eduki Qualität
67 Seiten
62 Seiten
110 Seiten



In der Unterrichtsreihe „Appellieren I“ in Klasse 5 haben die Schüler erste grundlegende Elemente appellierender Texte kennen gelernt und u. U. auch schon selbst einfache Texte, z. B. private Einladungsschreiben, verfasst. Aufbauend auf diesen erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten können jetzt die Anforderungen erhöht werden, und zwar durch eine Veränderung der Einladungssituation. So kann die mehr private Kommunikationsebene verlassen werden, um jetzt eine Einladung für eine offiziellere Veranstaltung verfassen zu lassen, z. B. für ein Klassenfest, für einen Elternabend. Mit einer solchen „Anlassveränderung“ erhöhen sich natürlich auch die Anforderungen: Die Adressaten sind nicht mehr gleichaltrige Freunde, sondern Erwachsene (Eltern, Angehörige oder Lehrer), auf die der Verfasser sich jetzt einstellen muss. Der „offiziellere“ Charakter eines solchen Schreibens wird hier deutlich. Auch die Programmgestaltung wird sicherlich anders aussehen als bei einer Geburtstagsfeier; die Wahl des Zeitpunktes und die Art der Durchführung sind darüber hinaus vom anderen Adressatenkreis abhängig. Doch auch dann, wenn von einer privateren Einladungssituation ausgegangen wird, lassen sich die Anforderungen steigern: Wenn der Einzuladende etwa keine Möglichkeit zu einer sicheren Heimkehr von der Veranstaltung sieht, zu diesem Zeitpunkt vielleicht schon andere Verpflichtungen eingegangen ist oder sich zu den ihn erwartenden Gruppierungen nicht mehr zugehörig fühlt, wird der Einladende sich Gedanken machen müssen, wie er seinen potentiellen Gast dennoch zum Kommen bewegen kann. In den Klassen 5 und 6 könnten also durchaus zwei Unterrichtsreihen mit deutlich sich steigernden Anforderungen durchgeführt werden, und zwar in Klasse 5 eine Reihe, die das private Einladungsschreiben behandelt und in Klasse 6 eine Reihe, die die Einladung zu einer größeren Veranstaltung und/oder das private Einladungsschreiben mit besonderen Schwierigkeiten zum Thema hat Denkbar ist aber auch, in Klasse 6 erstmals eine Unterrichtsreihe „Appellieren“ durchzuführen. Dann ist es natürlich möglich, beide Reihen zu kombinieren: Elemente aus der Unterrichtsreihe in Klasse 5 lassen sich mühelos in die Reihe in Klasse 6 integrieren; auf diese Weise ist dann auch ein kontinuierliches, aufbauendes Vorgehen gewährleistet. In der nachfolgend dargestellten Unterrichtsreihe werden die „offiziellen“ Einladungsschreiben mit den „privaten mit besonderen Schwierigkeiten“ kombiniert (Voraussetzung für dieses Vorgehen ist eine Behandlung der Reihe „Appellieren“ in Klasse 5). Die Schüler üben zunächst jeweils an einem Beispiel der beiden „komplexeren“ Einladungsschreiben; dann haben sie die Möglichkeit, sich bei der Klassenarbeit für eine der beiden Formen zu entscheiden.
