Lehrkraft und Fachleiter. Material mit Lösungen, Erwartungshorizont und belegter Befundlage.
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Die übliche Checkliste — Impressum suchen, Rechtschreibung prüfen, auf die Endung der Adresse achten — hat ein Problem: Sie hält die Schüler auf der Seite fest, die sie eigentlich prüfen sollen. Faktenchecker machen das Gegenteil. Sie verlassen die Seite nach wenigen Sekunden und suchen, was andere über sie schreiben. In der Untersuchung, die das gezeigt hat, brauchten Faktenchecker im Mittel zweiunddreißig Sekunden für ein Urteil, Historiker achtundachtzig — und die Historiker lagen häufiger falsch.
Dieses Heft macht daraus eine Methode, die man üben kann: laterales Lesen. 20 Seiten mit sechs vollständig ausgearbeiteten Stunden, fünf Schülerseiten, einem Kartenblatt mit zwölf Prüfschritten, einem Poster, ausformulierten Lösungen und einer Quellenseite. Handgezeichnet gesetzt, mit eigenen Illustrationen, farbig und in einer echten Graustufenfassung.
Was drin ist
Teil A — Grundlagen für die Lehrkraft, Seiten 2 bis 7
– Einordnung mit der Befundlage: eine Metaanalyse aus dem Jahr 2024 über neunundvierzig Studien mit gut achtzigtausend Teilnehmenden. Was Trainings leisten, was sie nicht leisten und warum mehrmaliges Üben deutlich besser wirkt als eine einzelne Doppelstunde
– Laterales Lesen im Detail: die Ausgangsstudie, die großen Erhebungen mit über dreitausend Schülerinnen und Schülern und die Trainingsstudien, die zeigen, wie viel sich in wenigen Stunden bewegt — und wie viel eben nicht
– Impressum: was drinstehen muss, wer ausgenommen ist, was ein Verstoß kostet, und vier Grenzen der Methode, die man kennen sollte, bevor man sie zur Regel macht
– Bilder und KI: warum synthetische Gesichter in Versuchen vertrauenswürdiger wirken als echte, warum Training nur wenig hilft, was Herkunftsnachweise wie C2PA können und was sie ausdrücklich nicht können — und was die KI-Verordnung ab wann verlangt
– Diagramme: die invertierte Achse, die abgeschnittene Achse und der Unterschied zwischen relativem und absolutem Risiko, durchgerechnet an zwei Beispielen aus der Gesundheitsberichterstattung
– Faktenchecks: was sie messbar bewirken, wer sie in Deutschland macht, wie sie finanziert sind — und die Geschichte des Backfire-Effekts
Teil B — Stunden und Material, Seiten 8 bis 17
– Sechs vollständige Verlaufspläne mit Phase, Zeit, Material und Sozialform
– Fünf Schülerseiten: „Verlass die Seite", „Das Bild stimmt, der Rest nicht", „Dieselben Zahlen, zwei Diagramme", „Siebzehn Prozent wovon?" und „Schreib einen Faktencheck"
– Ein Kartenblatt mit zwölf Prüfschritten zum Sortieren: Welche führen weiter, welche halten auf?
– Zwei Lösungsseiten, ausformuliert, mit Begründung
Poster, Quellen und Paket, Seiten 18 bis 20
– Poster „Vier Schritte, bevor du teilst" für die Klassenraumwand
– Quellenseite mit Stand und einem eigenen Abschnitt „Was in diesem Heft nicht belegt ist"
– Paketübersicht, Druck- und Lizenzhinweise
Was dieses Material unterscheidet
Jede Zahl hat eine Quelle, und wo die Forschung uneinheitlich ist, steht das im Heft. Vier Beispiele:
– Der Backfire-Effekt ist der berühmteste Befund der Fehlinformationsforschung — und er hat sich in großen Nachfolgeuntersuchungen mit über zehntausend Teilnehmenden und zweiundfünfzig Streitfragen nicht bestätigen lassen. Einer der ursprünglichen Autoren hat die Reichweite seines Befundes später selbst eingeschränkt. Das Heft macht daraus keine Fußnote, sondern eine Stunde darüber, wie Wissenschaft sich korrigiert.
– Dass Menschen KI-Bilder erkennen, stimmt nicht. In mehreren Versuchsreihen liegen die Trefferquoten nahe am Raten, und Training verbessert sie nur wenig. Die Konsequenz im Heft ist deshalb nicht „schaut genauer hin", sondern: Prüfe die Herkunft, nicht das Bild.
– Herkunftsnachweise sagen, woher eine Datei kommt — nicht, ob ihr Inhalt wahr ist. Das steht so in der Dokumentation des Standards selbst und wird im Heft wörtlich zitiert, weil der Unterschied im Unterricht sonst regelmäßig verlorengeht.
– Die Kritik an Checklisten ist konzeptionell gut begründet, aber sie ist nicht dasselbe wie ein empirischer Nachweis, dass Checklisten schaden. Das Heft sagt das ausdrücklich, statt eine Methode gegen die andere auszuspielen.
