Das Praxisheft für alle, die ein Kind mit Epilepsie, Diabetes Typ 1, Asthma oder einer schweren Allergie begleiten – im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, in der Inklusionsberatung, als Klassenlehrkraft oder als Schulleitung. ▶ WARUM DIESES HEFT Die erste Reaktion im Kollegium ist fast immer dieselbe: Darf ich das überhaupt? Was, wenn ich etwas falsch mache? Hafte ich dann? Diese Unsicherheit kostet im Ernstfall Sekunden, die zählen – und im Alltag eine Menge Teilhabe, weil Ausflüge lieber abgesagt als geregelt werden. Das Heft nimmt die Unsicherheit weg. Nicht mit medizinischem Wissen, sondern mit Organisation. ▶ DER FACHLICHE KERN Die Schule stellt keine Diagnose und trifft keine medizinische Entscheidung. Was gegeben wird, wann und in welcher Menge, steht ausschließlich im ärztlich erstellten, individuellen Notfallplan des Kindes. Die Aufgabe der Schule ist eine andere und keine kleinere: erkennen, dass etwas los ist, den vorhandenen Plan ausführen, den Notruf rechtzeitig absetzen und das Kind nicht allein lassen. Deshalb enthält dieses Heft bewusst KEINE Dosierungsangaben – und braucht auch keine. ▶ WAS DU BEKOMMST - 38 Seiten Praxisheft als ausfüllbare PDF (alle Felder direkt am Rechner beschreibbar) - Dieselben Seiten als editierbares Word-Dokument - Über 420 vorbereitete Eingabefelder: Notfallblatt, Zuständigkeiten, Nachteilsausgleich, Verlauf - Kopiervorlagen V1–V10, drei Legematerialien mit Kartenseiten und drei Seiten für das Kind selbst ▶ INHALT 1. Die Rechtslage in vier Zeilen: Medikamentengabe, Freiwilligkeit, Hilfeleistungspflicht, Haftung nach §§ 104 ff. SGB VII 2. Die sechs Regeln, die für jede Erkrankung gelten – unabhängig von der Diagnose 3. Epilepsie, Diabetes Typ 1, Asthma, Anaphylaxie: was im Schulalltag zählt 4. Das eine Blatt für den Ernstfall – Vertretungsmappe, Sekretariat, Lehrerzimmer 5. Wer macht was, und wer, wenn der fehlt: Zuständigkeit mit Vertretungsspalte 6. Der Notruf: fünf Sätze und die Angaben, die vorher feststehen müssen 7. Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung – mit fertigen Formulierungen 8. Fehlzeiten: Anschluss halten statt Stoff nachreichen, Rückkehr planen 9. Was die Klasse wissen soll – vier Sätze, die reichen, und die Sätze, die schaden 10. Nach dem Notfall: Dokumentation, Unfallmeldung, Nachgespräch ▶ BESONDERHEIT Legematerial 1 ist für das Kollegium, nicht für das Kind: Ablaufkarten, die in Kleingruppen in die richtige Reihenfolge gelegt werden. Zehn Minuten Konferenzzeit – und der Streit über die Reihenfolge zeigt in der Regel drei Lücken, die vorher niemand gesehen hat. Am häufigsten: Der Notruf wird zu spät gelegt, „beim Kind bleiben" fehlt ganz, und niemand hat an die übrige Klasse gedacht. ▶ FÜR WEN Für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) und alle regionalen Entsprechungen: Sonderpädagogischer Dienst, Mobiler Dienst, Beratungs- und Förderzentrum (BFZ), Förder- und Beratungszentrum, Ambulanter Sonderpädagogischer Dienst, Inklusionsberatung, Gemeinsames Lernen, Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS), Schulische Heilpädagogik. Ebenso für Klassenlehrkräfte, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Schulbegleitungen und Betreuungskräfte. ▶ FACHLICHER STAND Rechtsrahmen: Medikamentengabe als medizinische Hilfsmaßnahme auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten; keine dienstliche Verpflichtung zur planbaren Dauermedikation, im Notfall allgemeine Hilfeleistungspflicht; Haftungsausschluss für Personenschäden nach §§ 104 ff. SGB VII außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Orientierungswerte der Fachverbände: Notruf bei einem Anfall spätestens nach fünf Minuten oder bei einem zweiten Anfall ohne zwischenzeitliches Erwachen; bei Bewusstseinstrübung keine Gabe von Flüssigkeit oder Traubenzucker. Verbindlich ist immer der individuelle ärztliche Plan. ▶ HINWEIS Das Heft ersetzt keine ärztliche Beratung, keine Diagnostik und keinen individuellen Notfallplan. Es enthält keine Dosierungsangaben. Medikamentengabe, Nachteilsausgleich, Fehlzeitenregelungen und Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. © Der Inklusionscoach
▶ AUCH BEKANNT ALS – die Begriffe im deutschsprachigen Raum
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD, Bayern) · Sonderpädagogischer Dienst (Baden-Württemberg) · Mobiler Dienst (Niedersachsen) · Beratungs- und Förderzentrum BFZ und inklusive Beschulung (Hessen) · Gemeinsames Lernen und sonderpädagogische Unterstützung (Nordrhein-Westfalen) · Förder- und Beratungszentrum FBZ (Rheinland-Pfalz) · Regionales Bildungs- und Beratungszentrum ReBBZ (Hamburg) · SIBUZ (Berlin) · Diagnostischer Dienst (Mecklenburg-Vorpommern) · Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst MSDD (Sachsen-Anhalt) · Inklusiver Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf SPF und Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ZIS (Österreich) · Schulische Heilpädagogik SHP, Integrative Förderung IF und sonderpädagogische Massnahmen (Schweiz). Die Vorlagen sind bundesland- und kantonsunabhängig nutzbar; rechtliche Hinweise beziehen sich auf Bayern – bitte die Fassung prüfen, die für dich gilt.
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