Vorschau - Stundenentwürfe - Rahmen und Selbst – Classroom Management, Heft 26–30 - Deckblatt
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Stundenentwürfe - Rahmen und Selbst – Classroom Management, Heft 26–30 - Die Rabenkiste - Deckblatt
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Beschreibung

Irgendwann hört die Frage auf, was man in der Stunde tut, und fängt eine andere an: Wer darf das eigentlich verhängen? Was gehört in die Akte und was nicht? Wie führt man das Gespräch mit den Eltern so, dass am Ende etwas dasteht? Wie viel hält man selbst aus — und woran merkt man, ob sich überhaupt etwas geändert hat? Das sind die fünf Fragen dieses Blocks, und sie kommen im Berufsalltag später als die anderen, aber sie kommen sicher.

Heft 26 ist das Systemheft: die sieben Ordnungsmaßnahmen, das Verfahren dahinter und die Rechte der Gegenseite. Heft 27 nimmt das Elterngespräch bei Verhaltensproblemen. Heft 28 klärt, was festgehalten werden darf, wo es hingehört und wie lange. Heft 29 sammelt, was zur Belastung von Lehrkräften belegt ist. Heft 30 schließt die Reihe mit einem Diagnosebogen, einem Kollegengespräch und einem Halbjahresplan.

Vier der fünf Hefte sind Rechts- oder Verfahrenshefte, und alle vier sagen dieselbe Sache vorweg: Sie sind Information und keine Rechtsberatung. Wer wenig Zeit hat, nimmt Heft 26 und Heft 28 — das eine beantwortet, wer was darf, das andere, was mit dem Notizheft passiert, das seit drei Jahren mitläuft.

Was enthalten ist

Heft 26, Der Rechtsrahmen. Die zwei Kategorien und warum sie zwei Rechtswelten sind, wer in Hessen was entscheidet und wer nur beantragt, die drei Schwellen und die Verfahrensrechte von der Anhörung bis zum Widerspruch. Dazu ein Ländervergleich über sechs Fragen zwischen Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, ein Aushang fürs Lehrerzimmer, ein Verfahrensbogen und zwölf Karten — die sieben Ordnungsmaßnahmen im Wortlaut und fünf Rechte der Gegenseite.

Heft 27, Elterngespräche. Warum das Elterngespräch eine pädagogische Maßnahme ist und keine Vorstufe zu etwas anderem, fünf Fehlanzeigen offen benannt statt umgangen, sechs Rechte und Pflichten mit Fundstelle und Fassung. Dazu ein Ablauf in fünf Schritten, ein Plakat mit fünf Formulierungen zum Ersetzen, ein Protokollbogen mit zwölf Feldern und eine Vereinbarung mit Prüfdatum.

Heft 28, Dokumentation. Drei Fragen statt einer: Darf ich das festhalten, wo gehört es hin, wie lange bleibt es? Dazu eine Fristentabelle mit fünf Zeilen und fünf Paragrafen, die neun Felder eines Protokolls mit der Angabe, welche davon ausdrücklich verlangt sind, ein Vorfallbogen, ein Löschplan und zwölf Karten, vier davon Gewohnheiten aus dem Alltag, die rechtlich nicht tragen.

Heft 29, Die eigene Belastung. Was belastbar erhoben ist und was nur kursiert, drei Metaanalysen zu dem, was hilft, mit Studienzahl — und die eine Dimension, die sich in keiner Studie bewegt. Dazu ein Wochenbogen zum Zählen, ein Drei-Monats-Raster, der Meldeweg mit Paragraf, wenn dir etwas passiert, und zwölf Karten.

Heft 30, Das eigene Klassenmanagement prüfen. Das Schlussheft: vier Zugänge zur eigenen Praxis, geordnet nach ihrer Belastbarkeit, ein Diagnosebogen mit acht Zählfragen und ausgefüllter Beispielspalte, sechs Aussagen für die Klasse, ein Halbjahresplan zum Aushängen und zwölf Karten für das Kollegengespräch. Und der Wegweiser, der jede auffällige Zeile des Bogens einem der neunundzwanzig anderen Hefte zuordnet.

Der Aufbau ist in allen fünf Heften derselbe: acht Seiten DIN A4, darin ein Merkplakat auf Seite 5 in A3 kopierbar, eine Arbeitsseite auf Seite 6 mit ausgefüllter Beispielspalte, ein Kartenblatt auf Seite 7 mit zwölf Karten zum Ausschneiden und eine Quellenseite auf Seite 8 mit Abrufdatum und der Ampel belegt, uneinheitlich, nicht belegt. Zusammen sind das 40 Seiten, fünf Merkplakate, fünf Arbeitsseiten und 60 Karten — farbig und in einer echten Graustufenfassung.