Dazu die Zahl, die die ganze Reihe trägt: Faktenchecks wirken, aber moderat. Über dreißig Studien mit rund einundzwanzigtausend Teilnehmenden hinweg ist der Effekt klein bis mittel — groß genug, um es zu tun, klein genug, um sich nichts vorzumachen.
Was die Klasse danach kann
Sie öffnet einen neuen Tab, statt weiterzuscrollen. Sie sucht den Auftraggeber, bevor sie den Text bewertet. Sie liest die Achse, bevor sie die Kurve liest. Und sie fragt bei jeder Prozentzahl nach dem Bezug — siebzehn Prozent wovon, von wie vielen, in welchem Zeitraum. Das sind vier Handgriffe, und sie sind in sechs Stunden einzuüben.
Format und Druck
20 Seiten DIN A4, PDF. Enthalten sind eine farbige und eine echte Graustufenfassung — konvertiert, nicht gerastert, damit sie an jedem Schulkopierer sauber druckt. Das Kartenblatt auf Seite 15 gehört auf festeres Papier und wird einmal geschnitten. Das Poster auf Seite 18 wird in A3 vergrößert. Die Diagrammseiten funktionieren auch in Graustufen, weil die Unterschiede über Form und Beschriftung laufen, nicht über Farbe.
Alle Illustrationen sind eigene Zeichnungen. Die verwendeten Schriften stehen unter der SIL Open Font License.
Einsatz und Stand
Konzipiert für das Gymnasium in Hessen, Sekundarstufe I, Jahrgangsstufe 7 und 8, Politik und Wirtschaft. Bundesweit einsetzbar. Die Seiten zu Diagrammen und zu relativen Angaben lassen sich auch im Mathematikunterricht der Jahrgangsstufe 8 verwenden, die Faktencheck-Seite auch in Deutsch.
Stand August 2026. Rechtsstand zur KI-Verordnung und zum Impressum ist im Heft angegeben. Das Material ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Es gibt die Pflicht, sorgfältig zu prüfen — und die steht für Online-Angebote in Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags. Im Hessischen Pressegesetz mit seinen fünfzehn Paragrafen kommt das Wort Sorgfalt nicht einmal vor. Die Pflicht zur Wahrhaftigkeit selbst steht nur im Pressekodex, und den haben sich die Journalistinnen und Journalisten 1956 selbst gegeben, um eine staatliche Presseaufsicht zu verhindern. Mit dieser Unterscheidung fängt dieses Paket an. Es besteht aus drei Heften zu je 20 Seiten, die aufeinander aufbauen: Wie entsteht eine Nachricht. Wie prüft man sie. Warum glaubt man sie trotzdem. Danach ist Schluss — es kommen keine weiteren Teile, und das ist keine Lücke, sondern die Zusage. DIE DREI HEFTE Heft 1 — Wer sagt das? Wie Nachrichten entstehen Artikel 5 des Grundgesetzes mit Wortlaut, vier Freiheiten, drei Schranken und dem Fall Lüth von 1958 als Abwägungsübung. Die drei Mediensysteme im Vergleich: öffentlich-rechtlicher Rundfunk, privater Rundfunk, Presse und Online — mit Rechtsform, Finanzierung und Aufsicht. Der Deutsche Presserat in Zahlen des Jahresberichts 2025. Nachrichtenwerte von Galtung und Ruge bis heute. Und die Werbekennzeichnung, wie sie der Leitfaden der Medienanstalten seit Mai 2025 verlangt, samt der Liste der Bezeichnungen, die ausdrücklich nicht genügen. Heft 2 — Woran du erkennst, was stimmt Seitwärts lesen statt runterlesen: die Methode, mit der Faktenchecker eine unbekannte Seite in rund 32 Sekunden einordnen, während Historiker 88 Sekunden brauchen und schlechter abschneiden. Was die Impressumspflicht wirklich verlangt und wo ihre vier Grenzen liegen. KI-Bilder: Ohne Training liegen Menschen bei Gesichtern mit 48,2 Prozent Trefferquote unter dem Zufall. Vier Diagrammtricks mit Effektstärken. Relative und absolute Zahlen am Beispiel der 17 Prozent, die zehn Fälle pro tausend Menschen sind. Und die Wissenschaftsgeschichte des Backfire-Effekts, den sein eigener Entdecker 2021 eingeschränkt hat. Heft 3 — Warum wir es trotzdem glauben Wiederholung lässt eine Aussage wahrer wirken, auch bei Menschen, die es besser wissen — 182 Studien, 31 184 Personen, Effektstärke 0,37. Der Bestätigungsfehler und der Grund, warum er kein Schicksal ist. Die Filterblase, sauber getrennt in belegt, uneinheitlich und nicht belegt. Der Digital Services Act mit einer Praxisaufgabe, die jede Klasse selbst durchführen kann: Artikel 38 garantiert einen Feed ohne Profilbildung — findet ihn. Und die Verteilungsfrage: Falschmeldungen machen 0,15 Prozent der täglichen