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Das Verfassen und Weitergeben von Anleitungs- und Regeltexten wird hier dem Lernzielbereich „Informieren“ zugeordnet; die übermittelten Angaben dienen nämlich fast ausnahmslos dazu, den Adressaten zum Nachvollzug einer Tätigkeit zu befähigen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass gerade diese Texte oft auch noch Empfehlungscharakter haben. Dadurch rücken sie deutlicher als andere Informationstexte in die Nähe appellierender Texte. Je stärker die „Empfehlungen“ werden (sie können sich u.a. in Form von Aufforderungen, Ratschlägen, Vorschriften oder Warnungen artikulieren), desto deutlicher wird der Bezug zu appellierenden Texten, so dass häufig auch von Mischformen zwischen den beiden Lernzielbereichen gesprochen werden kann. Das Verfassen und das Verstehen von Spielanleitungen stellt grundsätzlich recht hohe Anforderungen an das Sprachvermögen seiner Verfasser bzw. seiner Leser, auch an das der Erwachsenen. Kinder im Grundschulalter z.B. sind keineswegs überfordert, wenn sie „Mensch ärgere dich nicht“ spielen. Ihre Spiel- und Verstehensfähgikeit haben sie allerdings selten über die Lektüre der entsprechenden Spielanleitungen erworben; meist haben Eltern oder ältere Geschwister sie mit dem Regelwerk vertraut gemacht, haben es sich mit ihnen erspielt. An die Grenzen ihrer Sprachfähigkeit geraten sie aber, wenn sie selbst das Regelwerk dieses Spiels so erklären sollen, dass andere es auch spielend anwenden können. Immer wieder offenbart sich bei der Lektüre von Spielanleitungen zumindest eine Vorstellung von den Schwierigkeiten, die Erwachsene hatten, als sie sie verfassten. Sie nämlich, die Erwachsenen, sind durchweg die Verfasser der Regelwerke, nicht aber die Kinder oder Schüler. Wenn Schüler nun diese schwere Aufgabe übernehmen sollen, benötigen sie für deren Bewältigung deutliche Hilfen.
Klassenstufen: 6. Klasse
Die Schüler haben sich bis einschließlich Klasse 9 mit den verschiedensten Texten sowohl aus dem expositorischen als auch aus dem fiktionalen Bereich beschäftigt, haben unterschiedliche Formen kennen gelernt, Techniken der Texterschließung angewandt, selbst Texte unter Berücksichtigung ihrer textstrukturierenden Kommunikationskomponenten hergestellt, Erzählungen geschrieben, auch szenisch-dialogische Texte verfasst. Sie haben sich also über vier Jahre hin eine Basis geschaffen, die sie im Umgang mit Texten insgesamt sicherer gemacht haben wird. Wenn sie jetzt, so ausgerüstet, mit Texten konfrontiert werden, können sie diesen mit sie erschließenden Fragen begegnen, können sich und anderen darüber Aufschluss verschaffen, was die Texte von ihren Adressaten fordern, was ihre Autoren tatsächlich intendieren, warum und mit welchen Mitteln Einfluss ausgeübt wird oder welche Wirkung erhofft ist und welche Aktionen durch sie in Gang gesetzt oder verhindert werden sollen. Kurzum: Die Schüler beschreiben, analysieren, deuten, erläutern, bewerten Texte. Eine solche Auseinandersetzung mit Texten kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen; es können dabei je nach Anspruch Einzelbereiche, etwa die inhaltliche Zusammenfassung des Textes, besonders behandelt und in den Vordergrund gerückt werden. Möglich ist aber auch, all diese Einzelaufgaben in einem Erschließungssystem zu bündeln, so dass so etwas wie eine Textform entsteht, z.B. die „Textanalyse“, die „Textinterpretation“. Bei einer solchen Textform handelt es sich um eine so genannte Arbeitsform: Der, der sie in Auftrag gibt, bestimmt auch die Regeln, nach denen sie angelegt werden soll. In dieser Beliebigkeit einer Regelfestschreibung ist wohl auch eine wesentliche Ursache zu sehen, dass es keine einheitliche, verbindliche Definition der Begriffe „Interpretation“ oder „Textanalyse“ gibt. Die Definitions- und Abgrenzungsversuche sind mitunter so divergierend, dass eine neu hinzugefügte Definition oder die Entscheidung für eine der vielen anderen wenig sinnvoll erscheint. So sollen, wie es zumindest für die Sekundarstufe I häufige Praxis ist, beide Begriffe synonym verwendet werden. Favorisiert wird hier der Terminus „Textanalyse“, da mit diesem Begriff mehr als mit dem Begriff „Interpretation“ signalisiert wird, dass sowohl expositorische als auch fiktionale Texte Untersuchungsgegenstände von Unterricht sein können. Auch wenn der Begriff „Textanalyse“ bevorzugt wird, heißt dies natürlich nicht, dass Fragen zur Sinndeutung und Wertung/Bewertung eines Textes ausgeklammert sind. Entsprechende Überlegungen zum Text bilden geradezu die Voraussetzung bzw. richtunggebende Basis für die Erschließungsarbeit.
