf, die andere arbeitet an dem, worauf er steht.Daneben gibt es die Reihe auch anders zugeschnitten: als Gesamtpaket aus dreißig Heften, als sechs Fünferpakete — Der Anfang (1 bis 5), Der Ablauf (6 bis 10), Störungen (11 bis 15), Beziehung (16 bis 20), Besondere Lagen (21 bis 25), Rahmen und Selbst (26 bis 30) — und als Einzelhefte.Jedes Heft ist für sich einsetzbar; die Reihenleiste auf Seite 8 zeigt jedes Mal, wo es steht. Zusammen ergeben die dreißig einen Weg vom ersten Schultag bis zur Prüfung des eigenen Vorgehens. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile.
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