





Auf dem Rechtsstand 2026: Seit dem Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025 ist die degressive Abschreibung wieder zulässig – mit dem dreifachen linearen Satz, höchstens 30 %, für Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 (§ 7 Abs. 2 EStG). Genau damit rechnen die Fälle in diesem Material.
Was drin ist:
10 Fälle mit 13 Buchungssätzen nach IKR und 9 Abschreibungsplänen zum Ausfüllen
Alle drei Verfahren: lineare Abschreibung (auch monatsgenau im Anschaffungsjahr), degressive Abschreibung (inklusive des Falls, in dem die 30-%-Grenze greift) und Leistungsabschreibung
Wann sich der Wechsel von degressiv auf linear lohnt – mit dem Kriterium statt mit Probieren (§ 7 Abs. 3 EStG)
GWG bis 800 € netto und Sammelposten von 250,01 bis 1.000 € über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG)
Der Erinnerungswert von 1,00 € im letzten Jahr – der Punkt, der in Klassenarbeiten gern vergessen wird
Merkblatt-Schlussseite: alle Formeln und Paragraphen auf einem Blatt
Vollständiger Lösungsteil: jeder Plan ausgerechnet, jeder Buchungssatz gestellt
Jeder Abschreibungsplan ist unabhängig nachgerechnet, nicht abgeschrieben.
Umfang: 13 Seiten, Bearbeitungszeit 60–90 Minuten.
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