Die Teilzeitfalle

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Es gibt für LehrerInnen folgende Gründe das Deputat zu reduzieren:

· Teilzeit aus familiären Gründen: Entweder für die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder die Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen. In meinem Bundesland kann man sogar auf 25% seines Deputats reduzieren.

·  Im Freistellungsjahr: Hierbei werden bei verringerten Bezügen und Normalbeschäftigung Ansprüche angesammelt. So können während der Freistellung die Bezüge weiterlaufen. Viele nutzen dieses auch als Modell, um etwas früher in den Ruhestand gehen zu können.

· Ohne bestimmte Angabe von Gründen, sofern keine dienstlichen Belange entstehen, um eine bessere Work-Life-Balance zu haben.

Bei mir treffen die familiären Gründe zu, denn mit zwei Kindern im Schlepptau und Anfahrtsweg, ist ein volles Deputat mit Abiturklassen nicht familienkompatibel.

Als mein erstes Kind geboren wurde, stand für mich fest, dass ich nicht lange bzw. gar nicht in Elternzeit gehen möchte, da ich meine Arbeit einfach zu gerne ausübe. Daher entschied ich mich für ein Reduktion auf 50%. Alles Unterhälftige wird bei uns nicht für die Pension angerechnet. Daher lautet mein Tipp: „Lasst Euch beraten!“

Ich stieg also direkt nach dem Mutterschutz wieder mit 13 Stunden ein. Da das Schuljahr schon „angeknabbert“ war, bekam ich einen dementsprechenden Stundenplan „à la Rudis-Restes-Rampe“ mit vielen Hohlstunden, ähnlich einem Schweitzer Käse. Daher lautet mein Tipp: „Nehmt doch lieber Elternzeit und kehrt erst oder schon zum neuen Schuljahr zurück!“ Eine weitere Überraschung war, dass das berufliche Gymnasium nun plötzlich nicht mehr in meinem Stundenplan auftauchte.

Mein Einsatz beschränkte sich auf das einfachere Niveau. Die Begründung der Schulleitung lautete: „Naja, wer weiß, wie oft Sie durch das Kind ausfallen!“ Daher lautet mein Tipp:“ Handelt einen Kompromiss aus, sodass Ihr zumindest einen Grundkurs, mit wenigen Stunden, behaltet. Sichert Euch mit der Darlegung Eures Betreuungsmodells ab, wenn keine Großeltern, wie bei uns vor Ort wohnen."

Hinzu kamen viele Konferenzen, die die Teilzeit nicht tangiert.

Zusatzaufgaben,  wie individuelle Förderung und Kompetenzanalysen in den lernschwachen Klassen, brachten mich dann doch auf ein 80 % Deputat mit niedrigem Gehalt und vermehrter Fremdbetreuung für mein Kind plus schlechtem Gewissen. Hinzu kamen dementsprechende Betreuungskosten und das Gefühl ausgenutzt zu werden.

Daher entschied ich mich gleich auf 80 % aufzustocken, einen freien „Mama-Tag“ zu verhandeln, eine Haushaltshilfe für die ersten Jahre zu engagieren, mein Deputat so zu wünschen, dass ich Parallelklassen habe, und in Konferenzen bin ich nun auch nicht immer bis zum Schluss da. NEIN ist neu in meinem Wortschatz ?

Fazit: Neben dem Gehalt und den Pensionsansprüchen ist die Arbeitszufriedenheit deutlich gestiegen. Die Kinder sind selbstständiger und mein Mann unterstützt mich tatkräftiger.

Das schlechte Gewissen in Korrekturphasen bekämpfen oft meine Kids mit dem Satz: „Wir haben eine Schulzeitmama und bald wieder eine Ferienmama, die dann ganz viel Zeit für uns hat.“

 

Viele Grüße von

Lieblingsfächer

Tags: Teilzeit, Vereinbarkeit Beruf und Privatleben, Pensionsansprüche, Gehalt, kinderbetreuung

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