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Den Schülern vermitteln, dass das Subsidiaritätsprinzip zwar nicht wörtlich im Grundgesetz steht, aber durch soziale Sicherungssysteme und die föderale Struktur indirekt umgesetzt wird. Außerdem soll ihnen klar werden, wie das Prinzip in Bereichen wie Sozialhilfe und Bildung eine Rolle spielt.
Mit der kurzen Geschichte wird den Schülerinnen und Schülern die Grundidee des Subsidiaritätsprinzips auf einfache und nachvollziehbare Weise nähergebracht: „Erst helfen kleinere Einheiten (wie die Familie), bevor der Staat eingreift.“
Das Subsidiaritätsprinzip des Sozialstaats ist in gewisser Weise im Grundgesetz verankert, auch wenn es nicht explizit als Begriff erwähnt wird. Es ist jedoch eng mit den Prinzipien des Sozialstaats verknüpft, die im Grundgesetz verankert sind, insbesondere in den Artikeln, die den Sozialstaat betreffen.
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