Die schlechteste Quelle bist du — und die Zahlen dazu

Der Befund, der diesen ganzen Block trägt, richtet sich gegen die Selbstprüfung. In einer Schweizer Videostudie wurden 18 Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 gefilmt und 61,1 von 82 Stunden nach festem Schema kodiert (Cohens Kappa = 0,85); dieselben Stunden wurden zusätzlich von der Lehrperson und von der Klasse beurteilt. Das Urteil der Klassenlehrperson stimmte mit der Beobachtung zu r = 0,10 überein — praktisch gar nicht. Die Urteile der Klasse lagen bei 0,53 bis 0,59, die der Fachlehrpersonen bei 0,40; am besten stimmten die Urteile über das Setting überein, mit 0,72 bis 0,89 (Scherzinger, Wettstein & Wyler 2018). Daraus folgt die Bauart von Heft 30: zählen statt einschätzen, und die Klasse fragen. Der Vorbehalt gehört dazu und steht dort zweimal: 18 Klassen, ein Kanton, gemessen wurden Störungen und nicht Unterrichtsqualität.

Der zweite belegte Strang betrifft die Belastung. Drei Metaanalysen kommen zu kleinen, aber signifikanten Effekten: d = 0,18 über 23 kontrollierte Studien zu Interventionen gegen Lehrer-Burnout (Iancu u. a. 2018), g = −0,37 auf die emotionale Erschöpfung [−0,70; −0,03] und +0,45 auf die persönliche Erfüllung [0,12; 0,79] aus 13 Studien zu sozial-emotionalen Programmen (Oliveira u. a. 2021) und g = 0,35 aus 44 Studien mit 176 Effekten zum Wohlbefinden von Lehrkräften (Li u. a. 2024). Dazu eine Dosisangabe, die Heft 29 zu seiner wichtigsten Empfehlung macht: Programme unter einem Monat haben die kleinsten Effekte. Ein Fortbildungstag ist keine Intervention.

Und dann der konsistenteste Nullbefund der Reihe. Die Depersonalisation — der distanzierte, abgestumpfte Blick auf die Klasse — bewegt sich in beiden Metaanalysen nicht signifikant: d = 0,03 bei Iancu u. a. und g = −0,51 bei Oliveira u. a., dessen Konfidenzintervall von −1,13 bis +0,11 reicht und die Null einschließt. Zwei unabhängige Arbeiten, derselbe Nullbefund. Heft 29 nennt ihn ausdrücklich das stärkste Argument gegen den einmaligen Achtsamkeitstag — und für Veränderungen am Arbeitsplatz.

Die Negativbefunde dieses Blocks sind ungewöhnlich, weil sie sich gegen das eigene Material richten. Erstens: „Mit diesem Bogen erkennst du deine Stärken und Schwächen.“ Ein validierter Selbsteinschätzungsbogen zur Klassenführung wurde in keinem der drei Dossiers gefunden, und ein validiertes Instrument für die laufende Stunde ebenso wenig — alle geprüften deutschsprachigen Verfahren sind Fragebögen. Der Bogen in Heft 30 ist deshalb eine Zählhilfe ohne Punktwert, ohne Auswertung und ohne Skala, und das steht auf ihm selbst.

Zweitens: „So viel Prozent der Lehrkräfte sind ausgebrannt.“ Eine belastbare Burnout-Quote gibt es nicht. Die einschlägige Metaanalyse über 45 Artikel, 49 Stichproben und 14 410 Lehrkräfte kommt zu einem hohen Risiko, nennt im zugänglichen Text aber keine Prävalenzwerte — und ihre Autorinnen und Autoren halten fest, dass verschiedene Messinstrumente zu signifikant unterschiedlichen Ergebnissen führen (García-Carmona u. a. 2019). Auch die Einzelprozente der Potsdamer Lehrerstudie stehen nicht im Heft: Zwei abgerufene Darstellungen derselben Studie nennen verschiedene Verteilungen, und zwei der vier Beanspruchungsmuster sind über die Zeit signifikant instabil (p = 0,006 beziehungsweise 0,025). Belastbar ist nur die Größenordnung. Was stattdessen dasteht, ist erhoben: 35 Prozent der Lehrkräfte nennen das Verhalten der Schülerinnen und Schüler als größte Herausforderung, an Berufsschulen 46 Prozent, an Grundschulen 25; 36 Prozent fühlen sich mehrmals in der Woche erschöpft, 12 Prozent täglich (Deutsches Schulbarometer 2024, N = 1 608, Feldarbeit forsa, plus/minus 3 Prozentpunkte, Selbstauskunft).

