Lehrkraft und Fachleiter. Material mit Lösungen, Erwartungshorizont und belegter Befundlage.
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„Der Algorithmus ist schuld" ist die bequemste Erklärung, die es zu diesem Thema gibt — und die Datenlage trägt sie nicht. In drei großen Feldexperimenten wurde Nutzerinnen und Nutzern für Monate der chronologische Feed gegeben, wurden geteilte Beiträge entfernt, wurde der Anteil gleichgesinnter Quellen von rund vierundfünfzig auf sechsunddreißig Prozent gesenkt. Bei über dreiundzwanzigtausend Teilnehmenden zeigte sich an acht vorab festgelegten Einstellungsmaßen kein Effekt.
Das heißt nicht, dass alles in Ordnung ist. Es heißt, dass die Ursache woanders liegt — auch in uns. Dieses Heft nimmt drei Mechanismen auseinander, die jeder an sich selbst beobachten kann: Wiederholung macht Aussagen glaubwürdiger, Bestätigung fühlt sich besser an als Widerspruch, und Unaufmerksamkeit erklärt mehr Weiterleitungen als Überzeugung. 20 Seiten, sechs Stunden, fünf Schülerseiten, ein Kartenblatt, ein Poster, Lösungen und Quellen. Farbig und in einer echten Graustufenfassung.
Was drin ist
Teil A — Grundlagen für die Lehrkraft, Seiten 2 bis 7
– Einordnung und Vorgehensweise, mit dem Beutelsbacher Konsens als Arbeitsgrundlage
– Der Wiederholungseffekt: seit 1977 untersucht, in einer Zusammenfassung von 2026 über hundertzweiundachtzig Studien mit gut einunddreißigtausend Teilnehmenden bestätigt — und er wirkt auch bei Menschen, die es besser wissen. Das ist der unangenehmste Befund des Hefts
– Der Bestätigungsfehler: die Größenordnung, die Bedingung, unter der er verschwindet, und die eine Frage, die im Gespräch mehr bewirkt als jedes Gegenargument
– Die Filterblase in drei Spalten: was belegt ist, was uneinheitlich ist und was nicht belegt ist. Eine Übersicht über hundertneunundzwanzig Studien zeigt, dass vor allem die Methode entscheidet, welches Ergebnis herauskommt
– Der Digital Services Act: Transparenz bei Empfehlungssystemen, Risikobewertung, das Recht auf einen Feed ohne Profilbildung, Datenzugang für die Forschung — mit den laufenden Verfahren und ihrem Stand
– Wie viel es wirklich ist: Anteil an der Mediendiät, Konzentration auf sehr wenige Konten, der Unterschied zwischen Reichweite im Web und Interaktionen in sozialen Netzwerken
Teil B — Stunden und Material, Seiten 8 bis 17
– Sechs vollständige Verlaufspläne mit Phase, Zeit, Material und Sozialform
– Fünf Schülerseiten: „Der Versuch mit euch" (der Wiederholungseffekt an der eigenen Klasse), „Was der Feed wirklich tut", „Such den Ausschalter" (die Einstellungen selbst finden), „Wie viel ist es wirklich" und ein Streitgespräch zu „Der Algorithmus ist schuld"
– Ein Kartenblatt mit zwölf Befunden zum Einordnen: belegt, uneinheitlich oder nicht belegt?
– Zwei Lösungsseiten, ausformuliert, mit Begründung
Poster, Quellen und Paket, Seiten 18 bis 20
– Poster „Drei Fragen an dich selbst" für die Klassenraumwand
– Quellenseite mit Stand und einem eigenen Abschnitt „Was in diesem Heft nicht belegt ist"
– Paketübersicht, Druck- und Lizenzhinweise
Was dieses Material unterscheidet
Jede Zahl hat eine Quelle, und die drei Spalten belegt, uneinheitlich und nicht belegt sind das eigentliche didaktische Prinzip. Vier Beispiele:
– Die Filterblase ist kein Ja-Nein-Befund. Belegt ist, dass sich Nutzergruppen in ihren Quellen stark unterscheiden. Uneinheitlich ist, wie stark der Effekt insgesamt ist. Nicht belegt ist die Kernbehauptung, dass der Algorithmus die Ursache sei — und ebenso wenig, dass man online weniger Vielfalt sieht als offline. Das Heft stellt alle drei nebeneinander, statt sich für eine Schlagzeile zu entscheiden.
– Der Begriff stammt aus einem Sachbuch von 2011, nicht aus einer Studie. Auch das steht im Heft, mitsamt dem Hinweis auf die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die den Forschungsstand zusammenfasst.
– Warum Menschen Falschmeldungen teilen, ist untersucht: In einer Reihe von Versuchen mit über fünftausend Teilnehmenden erklärte Unaufmerksamkeit rund die Hälfte, tatsächliche Präferenz für die Aussage nur einen kleinen Teil. Eine Replikation fand denselben Effekt in etwa halber Stärke. Beides steht drin.