Klassenstufen: 6. Klasse
Aufbauend auf den in den Klassen 5 und 6 erworbenen Basiskenntnissen und Grundfähigkeiten können nun zwei Unterrichtsreihen innerhalb des Lernzielbereiches „Appellieren“ behandelt werden: a) Jemanden zu einer Verhaltensänderung bewegen b) Werben für einen Gegenstand Die beiden Reihen sind, obwohl sie die gemeinsame Basis haben, nämlich Handlungs- oder Denkweisen zu beeinflussen, in ihren Schwerpunktsetzungen doch recht unterschiedlich. Die Unterrichtsreihe „Jemanden zu einer Verhaltensänderung bewegen“ hat zum Ziel, unmittelbare Einflussnahmen auf Handlungsweisen (hier vorerst aus dem konkreteren, persönlich stark tangierenden Umfeld ausgewählt) zum Gegenstand kritischer Untersuchung zu machen. Die Unterrichtsreihe „Werben für einen Gegenstand“ soll letztlich dazu führen, Werbung (wie z.B. Konsumentenwerbung, Werbung für eine politische Partei) zu reflektieren, zu verstehen. In beiden Unterrichtsreihen sollen natürlich Situationen bereitgestellt werden, die es dem Schüler ermöglichen, über das Herstellen eigener Texte „aktiv“ zu werden. Für die Entscheidung, die Reihe „Werben für einen Gegenstand“ in Klasse 7 durchzuführen und die zweite erst in Klasse 8 folgen zu lassen, gibt es eine plausible Begründung: Wesentliche Elemente der Werbung werden bei der bewussten Einflussnahme auf Handlungs- und Denkweisen des Adressaten verwendet, so dass diese vorangestellte Reihe quasi die Funktion einer weiteren Vorbereitung auf die Reihe in Klasse 8 erhält. Ziel dieser Unterrichtsreihe ist es nicht, die Schüler nach mehreren Stunden dazu befähigt zu haben, etwa ein pfiffiges, wirkungsvolles Werbeplakat mit Slogan entwerfen zu können. Zwar kann das Verfassen eines komprimierten Werbetextes oder das Entwerfen einer wirksamen Werbeanzeige mit Bild und Slogan durchaus versucht werden, doch sollten hier aus Gründen der Frustrationsvermeidung die Bewertungsmaßstäbe, die an die von Werbeteams erstellten Beispiele angelegt werden, nicht gelten. Ziel dieser Reihe ist es, die Schüler nunmehr bewusster auf ihnen an sich vertraute Situationen hinzuweisen, indem sie die Rolle eines Gesprächspartners übernehmen, der sein Gegenüber unter Verwendung bestimmter sprachlicher Mittel dazu bewegen soll, eine bestimmte Handlung auszuführen. Während in den beiden vorausgegangenen Unterrichtsreihen zum Lernzielbereich „Appellieren“ die Kommunikationspartner – bedingt durch die Einladungssituation – in einem engen, emotionalen Verhältnis zueinander standen und dieses Verhältnis weitgehend die Auswahl der Mittel bestimmte, spielen hier solche Beziehungen keine Rolle mehr: Im Vordergrund stehen auf der einen Seite die Geschäftsinteressen eines Verkäufers und auf der anderen die Erwartungen des Käufers. In einem möglichen Verkaufsgespräch oder einem werbenden Text wird der Verkäufer die aktive Rolle übernehmen und dem potentiellen Käufer die Ware anbieten. Von seinem Geschick kann es u.U. abhängen, ob ein Verkaufsabschluss erfolgt. Im Verlauf der Reihe sollen die Schüler selbst Verkaufsgespräche oder werbende Texte (etwa als Brief oder Mail) verfassen. Damit diese Beiträge auch bewertbar werden, müssen die Schüler mit den die Gesprächstexte oder Texte strukturierenden möglichen Fragestellungen eines Käufers vertraut sein, die anzupreisende Ware genau kennen und über nähere Umstände (etwa Verkaufsgrund) orientiert sein. Es reicht also nicht aus, einfach die Aufgabe zu stellen, etwa die eigene Skiausrüstung verkaufen zu wollen.
Klassenstufen: 7. Klasse
Aufbauend auf den in den Klassen 5/ 6 erworbenen Basiskenntnissen und Grundfähigkeiten könnten nunmehr zwei sich in ihren Schwerpunktsetzungen voneinander unterscheidenden Richtungen innerhalb des Lernzielbereiches „Appellieren“ behandelt werden: a) Jemanden zu einer Verhaltensänderung bewegen b) Werben für einen Gegenstand Diese beiden Richtungen sind, obwohl sie die gemeinsame Basis haben, nämlich Handlungs- oder Denkweisen zu beeinflussen, recht eigenständig, so dass sie durchaus getrennt voneinander, also nicht in einer bestimmten Rang- oder Reihenfolge, behandelt werden können: Eine Unterrichtsreihe zu Richtung a (Jemanden zu einer Verhaltensänderung zu bewegen) hat zum Ziel, unmittelbare Einflussnahmen auf Handlungsweisen (meist im konkreteren, persönlich stark tangierendem Umfeld zu finden) zum Gegenstand kritischer Untersuchung zu machen. Eine Unterrichtsreihe zur zweiten Richtung (Werben für einen Gegenstand) führt letztlich dazu, Werbung wie z.B. Konsumentenwerbung, Werbung für eine politische Partei zu reflektieren, zu verstehen. In beiden Unterrichtsreihen sollen Situationen bereitgestellt werden, die es dem Schüler ermöglichen, selbst über eigene Texte „aktiv“ zu werden. Einflussnahme auf andere – ein für Schüler kein unbekanntes Feld in ihrer Umwelt. Fast täglich begegnen sie Situationen, in denen sie dies tun bzw. tun müssen, allerdings äußerst selten in schriftlicher Form. Es ist nicht einfach, Schüler dazu zu motivieren, sich schriftlich in appellativer Weise zu äußern. Wenn sie es in der Schule tun, weil sie es tun müssen, sollte zumindest die „schriftliche Äußerung“ aus Situationen erwachsen, die im Erfahrungs- und Vorstellungsbereich der Schüler liegen. Die Notwendigkeit, die Schüler sowohl im Verstehens- als auch im Herstellungsbereich mit appellativen Texten zu konfrontieren, ist wohl unbestritten; sie sind einmal eher gegen z.B. dämagogische Einflussnahme gewappnet, wenn sie gelernt haben, so Dargebotenes zu durchschauen, zum andern lernen sie, selbst Einfluss auf andere zu nehmen und dabei Grenzen einzuhalten, die wegen der Verletzbarkeit des anderen nicht überschritten werden dürfen.