Mediennutzung aus, aber ein Prozent der Nutzerinnen und Nutzer stand für achtzig Prozent des Kontakts. WAS DIESES MATERIAL UNTERSCHEIDET Jede Zahl hat eine Quelle, und was sich nicht belegen ließ, steht nicht drin, sondern wird ausdrücklich benannt. Jedes Heft hat dafür eine eigene Seite. Fünf Beispiele: – Der Backfire-Effekt steht noch in vielen Unterrichtsmaterialien. Fünf Experimente mit über 10 100 Teilnehmenden und 52 Streitfragen fanden ihn kein einziges Mal. – Die Behauptung, Checklisten schnitten empirisch schlechter ab als seitwärts lesen, ist so nicht belegt. Eine direkte Vergleichsstudie gibt es nicht. Das Heft sagt stattdessen den Satz, der trägt: Checklisten prüfen nur, was auf der Seite selbst steht. – Zu der Frage, wie viel Prozent der Inhalte algorithmisch empfohlen werden, gibt es keine unabhängig überprüfte Zahl. Deshalb steht keine im Paket. – Die acht Sekunden Aufmerksamkeitsspanne sind eine Erfindung. Heft 1 macht daraus keine Fußnote, sondern eine ganze Unterrichtsstunde: Die Quellenkette lässt sich in fünf Schritten mit dem Handy zerlegen. – Beim Prebunking läuft die wissenschaftliche Auseinandersetzung noch. Das Paket entscheidet sie nicht, sondern zeigt sie — als Lernstück darüber, wie Wissenschaft aussieht, solange sie nicht fertig ist. POLITISCH NEUTRAL, UND ZWAR ABSICHTLICH Das Paket ist nach dem Beutelsbacher Konsens gebaut. Das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot stehen nicht nur auf Seite 2 von Heft 1, sie bestimmen die Auswahl der Beispiele. Echte Desinformationsfälle stammen fast immer erkennbar aus einer politischen Richtung; wer sie zeigt, prüft nicht mehr die Methode, sondern verteilt Sympathien. Die Fälle in diesem Paket kommen deshalb aus Ernährung, Verkehr, Sport, Produkten und Wissenschaft. Wo eine Frage politisch strittig ist — etwa Umfang und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks —, steht die Rechtslage als Faktum und die politische Bewertung als offene Frage mit zwei Positionen ohne Parteizuordnung. Wo eine Frage wissenschaftlich strittig ist, wird sie als strittig dargestellt. Das Streitgespräch in Heft 3 endet ausdrücklich ohne Abstimmung. AUFBAU JEDES HEFTS Teil A, Seiten 2 bis 7: Grundlagen für die Lehrkraft, mit Wortlauten, Zahlen und Fundstellen. Teil B, Seiten 8 und 9: sechs vollständige Verlaufspläne mit Phase, Zeit, Ablauf und Material. Teil C, Seiten 10 bis 15: fünf Schülerseiten mit Operatoren von AFB I bis III, dazu ein Kartenblatt mit zwölf Karten zum Ausschneiden. Seiten 16 und 17: Lösungen mit Erwartungshorizont. Bei den offenen Aufgaben steht, woran eine vollständige Antwort zu erkennen ist. Seite 18: ein Poster für den Klassenraum. Seiten 19 und 20: Quellen mit dem Abschnitt, was nicht belegt ist, sowie Druck- und Lizenzhinweise. FORMAT UND DRUCK Drei Hefte à 20 Seiten DIN A4 als PDF, jeweils farbig und in einer echten Graustufenfassung — konvertiert, nicht gerastert, damit sie an jedem Schulkopierer sauber druckt. Die Schülerseiten sind auf Schwarzweiß-Druck hin gestaltet und funktionieren ohne Farbe vollständig. Die Kartenblätter gewinnen auf 160-Gramm-Papier, die drei Poster in A3. Alle Illustrationen sind eigene Zeichnungen. Die verwendeten Schriften stehen unter der SIL Open Font License. EINSATZ UND STAND Konzipiert für Politik und Wirtschaft am Gymnasium in Hessen, Jahrgangsstufe 7 und 8. Das hessische Kerncurriculum kennt kein eigenes Inhaltsfeld Medien; verankert ist das Thema im Inhaltsfeld Demokratie und in der Urteilskompetenz, im Lehrplan G9 zusätzlich im Themenfeld 7.4. Beide Anker sind in Heft 1 wörtlich zitiert. Der fachliche und didaktische Teil ist bundesweit einsetzbar; nur die Rechtsteile mit hessischem Bezug sind als solche gekennzeichnet. Das Material eignet sich auch für Klasse 9 und für die Realschule. Rechtsstand August 2026. Die Paragrafennummern haben sich zuletzt zweimal verschoben: Das Telemediengesetz gilt seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr, der Medienstaatsvertrag wurde zum 1. Dezember 2025 geändert. Das Material ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
Klassenstufen: 7-8. Klasse
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