Drittens: „Wer sauber dokumentiert, ist auf der sicheren Seite“ und „ein gutes Elterngespräch löst das Problem.“ Beides ist plausibel und beides ist nicht untersucht. Zur Wirkung von Dokumentation wurde kein Vergleich dokumentierter gegen nicht dokumentierte Fälle gefunden, zum Elterngespräch bei Verhaltensproblemen weder eine Metaanalyse noch ein Vergleich mit einem Verlauf ohne Gespräch. Was es stattdessen gibt, sind Normen: eine Erlaubnis, ein Ort, fünf Fristen und ein Einsichtsrecht — und die acht Protokollfelder, die ein amtlicher Handlungsleitfaden ausdrücklich verlangt. Heft 27 und Heft 28 kennzeichnen bei jedem Feld, ob es verlangt ist oder Auslegung.

Und viertens ein Negativbefund über die eigene Quellenlage, der ungewöhnlich weit vorn steht. Der Fassungsstand des hessischen Schulgesetzes ist amtlich ermittelt; sein Wortlaut ist es nicht, weil das amtliche Rechtsportal automatisierte Abrufe sperrt. Die Absätze sind über ein nichtamtliches Portal erhoben, und Heft 26 führt auf Seite 2 drei Stellen in einer eigenen Tabelle auf, an denen zwei Abrufe derselben Quelle sich widersprachen oder die gar nicht zu klären waren: die Zuordnung der Androhungsregel, die Absatznummer der Zuständigkeitsregelung und die Frage, ob der hessische Katalog abschließend ist. Kein anderes Material dieses Themas schreibt so etwas auf.

Für wen und wann

Für Klassenleitungen, Schulleitungen und alle, die einen Antrag an die Klassenkonferenz schreiben, eine Anhörung vorbereiten oder ein Elterngespräch führen müssen — Schwerpunkt Sekundarstufe I, alle Schulformen. Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und im Quereinstieg sind Heft 26 und Heft 28 der schnellste Weg zu der Frage, wer eigentlich was verhängen darf und was mit den eigenen Notizen geschieht.

Heft 30 ist zusätzlich für den Anfang oder das Ende eines Halbjahres gedacht: Der Diagnosebogen kostet zwanzig Minuten einer gewöhnlichen Stunde, die sechs Aussagen für die Klasse fünf weitere — und der Wegweiser sagt danach, welches der anderen neunundzwanzig Hefte dran ist. Für kollegiale Gruppen sind die zwölf Gesprächskarten gebaut, mit einer einzigen Regel: Wer hospitiert hat, sagt genau einen Satz, und der fängt mit „Ich habe … gezählt“ an.

Vier der fünf Hefte enthalten umfangreiche Rechtsaussagen, jede mit Land, Gesetz, Paragraf, Fassung und Abrufdatum. Zitiert werden das Hessische Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2023, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2026, in Kraft seit 01.08.2026 — vor allem § 82, § 72 und § 83 —, die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV, Ausfertigung 19.08.2011, benutzte Fassung Stand 15.01.2024) mit den §§ 64 bis 74, die Aufsichtsverordnung in der Fassung vom 25.03.2021, die Hessische Schul-Datenschutzverordnung vom 01.12.2023 und § 23 der Dienstordnung. Zum Vergleich stehen Art. 86 und 88 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sowie § 53 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen daneben. Wo eine Fassung nur nichtamtlich vorlag, steht das in der Zeile — auch für § 83 HSchG, der von der Änderung 2026 betroffen ist und dessen neuer Wortlaut nicht geprüft werden konnte. Information, keine Rechtsberatung; in einem anderen Bundesland gelten andere Normen, und vor der Anwendung gehört der Wortlaut an der amtlichen Fassung geprüft.

Ein Hinweis zu Heft 29: Es ist Information und ersetzt weder eine Beratung noch eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Bleibt die Erschöpfung über Wochen, trägt der Schlaf nicht mehr oder wird der Weg zur Schule morgens zur Hürde, benennt das Heft ausdrücklich den nächsten Schritt — und der ist kein Arbeitsblatt.

Einordnung in die Reihe

Dieses Paket ist Block 6 von sechs und der Abschluss der Reihe. Die anderen fünf gibt es ebenso: Der Anfang (Hefte 1 bis 5), Der Ablauf (6 bis 10), Störungen (11 bis 15), Beziehung (16 bis 20) und Besondere Lagen (21 bis 25). Wer alle sechs will, bekommt sie auch als Gesamtpaket aus dreißig Heften.

Jedes Heft ist für sich einsetzbar; die Reihenleiste auf Seite 8 zeigt jedes Mal, wo es steht. Zusammen ergeben die dreißig einen Weg vom ersten Schultag bis zur Prüfung des eigenen Vorgehens. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile.