– Zur Wirksamkeit von Impfen gegen Desinformation, dem sogenannten Prebunking, gibt es einen laufenden Fachstreit: erst positive Befunde, dann methodische Einwände, dann eine große Untersuchung mit dreiunddreißig Experimenten und siebenunddreißigtausend Teilnehmenden. Das Heft nennt beide Seiten und behauptet nicht, die Frage sei entschieden.
Zum Digital Services Act nennt das Heft bewusst keine Prozentzahl dazu, wie viel Inhalt algorithmisch empfohlen wird. Es gibt dazu keine belastbare, allgemein gültige Zahl. Stattdessen stehen dort die Rechte, die man tatsächlich hat — und auf der Schülerseite suchen die Jugendlichen den Schalter dafür in ihrer eigenen App.
Das Streitgespräch, das ohne Abstimmung endet
Die letzte Stunde ist ein Streitgespräch zu der Frage, ob der Algorithmus schuld ist. Es endet ausdrücklich ohne Abstimmung und ohne Auflösung durch die Lehrkraft. Das ist kein Versäumnis, sondern das Kontroversitätsgebot: Was in der Wissenschaft und in der Gesellschaft umstritten ist, muss auch im Unterricht umstritten bleiben. Der Ergebnissicherung dient stattdessen die Frage, welche Belege welche Position stützen — und welche keine Seite stützen.
Format und Druck
20 Seiten DIN A4, PDF. Enthalten sind eine farbige und eine echte Graustufenfassung — konvertiert, nicht gerastert, damit sie an jedem Schulkopierer sauber druckt. Das Kartenblatt auf Seite 15 gehört auf festeres Papier und wird einmal geschnitten; ein Satz reicht für eine Gruppe. Das Poster auf Seite 18 wird in A3 vergrößert.
Alle Illustrationen sind eigene Zeichnungen. Die verwendeten Schriften stehen unter der SIL Open Font License.
Einsatz und Stand
Konzipiert für das Gymnasium in Hessen, Sekundarstufe I, Jahrgangsstufe 7 und 8, Politik und Wirtschaft. Bundesweit einsetzbar. Die Seiten zum Wiederholungseffekt und zum Bestätigungsfehler eignen sich auch für Ethik und für Projekttage zur Medienbildung; das Streitgespräch funktioniert auch in Klasse 9 und 10.
Stand August 2026, einschließlich des Stands der laufenden Verfahren nach dem Digital Services Act. Das Material ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Es gibt die Pflicht, sorgfältig zu prüfen — und die steht für Online-Angebote in Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags. Im Hessischen Pressegesetz mit seinen fünfzehn Paragrafen kommt das Wort Sorgfalt nicht einmal vor. Die Pflicht zur Wahrhaftigkeit selbst steht nur im Pressekodex, und den haben sich die Journalistinnen und Journalisten 1956 selbst gegeben, um eine staatliche Presseaufsicht zu verhindern. Mit dieser Unterscheidung fängt dieses Paket an. Es besteht aus drei Heften zu je 20 Seiten, die aufeinander aufbauen: Wie entsteht eine Nachricht. Wie prüft man sie. Warum glaubt man sie trotzdem. Danach ist Schluss — es kommen keine weiteren Teile, und das ist keine Lücke, sondern die Zusage. DIE DREI HEFTE Heft 1 — Wer sagt das? Wie Nachrichten entstehen Artikel 5 des Grundgesetzes mit Wortlaut, vier Freiheiten, drei Schranken und dem Fall Lüth von 1958 als Abwägungsübung. Die drei Mediensysteme im Vergleich: öffentlich-rechtlicher Rundfunk, privater Rundfunk, Presse und Online — mit Rechtsform, Finanzierung und Aufsicht. Der Deutsche Presserat in Zahlen des Jahresberichts 2025. Nachrichtenwerte von Galtung und Ruge bis heute. Und die Werbekennzeichnung, wie sie der Leitfaden der Medienanstalten seit Mai 2025 verlangt, samt der Liste der Bezeichnungen, die ausdrücklich nicht genügen. Heft 2 — Woran du erkennst, was stimmt Seitwärts lesen statt runterlesen: die Methode, mit der Faktenchecker eine unbekannte Seite in rund 32 Sekunden einordnen, während Historiker 88 Sekunden brauchen und schlechter abschneiden. Was die Impressumspflicht wirklich verlangt und wo ihre vier Grenzen liegen. KI-Bilder: Ohne Training liegen Menschen bei Gesichtern mit 48,2 Prozent Trefferquote unter dem Zufall. Vier Diagrammtricks mit Effektstärken. Relative und absolute Zahlen am Beispiel der 17 Prozent, die zehn Fälle pro tausend Menschen sind. Und die Wissenschaftsgeschichte des Backfire-Effekts, den sein eigener Entdecker 2021 eingeschränkt hat. Heft 3 — Warum wir es trotzdem glauben Wiederholung lässt eine Aussage wahrer wirken, auch bei Menschen, die es besser wissen — 182 Studien, 31 184 Personen, Effektstärke 0,37. Der Bestätigungsfehler und der Grund, warum er kein Schicksal ist. Die Filterblase, sauber getrennt in belegt, uneinheitlich und