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In vielen Sprachbüchern finden sich feste Regeln, nach denen „Inhaltsangaben“ verfasst werden. Gegen die Aufstellung eines strengen Reglements, nach dem sich inhaltliche Zusammenfassungen richten könnten, ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn solche Forderungen nicht den Anspruch erheben, allgemein verbindlich zu sein. Sie sind eben nur verbindlich für die Lerngruppe, die dieses „Regelwerk“ speziell erhält. Inhaltsangaben, deren Erstellung nach zuvor festgelegten Regeln erfolgt, könnte man als „Arbeitsformen“ bezeichnen: Der Lehrer z.B. bestimmt, wie der Text anzulegen ist, und bewertet auch nach den sich aus diesen Festlegungen ergebenden Kriterien.
Eine „Inhaltsangabe“, die unter Berücksichtigung ihrer Kommunikationskomponenten entsteht, kennt kein zuvor straff vorzugebendes Regelwerk: Schreibanlässe unterschiedlicher Art, Intentionen, Empfängerkreis, erwartete Reaktionen sind u.a. hier die wesentlichen textstrukturierenden Elemente. Daher ist es angemessen, hier nicht von „Inhaltsangabe“ als fester Stilform zu sprechen, sondern eine „intentionsorientierte“ Umschreibung zu wählen (etwa: jemanden über den Inhalt eines Filmes, eines Jugendbuches… informieren). Diese Information über den Inhalt eines dargestellten Ereignisses, eines Films, eines Buches kann u.a. im Rahmen eines Gesprächs, eines Briefes gegeben werden; der Rahmen ergibt sich aus der Situation, in der sich der Verfasser des Textes und sein Adressat befinden. Ausführlichkeit und Form der Übermittlung sind ebenso wie die Textintentionen von diesem Rahmen und vom Verhältnis der beiden zueinander abhängig. Neben der wohl vornehmlichen Absicht zu informieren, können auch noch andere verfolgt werden; so kann der Verfasser bei seiner Informationsübermittlung etwa durchklingen lassen, dass er das Buch oder den Film keineswegs empfehlen kann. Möglich ist auch, dass bestimmte Gruppierungen von Menschen, die in einem engen/ besonderen Kommunikationsverhältnis (Interessengemeinschaften) stehen, besondere Anforderungen an solche Texte stellen (gruppenspezifische Normierungen). Inhaltliche Zusammenfassungen in Schauspielführern, in Literaturgeschichten, auf Klappentexten, in Fernsehprogrammheften oder bei Bestsellerlisten in Zeitungen oder Zeitschriften zeigen eine Vielfalt von möglichen (recht unterschiedlichen) Formen von Inhaltsangaben. Es gibt recht unterschiedliche Angaben darüber, wann „Inhaltsangaben“ Gegenstand von Unterricht werden sollen: Die Zeitspanne reicht von Klasse 7 bis Klasse 10. Wenn Schüler über Grundfähigkeiten verfügen, Texte adressatenbezogen und intentionsorientiert zu verfassen, und wenn sie in etwa in der Lage sind, in knapper, präziser Weise Geschehenes, Gedachtes oder Erfahrenes in Wort zu fassen, sind eigentlich wichtige Voraussetzungen für die Behandlung dieser Textform erfüllt. Ein solcher Ausbildungsstand ist – mit Einschränkungen – durchaus in Klasse 7 erreicht. Allerdings muss überprüft werden, ob die Texte, deren Inhalte zusammengefasst werden sollen, in Bezug auf Problematik/ Thematik und auch auf Komplexität der Darstellung ihrer Inhalte die Schüler nicht überfordern.