Rahmen und Selbst – Classroom Management, Heft 26–30

14,99 €
Gesamtwert des Pakets: 19,95 €
Produktdetails
  • Umfang:
    5 Materialien
  • Materialtyp:
    Stundenentwürfe, Unterrichtsreihen, Arbeitsblätter, Poster, Merkblätter, Text, Quiz, Prüfungsvorbereitung

Materialien in diesem Paket (5)

17 Seiten

Inklusion und ADHS – Classroom Management, Heft 23

Eine Klasse, drei Geschwindigkeiten: ein Auftrag für die Gruppe, ein Auftrag für ein Kind, und beide müssen ohne dich weiterlaufen, während du beim anderen stehst. Das ist der Alltag — und es ist der am schwächsten belegte Bereich der ganzen Reihe.Dieses Heft sagt das zuerst und arbeitet dann trotzdem. Es trennt die Zahlen nach ihrem Untersuchungsdesign, weil dieselben Maßnahmen je nach Design 0,18, 0,72 oder 2,20 ergeben, und legt nur die auf eine Achse, die vergleichbar sind. Es nennt den Interventionstyp, der trägt, und den, der als einziger überall empfohlen wird und in der einschlägigen Metaanalyse der schwächste ist.Und es liefert das, was im Alltag zählt: einen Bogen mit drei Spalten, sechs Fragen vor einem Antrag und fünf Sätze für die Klassenkonferenz, die sich ersetzen lassen.Was enthalten istZwei Seiten Einordnung: was „weit auseinander“ im Alltag heißt, woran es scheitert — an der Erwartung, an der Struktur allein, am Nachteilsausgleich als Formalie —, vier Suchen mit vier Fehlanzeigen und die zwei Befunde, die das Thema wirklich messen. Seite 3 ist die Befundseite: acht Werte aus Gruppendesigns auf einer Achse, drei davon nicht signifikant markiert, daneben die großen Zahlen aus anderen Designs in einer eigenen Tabelle, die vier Interventionstypen mit ihren Werten und ein Absatz über das, was nicht wirkt oder nie geprüft wurde.Seite 4 zeigt die Sitzordnung für Einzelarbeit als Grundriss, führt fünf Schritte aus und enthält den Rechtskasten für Hessen mit Paragraf, Fassung und Abrufdatum — Ordnungsmaßnahmen, Subsidiarität, Förderpläne, Gesundheitsdaten und die Löschfrist für eigene Aufzeichnungen. Seite 5 ist das Merkplakat „Fünf Sätze und ihr Ersatz“ in A3, unter jeder Zeile der Befund dazu.Seite 6 ist der Bogen für ein Kind: zwei Wochen beobachten in drei Spalten — was direkt vorher war, was zu sehen war, was direkt danach kam —, mit zwei Beispielzeilen, davon eine absichtlich fehlerhaft. Dazu drei Dinge für zwei Wochen und sechs Fragen vor einem Antrag. Seite 7 bringt zwölf Karten: acht Maßnahmen, zwei zur Steuerung, zwei Sackgassen, jede mit Belegstufe und Design. Seite 8 sind Quellen mit Abrufdatum und die Ampel belegt, uneinheitlich, nicht belegt.Der schwächste Interventionstyp ist der, den alle empfehlenDer tragende Befund kommt aus der einzigen Metaanalyse, die schulische Maßnahmen bei ADHS nach Interventionstyp aufschlüsselt: 100 Studien aus 89 Artikeln mit 627 Teilnehmenden, 74 Prozent davon männlich (Gaastra, Groen, Tucha & Tucha 2016). In Innersubjektdesigns erreichen konsequenzbasierte Maßnahmen — Verstärkung, Kontingenzen — d = 1,82, Selbstregulation 0,56, kombinierte Programme 0,58, und antezedenzbasierte Maßnahmen — also Struktur, Aufgabenanpassung und Vorabsignale — 0,31. Der Typ, der in jeder Fortbildung als Antwort auf ADHS genannt wird, ist der schwächste der vier. Das heißt