Vorschau - Stundenentwürfe - Themenbereich "Informieren"  Klassenstufe 5 bis 10 - Deckblatt
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Stundenentwürfe - Themenbereich "Informieren"  Klassenstufe 5 bis 10 - Dieter Volk - Deutsch Unterrichtsreihen - Deckblatt
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Beschreibung

Dieser Themenbereich bietet ein umfassendes Materialpaket, das aufeinander aufbauende Kapitel rund um das Thema "Informieren" für die Klassenstufen 5 bis 10 liefert.    

Themenbereich "Informieren" Klassenstufe 5 bis 10

149,00 €
Gesamtwert des Pakets: 245,84 €
Produktdetails
  • Klassenstufe:
    5-10. Klasse
  • Umfang:
    16 Materialien
  • Materialtyp:
    Stundenentwürfe, Unterrichtsreihen, Arbeitsblätter, Lehrwerke/Schulbücher, selbst erstellte Cliparts/Grafiken, Lehrpläne/Lehrermaterial, Prüfungsvorbereitung

Materialien in diesem Paket (16)

62 Seiten

Berichten V - Klasse 10 (Digitale Unterrichtsreihe Deutsch)

In der Vorbemerkung zur Unterrichtsreihe „Exzerpieren – Referieren“ in Klasse 9 wurde schon kurz darauf hingewiesen, dass mit „Präsentieren“ hier Darstellungen von Untersuchungsergebnissen gemeint sind, die von den Verfassern dieser Darstellungen selbst erzielt worden waren. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Weise übermittelt werden, z.B. in Form eines Sachtextes oder eines Vortrages. Die Übermittlungsformen unterscheiden sich also nicht von denen aus den vorausgegangenen Reihen in Klasse 9. Der entscheidende Unterschied zu diesen liegt allerdings in der Art der Ermittlungsarbeit dessen, was hier dann präsentiert wird. Während beim Referieren aus vielfältigem Material zu einem bestimmten Sachverhalt ausgewählt und dann übermittelt wird, muss beim Präsentieren – wie es hier verstanden wird – zuerst einmal ein später dann zu übermittelnder Sachverhalt oder Tatbestand geschaffen werden. Die Übermittler haben also zuvor aus eigenem Antrieb oder im Auftrag Untersuchungen angestellt, sind zu Erkenntnissen/Ergebnissen gelangt, die sie nun ihrer Zuhörer- oder Leserschaft übermitteln können.     Die Anlässe: Die Anlässe, die zu Untersuchungen und schließlich zur Darstellung von Ergebnissen führen, können von recht unterschiedlicher Art sein. So können Geschehen, Zustände oder Vorfälle, aber auch Diskussionen, Gespräche, empfundene Verpflichtungen oder Wünsche Anstöße für Aktionen sein, Probleme zu lösen oder Tatbestände zu klären. Die Fragestellungen/Aufträge: Wichtig ist vor allem, dass festgelegt bzw. auch eingegrenzt wird, was untersucht werden soll. Eine solche Festlegung kann über Diskussionen der die Untersuchung durchführenden Gruppe erfolgen, kann aber auch als schon eingegrenzter Auftrag vom Lehrer stattgefunden haben.    Die Untersuchungen: Die Untersuchungsverfahren sind unterschiedlich, sind abhängig von den Anlässen und den aus ihnen sich ergebenden Fragestellungen: Die Durchführung z.B. eines physikalischen, chemischen oder biologischen Experimentes und die Art der Ergebnisfindung unterscheiden sich zwar im Kern nicht so sehr von der Durchführung einer Meinungsumfrage und der sich anschließenden Auswertung, verlangen aber in der Detailarbeit doch gänzlich andere Erschließungs- und Auswertungsmethoden. Über den Einsatz dieser besonderen Erschließungs- und Auswertungsverfahren muss die untersuchende Gruppe entscheiden (etwa: Experimentanordnung, Konzeption von Fragebögen, Auswahl von Belegmaterial, Anlage von Tabellen und Diagrammen).    Die Präsentationen:Die Ergebnisse der Untersuchungen können in der Weise präsentiert werden, wie dies in der vorausgegangenen Reihe „Exzerpieren – Referieren“ in Klasse 9 schon dargestellt wurde (Sachtext/Vortrag).     

