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In Klasse 7 sollte auf das Herstellen mittelbarer Informationstexte verzichtet werden. Ein Berichten über unmittelbar Erlebtes und Gesehenes liegt doch noch eher im Erfahrungsbereich der Schüler*innen als das distanzierte Weitergeben von Informationen. Allerdings sollten jetzt „alltagsähnliche“ Situationen ausgesucht werden, aus denen heraus unmittelbare Informationstexte erstellt werden sollen, die dem Verfasser deutlichere Auflagen für die Texterstellung machen als bisher. Zudem sollten die Texte (die die Sache, über die berichtet werden soll, vorstellen) durchaus höhere Anforderungen an die Erschließungsarbeit stellen. Alle „Geschehen“, über die die Schüler*innen berichten sollen, müssen aus Gesprächen, aus Situationsdarstellungen und/ oder aus anderen Zusatzmaterialien erschlossen werden. Es wurde darauf geachtet, unterschiedliche Situationen (u.a. Schadensanzeige, Ausflug, Verkehrsunfall) auszuwählen, und zwar sowohl für die Vorbereitungsphase als auch für die Klassenarbeit.
Klassenstufen: 7. Klasse
In vielen Sprachbüchern finden sich feste Regeln, nach denen „Inhaltsangaben“ verfasst werden. Gegen die Aufstellung eines strengen Reglements, nach dem sich inhaltliche Zusammenfassungen richten könnten, ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn solche Forderungen nicht den Anspruch erheben, allgemein verbindlich zu sein. Sie sind eben nur verbindlich für die Lerngruppe, die dieses „Regelwerk“ speziell erhält. Inhaltsangaben, deren Erstellung nach zuvor festgelegten Regeln erfolgt, könnte man als „Arbeitsformen“ bezeichnen: Der Lehrer z.B. bestimmt, wie der Text anzulegen ist, und bewertet auch nach den sich aus diesen Festlegungen ergebenden Kriterien. Eine „Inhaltsangabe“, die unter Berücksichtigung ihrer Kommunikationskomponenten entsteht, kennt kein zuvor straff vorzugebendes Regelwerk: Schreibanlässe unterschiedlicher Art, Intentionen, Empfängerkreis, erwartete Reaktionen sind u.a. hier die wesentlichen textstrukturierenden Elemente. Daher ist es angemessen, hier nicht von „Inhaltsangabe“ als fester Stilform zu sprechen, sondern eine „intentionsorientierte“ Umschreibung zu wählen (etwa: jemanden über den Inhalt eines Filmes, eines Jugendbuches… informieren). Diese Information über den Inhalt eines dargestellten Ereignisses, eines Films, eines Buches kann u.a. im Rahmen eines Gesprächs, eines Briefes gegeben werden; der Rahmen ergibt sich aus der Situation, in der sich der Verfasser des Textes und sein Adressat befinden. Ausführlichkeit und Form der Übermittlung sind ebenso wie die Textintentionen von diesem Rahmen und vom Verhältnis der beiden zueinander abhängig. Neben der wohl vornehmlichen Absicht zu informieren, können auch noch andere verfolgt werden; so kann der Verfasser bei seiner Informationsübermittlung etwa durchklingen lassen, dass er das Buch oder den Film keineswegs empfehlen kann. Möglich ist auch, dass bestimmte Gruppierungen von Menschen, die in einem engen/ besonderen Kommunikationsverhältnis (Interessengemeinschaften) stehen, besondere Anforderungen an solche Texte stellen (gruppenspezifische Normierungen). Inhaltliche Zusammenfassungen in Schauspielführern, in Literaturgeschichten, auf Klappentexten, in Fernsehprogrammheften oder bei Bestsellerlisten in Zeitungen oder Zeitschriften zeigen eine Vielfalt von möglichen (recht unterschiedlichen) Formen von Inhaltsangaben. Es gibt recht unterschiedliche Angaben darüber, wann „Inhaltsangaben“ Gegenstand von Unterricht werden sollen: Die Zeitspanne reicht von Klasse 7 bis Klasse 10. Wenn Schüler über Grundfähigkeiten verfügen, Texte adressatenbezogen und intentionsorientiert zu verfassen, und wenn sie in etwa in der Lage sind, in knapper, präziser Weise Geschehenes, Gedachtes oder Erfahrenes in Wort zu fassen, sind eigentlich wichtige Voraussetzungen für die Behandlung dieser Textform erfüllt. Ein solcher Ausbildungsstand ist – mit Einschränkungen – durchaus in Klasse 7 erreicht. Allerdings muss überprüft werden, ob die Texte, deren Inhalte zusammengefasst werden sollen, in Bezug auf Problematik/ Thematik und auch auf Komplexität der Darstellung ihrer Inhalte die Schüler nicht überfordern. Bei einer Behandlung der „Inhaltsangabe“ in Klasse 9 hatten die Schüler zumindest die Gelegenheit, mehr Texte kennen- und verstehen zu lernen, die in der außerschulischen Umwelt häufig auch in Form von „Inhaltsangaben“ übermittelt werden; sie sind im Alter von fünfzehn Jahren bewusster die Nutzer solcher inhaltlichen Zusammenfassungen (etwa bei Filmen, Fernsehfilmen, Videos, Romanen) und sollten sich jetzt auch mit entsprechenden Texten im Unterricht beschäftigen – allerdings auch hier nur mit solchen, die ihrer Erfahrungs- und Vorstellungswelt entsprechen oder diese nicht weit überschreiten
Klassenstufen: 9. Klasse