nicht, dass Struktur schadet; es heißt, dass sie allein nicht trägt. Die Vorbehalte der Autoren stehen im Heft: schwache methodische Qualität, berichteter Publikationsbias, gilt vor allem für Jungen von 6 bis 11 Jahren.Der Negativbefund ist der, an dem sich Erwartungen entscheiden. Eine Metaanalyse über 22 randomisierte kontrollierte Studien mit n = 1 962 Kindern und Jugendlichen von 4 bis 18 Jahren findet für Leistung +0,37, für Unaufmerksamkeit −0,33, für ADHS-Symptome −0,28 und für soziale Fertigkeiten +0,28 — für Hyperaktivität und Impulsivität dagegen d = −0,09 bei p = 0,22, nicht signifikant. Die Autoren nennen das selbst eine „major gap in current interventions“. Wer erwartet, dass Unruhe durch schulische Maßnahmen verschwindet, misst sich an einer Größe, die sie nachweislich nicht senken.Dazu drei Dinge, die dieses Heft ausdrücklich nicht behauptet. Erstens: Eine Metaanalyse zur Klassenführung in inklusiven Settings wurde nicht gefunden — was zu diesem Feld existiert, ist Forschung über Lehrkräfte, über Einstellungen und Selbstwirksamkeit, nicht über Wirkungen auf Schülerinnen und Schüler. Wer „evidenzbasierte inklusive Klassenführung“ verkauft, verkauft die allgemeine Klassenführungsforschung mit einem anderen Etikett. Zweitens: Zum Nachteilsausgleich ist im deutschsprachigen Raum keine Wirksamkeitsstudie auffindbar und keine Erhebung dazu, wie oft er gewährt wird; über 80 Prozent der Kinder mit ADHS-Diagnose bekommen Zeitverlängerung, geprüft ist ihre Wirkung fast nie. Drittens: Für Fidget-Spielzeug im Unterricht schließt die Übersichtsarbeit „there is not sufficient support“ — ein Spinner kann das Behalten sogar verschlechtern (Kriescher u. a. 2023). Und der Designbefund, der alles rahmt: Dieselben Maßnahmen ergeben für Verhalten 0,18 und nicht signifikant im Zwischen-Gruppen-Design, 0,72 im Innersubjekt- und 2,20 im Einzelfalldesign (DuPaul, Eckert & Vilardo 2012). Wer 2,20 neben 0,23 in eine Tabelle stellt, macht den Fehler, den man Hattie vorwirft.Für wen und wannFür Lehrkräfte aller Schulformen, Schwerpunkt Sekundarstufe I, für Klassenteams vor einer Klassenkonferenz und für Förderschullehrkräfte im gemeinsamen Unterricht. Die spezifische Metaanalyse gilt nach Angabe ihrer Autoren vor allem für Jungen von 6 bis 11 Jahren; die Übertragung auf die Sekundarstufe ist eine Extrapolation und steht mehrfach als solche im Heft.Das Heft ist kein Diagnostikmaterial. Ob ein Kind ADHS hat, entscheidet die Schule nicht, und keine Maßnahme setzt eine Diagnose voraus — alle Befunde betreffen Verhalten im Unterricht. Die Rechtsangaben gelten für Hessen und stehen mit Fassung und Datum im Heft. Information, keine Rechtsberatung.Einordnung in die ReiheHeft 23 steht im fünften Block, „Besondere Lagen“ (Hefte 21 bis 25). Es führt aus, was Heft 14 über den Einzelfall und die Einzelfallforschung begonnen hat, und nutzt die Sitzordnungsbefunde aus Heft 4. Die Eskalationsleiter steht in Heft 13, der Rechtsrahmen für Ordnungsmaßnahmen in Heft 26, die Fristen für eigene Notizen in Heft 28.Jedes Heft ist für sich einsetzbar. Zusammen ergeben die dreißig einen Weg vom ersten Schultag bis zur Prüfung des eigenen Vorgehens. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile.