Klassenstufen: 10. Klasse

Deutsch
16,99 €
101 Seiten

Inhaltsangabe - Klasse 9 (Digitale Unterrichtsreihe Deutsch)

In vielen Sprachbüchern finden sich feste Regeln, nach denen „Inhaltsangaben“ verfasst werden. Gegen die Aufstellung eines strengen Reglements, nach dem sich inhaltliche Zusammenfassungen richten könnten, ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn solche Forderungen nicht den Anspruch erheben, allgemein verbindlich zu sein. Sie sind eben nur verbindlich für die Lerngruppe, die dieses „Regelwerk“ speziell erhält. Inhaltsangaben, deren Erstellung nach zuvor festgelegten Regeln erfolgt, könnte man als „Arbeitsformen“ bezeichnen: Der Lehrer z.B. bestimmt, wie der Text anzulegen ist, und bewertet auch nach den sich aus diesen Festlegungen ergebenden Kriterien. Eine „Inhaltsangabe“, die unter Berücksichtigung ihrer Kommunikationskomponenten entsteht, kennt kein zuvor straff vorzugebendes Regelwerk: Schreibanlässe unterschiedlicher Art, Intentionen, Empfängerkreis, erwartete Reaktionen sind u.a. hier die wesentlichen textstrukturierenden Elemente. Daher ist es angemessen, hier nicht von „Inhaltsangabe“ als fester Stilform zu sprechen, sondern eine „intentionsorientierte“ Umschreibung zu wählen (etwa: jemanden über den Inhalt eines Filmes, eines Jugendbuches… informieren). Diese Information über den Inhalt eines dargestellten Ereignisses, eines Films, eines Buches kann u.a. im Rahmen eines Gesprächs, eines Briefes gegeben werden; der Rahmen ergibt sich aus der Situation, in der sich der Verfasser des Textes und sein Adressat befinden. Ausführlichkeit und Form der Übermittlung sind ebenso wie die Textintentionen von diesem Rahmen und vom Verhältnis der beiden zueinander abhängig. Neben der wohl vornehmlichen Absicht zu informieren, können auch noch andere verfolgt werden; so kann der Verfasser bei seiner Informationsübermittlung etwa durchklingen lassen, dass er das Buch oder den Film keineswegs empfehlen kann. Möglich ist auch, dass bestimmte Gruppierungen von Menschen, die in einem engen/ besonderen Kommunikationsverhältnis (Interessengemeinschaften) stehen, besondere Anforderungen an solche Texte stellen (gruppenspezifische Normierungen). Inhaltliche Zusammenfassungen in Schauspielführern, in Literaturgeschichten, auf Klappentexten, in Fernsehprogrammheften oder bei Bestsellerlisten in Zeitungen oder Zeitschriften zeigen eine Vielfalt von möglichen (recht unterschiedlichen) Formen von Inhaltsangaben. Es gibt recht unterschiedliche Angaben darüber, wann „Inhaltsangaben“ Gegenstand von Unterricht werden sollen: Die Zeitspanne reicht von Klasse 7 bis Klasse 10. Wenn Schüler über Grundfähigkeiten verfügen, Texte adressatenbezogen und intentionsorientiert zu verfassen, und wenn sie in etwa in der Lage sind, in knapper, präziser Weise Geschehenes, Gedachtes oder Erfahrenes in Wort zu fassen, sind eigentlich wichtige Voraussetzungen für die Behandlung dieser Textform erfüllt. Ein solcher Ausbildungsstand ist – mit Einschränkungen – durchaus in Klasse 7 erreicht. Allerdings muss überprüft werden, ob die Texte, deren Inhalte zusammengefasst werden sollen, in Bezug auf Problematik/ Thematik und auch auf Komplexität der Darstellung ihrer Inhalte die Schüler nicht überfordern. Bei einer Behandlung der „Inhaltsangabe“ in Klasse 9 hatten die Schüler zumindest die Gelegenheit, mehr Texte kennen- und verstehen zu lernen, die in der außerschulischen Umwelt häufig auch in Form von „Inhaltsangaben“ übermittelt werden; sie sind im Alter von fünfzehn Jahren bewusster die Nutzer solcher inhaltlichen Zusammenfassungen (etwa bei Filmen, Fernsehfilmen, Videos, Romanen) und sollten sich jetzt auch mit entsprechenden Texten im Unterricht beschäftigen – allerdings auch hier nur mit solchen, die ihrer Erfahrungs- und Vorstellungswelt entsprechen oder diese nicht weit überschreiten   