nicht belegt. Der Digital Services Act mit einer Praxisaufgabe, die jede Klasse selbst durchführen kann: Artikel 38 garantiert einen Feed ohne Profilbildung — findet ihn. Und die Verteilungsfrage: Falschmeldungen machen 0,15 Prozent der täglichen Mediennutzung aus, aber ein Prozent der Nutzerinnen und Nutzer stand für achtzig Prozent des Kontakts. WAS DIESES MATERIAL UNTERSCHEIDET Jede Zahl hat eine Quelle, und was sich nicht belegen ließ, steht nicht drin, sondern wird ausdrücklich benannt. Jedes Heft hat dafür eine eigene Seite. Fünf Beispiele: – Der Backfire-Effekt steht noch in vielen Unterrichtsmaterialien. Fünf Experimente mit über 10 100 Teilnehmenden und 52 Streitfragen fanden ihn kein einziges Mal. – Die Behauptung, Checklisten schnitten empirisch schlechter ab als seitwärts lesen, ist so nicht belegt. Eine direkte Vergleichsstudie gibt es nicht. Das Heft sagt stattdessen den Satz, der trägt: Checklisten prüfen nur, was auf der Seite selbst steht. – Zu der Frage, wie viel Prozent der Inhalte algorithmisch empfohlen werden, gibt es keine unabhängig überprüfte Zahl. Deshalb steht keine im Paket. – Die acht Sekunden Aufmerksamkeitsspanne sind eine Erfindung. Heft 1 macht daraus keine Fußnote, sondern eine ganze Unterrichtsstunde: Die Quellenkette lässt sich in fünf Schritten mit dem Handy zerlegen. – Beim Prebunking läuft die wissenschaftliche Auseinandersetzung noch. Das Paket entscheidet sie nicht, sondern zeigt sie — als Lernstück darüber, wie Wissenschaft aussieht, solange sie nicht fertig ist. POLITISCH NEUTRAL, UND ZWAR ABSICHTLICH Das Paket ist nach dem Beutelsbacher Konsens gebaut. Das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot stehen nicht nur auf Seite 2 von Heft 1, sie bestimmen die Auswahl der Beispiele. Echte Desinformationsfälle stammen fast immer erkennbar aus einer politischen Richtung; wer sie zeigt, prüft nicht mehr die Methode, sondern verteilt Sympathien. Die Fälle in diesem Paket kommen deshalb aus Ernährung, Verkehr, Sport, Produkten und Wissenschaft. Wo eine Frage politisch strittig ist — etwa Umfang und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks —, steht die Rechtslage als Faktum und die politische Bewertung als offene Frage mit zwei Positionen ohne Parteizuordnung. Wo eine Frage wissenschaftlich strittig ist, wird sie als strittig dargestellt. Das Streitgespräch in Heft 3 endet ausdrücklich ohne Abstimmung. AUFBAU JEDES HEFTS Teil A, Seiten 2 bis 7: Grundlagen für die Lehrkraft, mit Wortlauten, Zahlen und Fundstellen. Teil B, Seiten 8 und 9: sechs vollständige Verlaufspläne mit Phase, Zeit, Ablauf und Material. Teil C, Seiten 10 bis 15: fünf Schülerseiten mit Operatoren von AFB I bis III, dazu ein Kartenblatt mit zwölf Karten zum Ausschneiden. Seiten 16 und 17: Lösungen mit Erwartungshorizont. Bei den offenen Aufgaben steht, woran eine vollständige Antwort zu erkennen ist. Seite 18: ein Poster für den Klassenraum. Seiten 19 und 20: Quellen mit dem Abschnitt, was nicht belegt ist, sowie Druck- und Lizenzhinweise. FORMAT UND DRUCK Drei Hefte à 20 Seiten DIN A4 als PDF, jeweils farbig und in einer echten Graustufenfassung — konvertiert, nicht gerastert, damit sie an jedem Schulkopierer sauber druckt. Die Schülerseiten sind auf Schwarzweiß-Druck hin gestaltet und funktionieren ohne Farbe vollständig. Die Kartenblätter gewinnen auf 160-Gramm-Papier, die drei Poster in A3. Alle Illustrationen sind eigene Zeichnungen. Die verwendeten Schriften stehen unter der SIL Open Font License. EINSATZ UND STAND Konzipiert für Politik und Wirtschaft am Gymnasium in Hessen, Jahrgangsstufe 7 und 8. Das hessische Kerncurriculum kennt kein eigenes Inhaltsfeld Medien; verankert ist das Thema im Inhaltsfeld Demokratie und in der Urteilskompetenz, im Lehrplan G9 zusätzlich im Themenfeld 7.4. Beide Anker sind in Heft 1 wörtlich zitiert. Der fachliche und didaktische Teil ist bundesweit einsetzbar; nur die Rechtsteile mit hessischem Bezug sind als solche gekennzeichnet. Das Material eignet sich auch für Klasse 9 und für die Realschule. Rechtsstand August 2026. Die Paragrafennummern haben sich zuletzt zweimal verschoben: Das Telemediengesetz gilt seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr, der Medienstaatsvertrag wurde zum 1. Dezember 2025 geändert. Das Material ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
Klassenstufen: 7-8. Klasse
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