Fachübergreifendes
3,99 €
17 Seiten

Digitale Geräte – Classroom Management, Heft 24

Ein Handy liegt auf dem Tisch. Zwei Fragen werden dabei dauernd verwechselt: Ob etwas erlaubt ist, ist eine Rechtsfrage. Ob es wirkt, ist eine empirische. Die Antworten fallen verschieden aus, und dieses Heft beantwortet beide getrennt.Die Rechtsfrage ist in Hessen seit dem Schuljahr 2025/26 gesetzlich entschieden — das Heft zitiert den Wortlaut mit Paragraf, Fassung und Datum, stellt Bayern daneben und benennt vier Fehlanzeigen, die im Alltag am meisten kosten: zur Dauer des Einbehaltens, zum Entsperren, zur Durchsuchung und zu Bild- und Tonaufnahmen.Die Wirkungsfrage ist es nicht: sechs Studien, sechs Ergebnisse. Was über sie hinweg trägt, ist ein einziger Satz — ein Verbot wirkt nur, wenn es eingehalten wird.Was enthalten istZwei Seiten Einordnung: die beiden Fragen sauber getrennt, die drei Stellen, an denen es im Alltag scheitert — Ungleichbehandlung, Diskussion im Plenum, Eskalation nach der Wegnahme —, vier kursierende Sätze mit dem, was die Recherche zu ihnen gefunden hat, und die vier Fehlanzeigen im Recht. Seite 3 ist die Befundseite: fünf Balken aus einer Studie nach Leistungsfünfteln mit zwei nicht signifikanten Werten, die sechs Länderbefunde nebeneinander, die Ablenkungszahlen mit ihrer jeweiligen Bezugsgröße und der eine Satz, der über alle Studien trägt.Seite 4 ordnet vier Stufen — Ansage, Wegnahme, Rückgabe, über die Eltern —, stellt den Ländervergleich in einer Tabelle daneben, führt fünf Schritte aus und enthält den großen Rechtskasten mit § 69 Abs. 7 HSchG im Wortlaut, § 64 Abs. 2 VOGSV zur Rückgabe und den vier Fehlanzeigen. Seite 5 ist das Merkplakat „Fünf Handgriffe“ in A3.Seite 6 ist die Arbeitsseite: oben eine Regelungstabelle mit sechs Zeilen, ausgefüllter Zuständigkeitsspalte und einer leeren Spalte für die eigene Schule; unten ein Vorfallzettel mit ausgefülltem Beispiel und sechs Fragen vor der ersten Wegnahme. Seite 7 bringt zwölf Karten: acht Handgriffe mit Belegstufe, vier Sackgassen mit einem Feld „Statt dessen“. Seite 8 sind Quellen mit Abrufdatum und die Ampel belegt, uneinheitlich, nicht belegt.Nicht das Verbot wirkt — seine Durchsetzung wirktDer tragende Befund ist die beste vorliegende Studie zu schulischen Handyverboten: 91 Sekundarschulen in vier englischen Städten, 130 482 Beobachtungen, Schuljahre 2001 bis 2011, Differenz-von-Differenzen-Modell (Beland & Murphy 2016). Im Mittel steigen die standardisierten Testergebnisse mit 16 Jahren um 0,0641 Standardabweichungen. Nach Fünfteln der Vorleistung: +0,1423 im untersten, +0,0986 im zweiten, +0,0654 im dritten, +0,0229 im vierten — nicht signifikant — und −0,0254 im obersten, ebenfalls nicht signifikant. Zusätzlich rund +0,059 bei sonderpädagogischem Förderbedarf und +0,038 bei Anspruch auf kostenloses Schulessen. Und der Satz, der über alle Studien trägt: Die Effekte waren größer in Schulen mit hoher Regeltreue, und in Schulen mit geringer Regeltreue fand sich kein signifikanter Effekt. Ein Verbot auf dem Papier wirkt nicht. Die Selbstauskünfte der Autoren stehen daneben: Handybesitz unbekannt, 21 Prozent Rücklauf, vier Städte, Mechanismus unbekannt.Dass die Befundlage uneinheitlich ist, verschweigt das Heft nicht, sondern stellt sie in eine Tabelle: England positiv, Spanien positiv, Norwegen positiv für Mädchen, Schweden kein Effekt, King’s College London negativ, eine Querschnittserhebung an 30 englischen Schulen kein Unterschied. Der Widerspruch ist auflösbar — die Zehnjahresstudie misst Leistung innerhalb derselben Schule vor und nach dem Verbot, die neuere Erhebung Wohlbefinden und Leistung im Querschnitt zwischen Schulen. Beides kann zutreffen.Der Negativbefund ist eine Zahl ohne Quelle. „Nach einer Ablenkung braucht man bis zu 20 Minuten, um wieder hineinzufinden“ steht auf einer Erläuterungsseite der UNESCO — ohne Autorennamen, ohne Studientitel, ohne Fundstelle; eine Primärquelle war nicht auffindbar, und alle weiteren Fundstellen zitieren die UNESCO oder einander. Drei weitere Sätze werden im selben Kasten geprüft: „Die UNESCO fordert ein weltweites Handyverbot“ ist eine Zuspitzung — empfohlen wird, nur Technik zuzulassen, die erkennbar das Lernen stützt. „Ein Handyverbot steigert die Leistung um 6,4 Prozent“ ist eine Verwechslung — es sind 0,0641 Standardabweichungen, keine Prozent. Und „neben einem Laptop zu sitzen kostet 17 Prozent“ stammt aus einer Laborsimulation mit 38 Studierenden; derselbe Zusammenhang liegt im Feld bei 3,88 Prozentpunkten (1 364 Studierende, Will u. a. 2020), und die Metaanalyse über 39 Studien mit 148 883 Personen berichtet für die Schule r = −0,12 — ein Zusammenhang, keine Ursache. Beide Zahlen stimmen. Nur die kleinere ist die realistischere.Für wen und wannFür Lehrkräfte aller Schulformen, Schwerpunkt Sekundarstufe I, und für Fachkonferenzen, die eine Schulordnung schreiben oder überarbeiten. Die Regelungstabelle auf Seite 6 ist in zehn Minuten ausgefüllt und beantwortet im Streitfall die einzige Frage, die wirklich gestellt wird: wer entscheidet das.Die Rechtsangaben gelten für Hessen und stehen mit Gesetz, Paragraf, Fassung und Abrufdatum im Heft; Bayern wird ausdrücklich danebengestellt, Nordrhein-Westfalen ist nicht erhoben, und auch das steht da. Der Fassungsstand ist amtlich belegt, der Wortlaut nicht: Er war nur über ein nichtamtliches Portal zu erheben, weil das amtliche Rechtsportal automatisierte Abrufe sperrt. Information, keine Rechtsberatung.Einordnung in die ReiheHeft 24 steht im fünften Block, „Besondere Lagen“ (Hefte 21 bis 25). Es setzt die Unterscheidung aus Heft 11 voraus und die Abstufung aus Heft 13; die Wegnahme als pädagogische Maßnahme steht in Heft 15, das Verfahren für Ordnungsmaßnahmen in Heft 26, die Fristen für den Vorfallzettel in Heft 28.Jedes Heft ist für sich einsetzbar. Zusammen ergeben die dreißig einen Weg vom ersten Schultag bis zur Prüfung des eigenen Vorgehens. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile.