Bei einer Behandlung der „Inhaltsangabe“ in Klasse 9 hatten die Schüler zumindest die Gelegenheit, mehr Texte kennen- und verstehen zu lernen, die in der außerschulischen Umwelt häufig auch in Form von „Inhaltsangaben“ übermittelt werden; sie sind im Alter von fünfzehn Jahren bewusster die Nutzer solcher inhaltlichen Zusammenfassungen (etwa bei Filmen, Fernsehfilmen, Videos, Romanen) und sollten sich jetzt auch mit entsprechenden Texten im Unterricht beschäftigen – allerdings auch hier nur mit solchen, die ihrer Erfahrungs- und Vorstellungswelt entsprechen oder diese nicht weit überschreiten
In dem Klassenstufenprogramm für die Klasse 9 sind folgende Schwerpunkte enthalten: Inhaltsangabe: In dieser Unterrichtsreihe werden die Schüler*innen dazu aufgefordert, jemanden über den Inhalt eines Films, eines Buches, eines Textes zu informieren. Ob die gewünschten Informationen in neutraler, tendenzloser Form übermittelt werden sollen, ergibt sich aus den Kommunikationskonstellationen. Berichten IV: „Berichten“: Hier wird ein Weg vom Auftrag bis hin zur Präsentation gefordert. Vorgegeben werden Texte, aus denen Informationen entnommen werden, um diese dann einer Hörer- oder Leserschaft vorzustellen [Exzerpieren - Referieren]. Bewerbung: Bewerbungsmodalitäten verändern sich – was ihre Darstellungsformen anbetrifft – ständig. Aktualisierungsmaßnahmen sind daher oftmals erforderlich. Im Kern geht es jedoch darum, ein Bild von sich zu vermitteln, das „Anreize“ schafft. Besonders sinnvoll wird die Durchführung einer Unterrichtsreihe „Bewerbung“ im Deutschunterricht, wenn die Bedingungen, nach denen die Unterlagen hergestellt werden sollen, von den Schüler*innen selbst erschlossen werden. Am Ende der Reihe ist eine sinnvolle Leistungsüberprüfung möglich, wenn die Bewerbungsunterlagen für eine fiktive Person erstellt werden. Argumentieren III: In dieser Unterrichtsreihe festigen die Schüler*innen ihre Argumentationsfähigkeiten: Sie reagieren auf eine provozierende Stellungnahme oder ein provokantes Verhalten in Form eines Leserbriefes. Großer Wert wird auch darauf gelegt, durch eine besondere Aufbaustruktur eine größere Wirkung beim Adressaten zu erzielen. Textanalyse: Zu den Unterrichtsreihen zur Textanalyse werden ganz bewusst keine Klassenstufenvorschläge (Klasse 9 oder 10) gemacht. Expositorische und auch fiktionale Texte werden auch schon in Klasse 9 „analysiert“. Zu empfehlen ist lediglich, die Analyse nach einem festen System erst in Klasse 10 durchzuführen. Der Weg könnte von der Analyse kleinerer Textabschnitte zur Auseinandersetzung mit dem Gesamttext führen. Letztlich muss der unterrichtende Lehrer entscheiden, zu welchen Zeitpunkten eine Auseinandersetzung mit besonders anspruchsvollen Texten aus den expositorischen und fiktionalen Bereichen möglich ist. Szenisch-dialogische Texte: Priestleys „Ein Inspektor kommt“ eignet sich ganz besonders als Einführungsbeispiel in szenisch-dialogische Texte – und dies nicht nur wegen des überschaubaren Umfangs. Thematik, Handlung und agierende Personen fesseln auch diese Altersgruppe immer noch. [Das Stück wurde bereits Anfang der neunziger Jahre im Unterricht des Verfassers der Reihe in seiner Klasse 9 erarbeitet und vor Schulpublikum aufgeführt.]
Klassenstufen: 9. Klasse
Dieser Themenbereich bietet ein umfassendes Materialpaket, das aufeinander aufbauende Kapitel rund um das Thema "Informieren" für die Klassenstufen 5 bis 10 liefert.
Klassenstufen: 5-10. Klasse
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