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Wer partizipiert, bringt seine Erfahrungen und seine Wertvorstellungen in das gemeinsame Leben mit ein. Kinder erfahren durch Partizipation, dass sie gehört und gesehen werden. Auf diese Weise erleben sie Selbstwirksamkeit und eine Stärkung ihres Selbstvertrauens und ihrer Eigenständigkeit. Das Recht auf Beteiligung ist ein festgeschriebenes Kinderrecht, welches in Artikel 12 der UN- Kinderrechtskonvention geregelt ist. Ist die Möglichkeit echter Teilhabe im Sinne einer aktiven Einflussnahme für Kinder und Jugendliche insgesamt eine Hürde, so werden beispielsweise junge Geflüchtete bereits aufgrund ihrer rechtlichen Situation von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen. Restriktionen des Asyl- und Aufenthaltsrechts, etwa lange Verfahrenszeiten und rechtliche Unsicherheit, destabilisieren selbstbestimmte Alltagsgestaltung, Zukunftsplanung und gesellschaftliche Beteiligung. Erschwerend wirkt zudem der Umstand, dass vieles neu und unbekannt ist. Regeln und Werte zu dekodieren, zu verstehen und anzuwenden, braucht Zeit, Verständigung und Strukturen, die dies ermöglichen.
Die Übung sensibilisiert SuS für das Gefühl des Teilhabens, des Dazugehörens und des Sich- Ausgeschlossen-Fühlens. Es zeigt, dass Regeln von Menschen gemacht werden und damit strukturell anpassbar sind. Es soll auch aufgezeigt werden, dass eigenes Engagement wertvoll ist und jeder Mensch einen Beitrag leisten kann, um andere Menschen einzubinden. Die Wirksamkeit des eigenen Handelns wird reflektiert und zeigt auf, dass Inklusion gelingen kann, wenn Zugehörigkeit als Gruppenleistung gedacht wird.
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