leidenschaftlicher Lehrer, Materialentwickler, Autor und Medienpädagoge.
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eduki Qualität
43 Seiten






WORUM ES GEHT
Über Mobbing gibt es viel Präventionsmaterial und wenig für den Fall, dass es bereits läuft. Genau dafür ist dieses Heft: Es beginnt an dem Punkt, an dem eine Klassenleitung erfährt, dass in ihrer Klasse jemand systematisch fertiggemacht wird — und führt von dort durch die ersten Tage, die Gespräche, die Dokumentation und den Beschluss der Klassenkonferenz. Das Heft nennt zu jedem Verfahren die Studienlage, und es sagt ebenso deutlich, wo es keine gibt. Das ist sein eigentlicher Kern. Die meistzitierte Zahl der deutschen Mobbing-Fortbildung — 87 Prozent Erfolgsquote — stammt aus einer Anwenderbefragung von 2008: 541 Personen angeschrieben, 86 Rückläufe, keine Kontrollgruppe, bewertet von denen, die die Methode selbst angewandt hatten. Der Landespräventionsrat Niedersachsen führt das Verfahren mit null Sternen für die Beweiskraft. Das Heft sagt, was das wert ist, und was stattdessen belegt ist. Der Rechtsteil bezieht sich auf Hessen und ist auf August 2026 datiert. Alles Übrige — Forschungslage, Ablauf, Gesprächsführung, Schülerseite — gilt bundesweit. DAS IST DRIN 16 Seiten, farbig und in einer eigenen Schwarzweiß-Fassung fürs Kopieren. Was belegt ist und was nicht: die vier Studien, die das Heft tragen, mit Effektstärken und mit den Einschränkungen, die dazugehören — einschließlich der Methodenkritik am zugrunde liegenden Forschungsüberblick. Neun Verfahren im Klartext: No Blame Approach, Farsta, Method of Shared Concern nach Pikas, Mediation als Routineverfahren, Peer-Supporter, Null-Toleranz, Restorative Practices, KiVa und das Olweus-Programm. Jeweils mit der Angabe, ob kontrolliert geprüft, nie untersucht oder in einer großen Evaluation sogar kontraproduktiv. Warum die Sekundarstufe anders ist: Bis Klasse 7 wirken Anti-Mobbing-Programme mit d = 0,13, ab Klasse 8 mit d = 0,01. Genau dort halbiert sich auch der Anteil derer, die sich überhaupt bei einer erwachsenen Person melden. Mobbing oder Konflikt: die drei Merkmale, an denen sich entscheidet, welches Verfahren richtig ist — und warum Mediation bei Machtgefälle nachweislich schadet. Die ersten Tage: sieben Schritte mit Zeitangabe, vom ersten Gespräch über den Sofortschutz bis zum Folgetermin. Mit dem ehrlichen Hinweis, dass für diesen Ablauf als Ganzes keine kontrollierte Studie existiert, sondern nur für einzelne Bausteine. Gesprächsführung: der einzige randomisierte Vergleich zweier Gesprächsformate, der existiert — und ein deutscher Befund aus 24 Schulen dazu, welche Lehrkraftstrategie am besten trägt. § 82 HSchG vollständig: die sieben Ordnungsmaßnahmen, wer welche entscheidet, welche Schwelle jeweils gilt, Anhörungsrechte und Tilgungsfristen. Vier Rechtsirrtümer, die Maßnahmen kippen — von der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bis zur Frage, was den Eltern des betroffenen Kindes mitgeteilt werden darf. Cybermobbing als eigener Teil: wann die Schule bei Vorfällen von zu Hause zuständig ist und was dafür dokumentiert sein muss, die widersprüchlichen Prävalenzzahlen, die einschlägigen Straftatbestände, die Frage der Anzeigepflicht — und die eine Situation, in der Screenshots die Lehrkraft selbst strafbar machen. Vorfallsbogen zum Ausfüllen, mit dem Feld, das über die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme entscheidet. Beschlussvorlage für die Klassenkonferenz, an der Verordnung entlang gebaut. Schülerseite „Wenn dir das passiert" zum Ankreuzen — mit der Möglichkeit, mitzuentscheiden, was als Nächstes geschieht. Sechs Karten zum Ausschneiden für die Fachkonferenz. Hinweise und Quellen mit vollständigen Fundstellen und einem Abschnitt darüber, wo wir selbst nicht weitergekommen sind.
WAS DIESES MATERIAL ANDERS MACHT Es nennt Effektstärken und Studienzahlen statt Erfolgsversprechen. Es trennt, was geprüft und wirkungslos ist, von dem, was nie untersucht wurde. Es zitiert die Rechtsnormen im Wortlaut, statt sie zu paraphrasieren. Und es benennt am Ende, welche Fundstellen wir nicht an der amtlichen Quelle prüfen konnten, welche Urteile aus einem anderen Bundesland stammen und welche Zahl wir nicht belegen konnten. Zwei Punkte, an denen es in der Praxis besonders häufig schiefgeht: Die Ordnungsmaßnahme wird beschlossen und gilt dann doch nicht ab morgen, weil der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Und bei Cybermobbing wird ein Screenshot vorgelegt, aber die Auswirkung auf den Schulbetrieb nicht dokumentiert — genau daran scheitern Maßnahmen im Widerspruchsverfahren.
FÜR WEN Klassenleitungen und Fachlehrkräfte der Klassen 5 bis 10, Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeit, Fachkonferenzen und Schulleitungen. Alle Fächer und alle Schulformen der Sekundarstufe I.
FORMAT PDF, A4, 16 Seiten, farbig. Zusätzlich dieselbe Datei in Graustufen für den Schwarzweißdruck. Alle Illustrationen sind selbst gezeichnet, alle verwendeten Schriften sind frei lizenziert. Dieses Material ist ein Einzelmaterial und in sich abgeschlossen. Es gehört zu keinem Paket. RECHTSSTAND UND HAFTUNG Rechtsteil Hessen, Stand August 2026. Grundlage sind das Hessische Schulgesetz, insbesondere §§ 3, 69, 82 und 83, sowie die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs und der Verwaltungsgerichtsordnung. Das Heft ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe vor einem Beschluss den geltenden Wortlaut.
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