Kinder stoßen im Laufe ihrer Schulkarriere immer mal wieder an ihre Grenzen. Welche Unterstützung man ihnen zuteil kommen lässt hängt jedoch stark von den Problemen ab. Nachhilfe man vor allem Sinn, wenn rein fachdidaktische Themen nicht verstanden wurden oder aufgeholt werden müssen. Dies bezahlen die Eltern in der Regel privat. Eine Lerntherapie hingegen wird durchgeführt, wenn das Kind durch bspw. eine Teilleistungsstörung (#dyslelxie oder #dyskalkulie) psychosomatische Probleme entwickelt, die den gewöhnlichen Lernablauf hindern. Hier hilft auch nicht das klassische „viel hilft viel“, was in der Grundschule gerne empfohlen wird. Eine #lrs verliert sich in der Regel nicht, wenn ein Text 10* wiederholt wird. Durch eine Lerntherapie wird sachte an die Schulthematik herangeführt. Kinder erwerben wieder Selbstvertrauen, sie lernen sich zu entspannen und sich zu konzentrieren, um sich dann mit dem Schulstoff auseinanderzusetzen. Nach dem ICD-10 kann eine Lernstörung diagnostiziert werden (ebenso wie Teilleistungsstörungen). Das Jugendamt kann hier die Kosten für eine Lerntherapie übernehmen (§35a, SGB VIII) und in der Schule kann ein #nachteilsausgleich erwirkt werden. So erfahren Kinder eine bestmögliche Unterstützung für ihren schulischen Alltag. In der Bio findest du einen Link zu meinem Blogbeitrag. Hast du ein Kind mit Lernstörungen? Wie geht ihr damit um? Steffi