Fachübergreifendes
3,99 €
17 Seiten

Mobbing erkennen – Classroom Management, Heft 25

Das Problem ist nicht, zu wenig zu vermuten. Es ist, die falschen Kinder zu vermuten. Wo Lehrkrafturteile und Peer-Nominierungen mit demselben Instrument verglichen wurden, stimmen sie beim stillen Mobbing nur zu r = 0,27 überein — beim körperlichen zu 0,39, und zwei Elternteile untereinander zu 0,92.Dieses Heft fängt deshalb nicht mit einer Warnzeichenliste an, sondern mit der Definition, mit der gezählt wird: Wiederholung, Machtungleichgewicht, Schädigungsabsicht. Fehlt eines davon, ist es ein Konflikt — und der wird anders bearbeitet.Danach folgt das Handwerk: notieren, getrennt sprechen, melden. Mit dem Meldeweg im Wortlaut, mit der Frage, wer die Strafanzeige erstattet, und mit der ehrlichen Auskunft, welche der bekannten Programme geprüft sind und welche nicht.Was enthalten istZwei Seiten Einordnung: die drei Merkmale der Definition, woran es im Alltag scheitert — am stillen Teil, am Abwarten, an der Reihenfolge der Gespräche —, die beiden deutschen Prävalenzzahlen und warum beide korrekt sind, und wer betroffen ist. Seite 3 ist die Befundseite: sechs Übereinstimmungswerte aus einer Studie auf einer Achse, die Betroffenheit nach Gruppen in einer Tabelle, die Wirksamkeitslage mit Belegstufe und drei Fehlanzeigen, die das Heft tragen.Seite 4 ordnet vier Stufen mit ihren Zuständigkeiten — notieren, getrennt sprechen, melden, Verfahren —, führt fünf Schritte aus und enthält den Rechtskasten für Hessen: Meldeweg, Strafanzeige, Dokumentation und Datenschutz, jeweils mit Paragraf, Fassung und Abrufdatum. Seite 5 ist das Merkplakat „Fünf Sätze ändern“ in A3, unter jeder Zeile der Befund und die Belegstufe.Seite 6 ist der Vorfallbogen mit sieben Feldern und ausgefüllter Beispielspalte, dazu eine Liste dessen, was hineingehört und was nicht, und sechs Fragen für die Klassenkonferenz. Seite 7 bringt zwölf Karten: acht Handgriffe mit Belegstufe, vier Sackgassen mit einem Feld „Statt dessen“. Seite 8 sind Quellen mit Abrufdatum und die Ampel belegt, uneinheitlich, nicht belegt.0,27 beim stillen Mobbing — und der Satz, der so nicht stimmtDer tragende Befund stammt aus einer Untersuchung, die dieselben Kinder von vier Seiten beurteilen ließ: 721 Schülerinnen und Schüler von 9 bis 11 Jahren, 46 Lehrkräfte, 439 Mütter und 363 Väter in Österreich (Paljakka, Schwab & Zurbriggen 2021). Die Übereinstimmung zwischen Lehrkrafturteil und Peer-Nominierung liegt bei relationalem Mobbing — Ausgrenzen, Gerüchte, Schweigen — bei r = 0,27 und bei körperlichem bei 0,39; zwischen Schülern und Lehrkraft bei 0,33 und 0,27; zwischen Mutter und Vater bei 0,92 und 0,72. Zwei Erwachsene sind sich einig, mit den Kindern nicht. Es sind Korrelationen, keine Effektstärken, und die Vorbehalte stehen im Heft: Neun- bis Elfjährige, Österreich, für die deutsche Sekundarstufe I nicht geprüft.Der Negativbefund ist die Behauptung, die man an dieser Stelle erwarten würde: „Lehrkräfte unterschätzen Mobbing.“ So pauschal ist sie nicht haltbar. Wo beide Gruppen mit demselben Instrument befragt wurden — 1 688 Schülerinnen und Schüler, 63 Lehrkräfte, 36 Schulen in Australien —, schätzten die Lehrkräfte die Häufigkeit höher ein als die Jugendlichen, bei fünf von neun Formen signifikant und an 13 von 16 Schulen (Rigby 2020). Beides kann gleichzeitig stimmen: Die eine Untersuchung fragt nach der Häufigkeit an der Schule, die andere danach, welches Kind betroffen ist. Man kann das Ausmaß richtig einschätzen und trotzdem die falschen Kinder benennen. Das ist die praktisch wichtigste Aussage dieses Hefts.Dazu zwei weitere Klarstellungen. Für Deutschland kursieren 8,6 Prozent und 16 Prozent, und beide sind korrekt erhoben: Die HBSC-Studie 2022 befragt 6 475 Elf-, Dreizehn- und Fünfzehnjährige an 174 Schulen mit vorgegebener Definition und einer Schwelle von zwei- bis dreimal im Monat und kommt auf 8,6 Prozent (online 3,0 Prozent, gender-diverse Jugendliche 23,5 Prozent bei einer Teilstichprobe von 98 Personen); PISA 2015 fragt rund 540 000 Fünfzehnjährige in 72 Ländern nach einzelnen Handlungen ohne Rahmung und kommt auf 16 Prozent. Wenn dir jemand eine Mobbingzahl nennt, frag nach der Definition. Und bei den Programmen trennt das Heft, was geprüft ist und was nicht: Antimobbing-Programme wirken moderat — über 100 Evaluationen Odds Ratios von 1,31 und 1,24, von den Autoren selbst „modest“ genannt (Gaffney, Ttofi & Farrington 2021) —, während der No Blame Approach in der Programmdatenbank als „theoretisch gut begründet“ mit null Sternen Beweiskraft geführt wird und zur Mediation bei Mobbing weder eine Studie dafür noch dagegen gefunden wurde.Für wen und wannFür Lehrkräfte aller Schulformen, Schwerpunkt Sekundarstufe I, für Klassenleitungen und für Klassenkonferenzen. Am höchsten liegt die Betroffenheit in der Grundschule (13,2 Prozent), am niedrigsten am Gymnasium (7,4 Prozent) — in einer Klasse von 25 sind 8,6 Prozent gut zwei Kinder.Der Vorfallbogen ist ein Protokoll, kein Diagnoseinstrument; ein validiertes Verfahren für den laufenden Unterricht gibt es nicht, und alle geprüften Verfahren sind Fragebögen. Der Meldeweg, die Frage der Strafanzeige und die Löschfristen gelten für Hessen und stehen mit Paragraf, Fassung und Abrufdatum im Heft. Information, keine Rechtsberatung.Einordnung in die ReiheHeft 25 schließt den fünften Block, „Besondere Lagen“ (Hefte 21 bis 25). Es setzt die Unterscheidung aus Heft 11 voraus — Mobbing ist keine Störung — und arbeitet mit dem Messbefund aus Heft 19. Der Rechtsrahmen für Ordnungsmaßnahmen steht in Heft 26, das Elterngespräch in Heft 27, die Dokumentation mit ihren Fristen in Heft 28.Jedes Heft ist für sich einsetzbar. Zusammen ergeben die dreißig einen Weg vom ersten Schultag bis zur Prüfung des eigenen Vorgehens. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile.