Klassenstufen: 10. Klasse
In der Vorbemerkung zur Unterrichtsreihe „Exzerpieren – Referieren“ in Klasse 9 wurde schon kurz darauf hingewiesen, dass mit „Präsentieren“ hier Darstellungen von Untersuchungsergebnissen gemeint sind, die von den Verfassern dieser Darstellungen selbst erzielt worden waren. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Weise übermittelt werden, z.B. in Form eines Sachtextes oder eines Vortrages. Die Übermittlungsformen unterscheiden sich also nicht von denen aus den vorausgegangenen Reihen in Klasse 9. Der entscheidende Unterschied zu diesen liegt allerdings in der Art der Ermittlungsarbeit dessen, was hier dann präsentiert wird. Während beim Referieren aus vielfältigem Material zu einem bestimmten Sachverhalt ausgewählt und dann übermittelt wird, muss beim Präsentieren – wie es hier verstanden wird – zuerst einmal ein später dann zu übermittelnder Sachverhalt oder Tatbestand geschaffen werden. Die Übermittler haben also zuvor aus eigenem Antrieb oder im Auftrag Untersuchungen angestellt, sind zu Erkenntnissen/Ergebnissen gelangt, die sie nun ihrer Zuhörer- oder Leserschaft übermitteln können. Die Anlässe: Die Anlässe, die zu Untersuchungen und schließlich zur Darstellung von Ergebnissen führen, können von recht unterschiedlicher Art sein. So können Geschehen, Zustände oder Vorfälle, aber auch Diskussionen, Gespräche, empfundene Verpflichtungen oder Wünsche Anstöße für Aktionen sein, Probleme zu lösen oder Tatbestände zu klären. Die Fragestellungen/Aufträge: Wichtig ist vor allem, dass festgelegt bzw. auch eingegrenzt wird, was untersucht werden soll. Eine solche Festlegung kann über Diskussionen der die Untersuchung durchführenden Gruppe erfolgen, kann aber auch als schon eingegrenzter Auftrag vom Lehrer stattgefunden haben. Die Untersuchungen: Die Untersuchungsverfahren sind unterschiedlich, sind abhängig von den Anlässen und den aus ihnen sich ergebenden Fragestellungen: Die Durchführung z.B. eines physikalischen, chemischen oder biologischen Experimentes und die Art der Ergebnisfindung unterscheiden sich zwar im Kern nicht so sehr von der Durchführung einer Meinungsumfrage und der sich anschließenden Auswertung, verlangen aber in der Detailarbeit doch gänzlich andere Erschließungs- und Auswertungsmethoden. Über den Einsatz dieser besonderen Erschließungs- und Auswertungsverfahren muss die untersuchende Gruppe entscheiden (etwa: Experimentanordnung, Konzeption von Fragebögen, Auswahl von Belegmaterial, Anlage von Tabellen und Diagrammen). Die Präsentationen:Die Ergebnisse der Untersuchungen können in der Weise präsentiert werden, wie dies in der vorausgegangenen Reihe „Exzerpieren – Referieren“ in Klasse 9 schon dargestellt wurde (Sachtext/Vortrag).
Klassenstufen: 10. Klasse
In Klasse 7 sollte auf das Herstellen mittelbarer Informationstexte verzichtet werden. Ein Berichten über unmittelbar Erlebtes und Gesehenes liegt doch noch eher im Erfahrungsbereich der Schüler*innen als das distanzierte Weitergeben von Informationen. Allerdings sollten jetzt „alltagsähnliche“ Situationen ausgesucht werden, aus denen heraus unmittelbare Informationstexte erstellt werden sollen, die dem Verfasser deutlichere Auflagen für die Texterstellung machen als bisher. Zudem sollten die Texte (die die Sache, über die berichtet werden soll, vorstellen) durchaus höhere Anforderungen an die Erschließungsarbeit stellen. Alle „Geschehen“, über die die Schüler*innen berichten sollen, müssen aus Gesprächen, aus Situationsdarstellungen und/ oder aus anderen Zusatzmaterialien erschlossen werden. Es wurde darauf geachtet, unterschiedliche Situationen (u.a. Schadensanzeige, Ausflug, Verkehrsunfall) auszuwählen, und zwar sowohl für die Vorbereitungsphase als auch für die Klassenarbeit.
Klassenstufen: 7. Klasse
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