Klassenstufen: 8. Klasse
Bei appellierenden Texten handelt es sich grundsätzlich um „Mischformen“. Der „reine“ appellierende Text existiert nicht; jeder appellierende Text informiert, argumentiert, rechtfertigt, belehrt usw.: Sein Appellgehalt hängt von der jeweiligen Situation ab, aus der heraus er entstanden ist. Verfasser*innen appellierender Texte wollen ganz bewusst und gezielt Einfluss auf ihre Adressat*innen nehmen, möchten zu Handlungen veranlassen oder diese verhindern, möchten Reaktionen auslösen. Die Bandbreite appellativer Texte reicht von der einfachen Einladung, evtl. einer Bitte, bis hin zu subtilen Werbeaktionen oder (politisch - demagogischen) Reden. Ziel der Beschäftigung mit appellativen Texten ist es einmal, die Schüler*innen zu befähigen, selbst entsprechende Texte zu verfassen, andererseits aber auch sie als potentielle Adressat*innen solcher Texte in die Lage zu versetzen, die Absichten ihrer Verfasser*innen zu erkennen bzw. zu durchschauen. Auch hier hat es sich – wie in den anderen Lernzielbereichen – bewährt, auf eine enge Verzahnung von Herstellen und Verstehen der Texte Wert zu legen. Sinnvoll scheint, appellierende Texte erst gegen Ende der Klasse 5 oder in Klasse 6 zu behandeln. Da die Texte sich (mehr als andere) deutlich durch ihre Anlässe und Kommunikationssituationen strukturieren, scheint es angebracht, dass die Schüler*innen zuerst mit Grundbedingungen der Texterstellung (hier auch deutliche Erschließung der Ausgangssituationen) vertraut gemacht werden. In der Unterrichtsreihe „Wegbeschreibung“ (informierende Texte) lernen sie z.B. erste textkonstituierende Elemente kennen: Sie haben erfahren, dass Verfasser*innen von Texten adressatenorientiert darstellen sollten, dass sachangemessenes Agieren gefordert ist, dass es eine Verpflichtung zu sachlich – tendenzloser Übermittlung von Informationen gibt. Ist diese Basis erst gebildet, gestaltet es sich müheloser für den Lehrer und einsichtiger für den Schüler, zu Texten mit anderen Intentionen überzuleiten. Üblich ist es, in Klasse 5 mit einfachen Formen des Appellierens zu beginnen, z.B. mit dem sog. „Einladungsschreiben“. Gerade hier lässt sich für Schüler*innen deutlich zwischen Information und Appell unterscheiden: Angaben über die Art der Veranstaltung, über ihren Beginn und ihre Dauer stellen unverzichtbare Informationen dar; die herzliche Einladung, die Bitte zu kommen, die Erwähnung eines reizvollen Programms stellen Erwähnungen dar, die über die notwendigen Informationen hinausgehen; sie sind dem appellativen Bereich zuzuordnen. Für eine Klassenarbeit Ende Klasse 5 reichte ein solches Programm völlig aus. Möglich und sinnvoll begründbar ist es aber auch, in Klasse 5 auf eine Klassenarbeit zu verzichten, um dann in der Folgeklasse eine Unterrichtsreihe mit einem erweiterten Programm und mit erhöhten Anforderungen durchzuführen. Genauere Hinweise erfolgen hierzu in der Unterrichtsreihe „Appellieren II“ in Klasse 6.
Klassenstufen: 5. Klasse
Bewertungen und Kommentare