Klassenstufen: 9. Klasse

Deutsch
19,99 €
52 Seiten

Berichten II - Klasse 7 (Digitale Unterrichtsreihe Deutsch)

In Klasse 7 sollte auf das Herstellen mittelbarer Informationstexte verzichtet werden. Ein Berichten über unmittelbar Erlebtes und Gesehenes liegt doch noch eher im Erfahrungsbereich der Schüler*innen als das distanzierte Weitergeben von Informationen. Allerdings sollten jetzt „alltagsähnliche“ Situationen ausgesucht werden, aus denen heraus unmittelbare Informationstexte erstellt werden sollen, die dem Verfasser deutlichere Auflagen für die Texterstellung machen als bisher. Zudem sollten die Texte (die die Sache, über die berichtet werden soll, vorstellen) durchaus höhere Anforderungen an die Erschließungsarbeit stellen. Alle „Geschehen“, über die die Schüler*innen berichten sollen, müssen aus Gesprächen, aus Situationsdarstellungen und/ oder aus anderen Zusatzmaterialien erschlossen werden. Es wurde darauf geachtet, unterschiedliche Situationen (u.a. Schadensanzeige, Ausflug, Verkehrsunfall) auszuwählen, und zwar sowohl für die Vorbereitungsphase als auch für die Klassenarbeit.      

Klassenstufen: 7. Klasse

Deutsch
12,99 €
46 Seiten

Protokollieren - Klasse 8 (Digitale Unterrichtsreihe Deutsch)

Bei Konferenzen, Tagungen, Versuchsreihen, Debatten im Bundestag, Prüfungen und ähnlichen Veranstaltungen ist es üblich, Protokolle zu verfassen. Solche Protokolle haben grundsätzlich die Aufgabe, ihre Leser über das zu informieren, was in der Veranstaltung, auf die sie sich beziehen, abgehandelt worden war. Darüber hinaus können sie zusätzliche Funktionen haben, z.B. die des Belegens, des Nachweisens, des Rechtfertigens. Die Schüler werden in der Schule mit keiner der o.g. Veranstaltungen mit „Protokollzwang“ konfrontiert werden. Solche Situationen werden ihnen erst nach ihrer Schulzeit begegnen. Damit sie diese dann aber auch bewältigen können, sollten sie mit den Anforderungen, die die Erstellung eines solchen Textes fordert, während der Schulzeit vertraut gemacht werden. Hier bietet sich als Protokollsituation natürlich der Unterricht selbst als zu protokollierende Veranstaltung an. Er macht einen Protokolltext möglich, der im Wesentlichen mit den Protokolltexten der Zukunft übereinstimmt. Der hauptsächliche Unterschied zu den „Zukunftsprotokollen“ liegt darin, dass der zu protokollierende Zeitraum kürzer ist (etwa 45 Minuten) und die behandelte Thematik im Interessensbereich der Schüler liegt bzw. liegen muss. Von hier aus lässt sich eine für die Schüler einsehbare Begründung für ein Protokollieren herleiten. Die Frage, in welcher Klassenstufe mit dem Protokollieren begonnen werden sollte, wird recht unterschiedlich beantwortet und begründet. Bei den s.g. Sachfächern werden schon recht früh – etwa in Klasse 6 - protokollähnliche Zusammenfassungen gefordert. Hier handelt es sich jedoch mehr um ein Berichten über Geschehenes/ Erfahrenes. Manchmal werden Protokolle auch als Mittel der Disziplinierung eingesetzt. Ein solcher Text mit der vornehmlichen Funktion des Abschreckens scheint an keine Altersstufe gebunden zu sein. Sinnvoller scheint es, Protokolle erst dann verfassen zu lassen, wenn die Schüler*innen Texte der mittelbaren Informationsübermittlung gerade behandelt haben. Sie sollten in der Lage sein, einen Sachverhalt distanziert (u.a. Verwendung des Konjunktivs) und tendenzfrei wiederzugeben.   

Klassenstufen: 8. Klasse

Deutsch
12,99 €
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