Ein Werkzeugkasten für alle, die Kinder mit Rechenschwierigkeiten begleiten – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenleitung oder Beratungslehrkraft. ▶ WARUM DIESES HEFT Rechnen läuft im Kopf ab. Deshalb bleibt beim Rechnen unsichtbar, was beim Lesen jeder hört: Ein Kind, das zählt, rechnet oft richtig – es braucht nur länger und mehr Kraft. Wer nur Hefte korrigiert, sieht den Unterschied nicht und hält die langsame Bearbeitung für Konzentrationsschwäche. Zwei Schuljahre später ist der Zahlenraum zu groß, und das System bricht zusammen. ▶ DIE FRAGE, DIE DEN UNTERSCHIED MACHT „Wie hast du gerechnet?" Diese eine Frage, bei jeder zweiten Aufgabe gestellt, trennt das Ergebnis von der Strategie. Und nur die Strategie sagt etwas über die nächsten zwei Jahre aus. Das Heft baut auf dieser Frage auf: erst den Rechenweg sichtbar machen, dann die Lücke finden, dann täglich zehn Minuten an einer Sache arbeiten. ▶ WAS DU BEKOMMST - 39 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 520 vorbereitete Eingabefelder: Beobachtung, Zahlverständnis, Förderplan, Elterngespräch - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Die drei Bausteine: Zahlverständnis, Ablösung vom Zählen, Stellenwert – und warum die Reihenfolge nicht verhandelbar ist 2. Warum zählendes Rechnen so hartnäckig ist – und warum mehr Üben es verfestigt 3. Was wirkt und was nicht belegt ist – mit einer Sortierübung fürs Kollegium 4. Rechenwege beobachten: die eine Minute, die alles zeigt 5. Zahlverständnis prüfen – fünf kurze Proben ohne Testmaterial 6. Vom Zählen ablösen: Zerlegungen, Verdoppeln, der Zehner als Raststelle 7. Stellenwert: verdrehte Zahlen sind kein Flüchtigkeitsfehler 8. Material planen – und seinen Abbau von Anfang an mitdenken 9. Was schulisch möglich ist, wenn es keinen Notenschutz gibt 10. Das Elterngespräch: ehrlich zur Rechtslage, klar zum Weg ▶ BESONDERHEIT Der rechtliche Punkt, an dem fast jede Beratung hängenbleibt: Für die Rechenstörung ist in Bayern – anders als bei der Lese-Rechtschreib-Störung – kein Notenschutz vorgesehen. Vorlage 7 sammelt dafür alles, was pädagogisch sehr wohl geht: Aufgabenmenge, Zeit, erlaubtes Material, mündliche Nachweise, Rückmeldung zum Rechenweg. Dazu die Rechenweg-Karten fürs Kollegium – fünfzehn Minuten Konferenz, und die Schule schaut danach anders auf richtige Ergebnisse. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenleitungen, Mathematiklehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Förderlehrkräfte, Lerntherapie und Referendarinnen und Referendare. ▶ FACHLICHER STAND Rechenstörung (ICD-10 F81.2, ICD-11 6A03.2); je nach Definition sind etwa 3 bis 7 % der Kinder betroffen. Bezug: S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung" (AWMF 028-046). Leitsymptom ist das verfestigte zählende Rechnen; die Lücken liegen meist im Zahlverständnis (Teil-Ganzes-Beziehung) und im Stellenwertverständnis. Wirksam sind symptomspezifische Verfahren mit strukturiertem Material und geplantem Abbau; nicht belegt sind Wahrnehmungs-, Blickbewegungs- und Bewegungstraining. ▶ HINWEIS Keine Diagnostik, keine Lerntherapie, keine Rechtsberatung. Nachteilsausgleiche richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht; in Bayern ist für die Rechenstörung kein Notenschutz vorgesehen. © Der Inklusionscoach
▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen Raum
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.
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