Heute gab es ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassunhsgerichts zu Zeugnisvermerken. So ist es zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach geboten auf dem Zeugnis zu vermerken, wenn gewisse Leistungen nicht bewertet wurden (zB Rechtschreibung). Sofern jedoch überhaupt Zeugnis Vermerke (im Abitur) geschehen, müssen diese für alle Schüler geschehen, bei den Leistungen nicht bewertet wurden. Geklagt hatten drei Abiturienten.
Nachzulesen unter:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-urteil-100.html
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