In der Vorbemerkung zur Unterrichtsreihe „Exzerpieren – Referieren“ in Klasse 9 wurde schon kurz darauf hingewiesen, dass mit „Präsentieren“ hier Darstellungen von Untersuchungsergebnissen gemeint sind, die von den Verfassern dieser Darstellungen selbst erzielt worden waren. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Weise übermittelt werden, z.B. in Form eines Sachtextes oder eines Vortrages. Die Übermittlungsformen unterscheiden sich also nicht von denen aus den vorausgegangenen Reihen in Klasse 9. Der entscheidende Unterschied zu diesen liegt allerdings in der Art der Ermittlungsarbeit dessen, was hier dann präsentiert wird. Während beim Referieren aus vielfältigem Material zu einem bestimmten Sachverhalt ausgewählt und dann übermittelt wird, muss beim Präsentieren – wie es hier verstanden wird – zuerst einmal ein später dann zu übermittelnder Sachverhalt oder Tatbestand geschaffen werden. Die Übermittler haben also zuvor aus eigenem Antrieb oder im Auftrag Untersuchungen angestellt, sind zu Erkenntnissen/Ergebnissen gelangt, die sie nun ihrer Zuhörer- oder Leserschaft übermitteln können. Die Anlässe: Die Anlässe, die zu Untersuchungen und schließlich zur Darstellung von Ergebnissen führen, können von recht unterschiedlicher Art sein. So können Geschehen, Zustände oder Vorfälle, aber auch Diskussionen, Gespräche, empfundene Verpflichtungen oder Wünsche Anstöße für Aktionen sein, Probleme zu lösen oder Tatbestände zu klären. Die Fragestellungen/Aufträge: Wichtig ist vor allem, dass festgelegt bzw. auch eingegrenzt wird, was untersucht werden soll. Eine solche Festlegung kann über Diskussionen der die Untersuchung durchführenden Gruppe erfolgen, kann aber auch als schon eingegrenzter Auftrag vom Lehrer stattgefunden haben. Die Untersuchungen: Die Untersuchungsverfahren sind unterschiedlich, sind abhängig von den Anlässen und den aus ihnen sich ergebenden Fragestellungen: Die Durchführung z.B. eines physikalischen, chemischen oder biologischen Experimentes und die Art der Ergebnisfindung unterscheiden sich zwar im Kern nicht so sehr von der Durchführung einer Meinungsumfrage und der sich anschließenden Auswertung, verlangen aber in der Detailarbeit doch gänzlich andere Erschließungs- und Auswertungsmethoden. Über den Einsatz dieser besonderen Erschließungs- und Auswertungsverfahren muss die untersuchende Gruppe entscheiden (etwa: Experimentanordnung, Konzeption von Fragebögen, Auswahl von Belegmaterial, Anlage von Tabellen und Diagrammen). Die Präsentationen:Die Ergebnisse der Untersuchungen können in der Weise präsentiert werden, wie dies in der vorausgegangenen Reihe „Exzerpieren – Referieren“ in Klasse 9 schon dargestellt wurde (Sachtext/Vortrag).
Klassenstufen: 10. Klasse
Die „Vorgangsbeschreibung“ ist keine feste „Stilform“. Der den Vorgang beschreibende Text strukturiert sich im Detail durch die Kommunikationssituation, aus der heraus er verfasst wird. So ist es möglich, dass die Beschreibung eines Vorgangs einmal durchaus als Hilfestellung für die Wiederholung eines (evtl. auch missglückten) Versuchs gegeben wird oder aber einfach nur eine Empfehlung darstellt, etwas herzustellen. Auch kann es sich bei dieser Art der Beschreibung um Texte handeln, die z.B. die Durchführung eines Versuchs, eines Experimentes nach vorgegebenen Handlungsabläufen wiederholbar machen oder auch um solche, die einen Vorgang/ ein Experiment nur protokollieren. In allen Fällen haben diese Beschreibungen gemeinsam, dass sie ihrem Adressaten die Möglichkeit geben, das Dargestellte in seinem Ablauf nachzuvollziehen – und zwar sowohl gedanklich als auch praktisch. Von hier aus ergibt sich auch die all diesen Texten grundsätzlich gleiche Aufbaustruktur. Sie unterscheiden sich je nach Situation, Adressat und Intention (u.a. informieren, anleiten und empfehlen, dokumentieren, protokollieren) lediglich in ihrer sprachlichen Gestaltung; es ist schon ein Unterschied, ob in einem persönlichen Brief ein Verhalten korrigiert oder in einem Sachbuch ein Ablauf dargestellt wird. Besonders auffällig ist, dass bei „offiziellen“ Kommunikationssituationen der den Vorgang Durchführende immer mehr in den Hintergrund tritt und der Vorgang selbst sich profiliert. Deutlich wird bei diesen „offiziellen“ Formen das Passiv eingesetzt. Das Beschreiben eines Vorgangs verlangt sprachliche Präzision. Ungenauigkeiten verhindern, dass die Vorgänge nachvollzogen werden können (Kapitulation Erwachsener vor Bauanleitungen!). Wegen der hohen Anforderungen an die sprachlichen Fähigkeiten der Schüler sollten nur solche Vorgänge dargestellt werden, die nach recht einfachen Abläufen funktionieren. Die Falttechnik bei der Herstellung eines Papierflugzeuges zu beschreiben stellt ebenso eine Überforderung dar wie das Aufstellen eines Regelwerks zum „Mensch ärgere dich nicht“ – Spiel.
Klassenstufen: 7. Klasse
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