Fachübergreifendes
3,99 €
17 Seiten

Vertretungsstunden – Classroom Management, Heft 21

Fremde Klasse, fremdes Fach, keine Vorbereitung — und in zwei Minuten klingelt es. Diese Lage ist nicht ungewöhnlich: In Nordrhein-Westfalen wurde im Schuljahr 2024/2025 jede zehnte Unterrichtsstunde vertreten. Vorbereitet ist sie trotzdem nie.Dieses Heft macht aus der Improvisation ein Handwerk. Es gibt einen Ablauf für die ersten fünf Minuten, einen Zuschnitt für fünfundvierzig, acht Aufgaben, die ohne Kopien, ohne Fachkenntnis und ohne Vorbereitung laufen, und einen Übergabezettel für die erkrankte Kollegin.Dazu die zwei Auskünfte, die sonst fehlen: was die amtliche Statistik wirklich sagt, und warum eine fremde Klasse anders reagiert — das ist gemessen, und die Zahl ist unangenehm.Was enthalten istZwei Seiten Einordnung: was in dieser Stunde anders ist, woran es scheitert — am Anfang, an der Unklarheit, am fehlenden Ende —, die drei Suchen, die ins Leere liefen, und der eine internationale Referenzbefund samt dem, was er nicht sagt. Seite 3 ist die Befundseite: die amtliche Zahlenbasis mit ihrer Methode und nach Schulform aufgeschlüsselt, der Videobefund zur fremden Lehrperson in einer Tabelle mit Signifikanzangabe, und ein Absatz darüber, warum in diesem Heft ausdrücklich kein Effektdiagramm steht.Seite 4 zeigt die Stunde in vier Abschnitten, führt fünf Schritte aus und enthält den Rechtskasten zur Aufsichtspflicht mit fünf Paragrafen, Fassung und Abrufdatum. Seite 5 ist das Merkplakat „Die ersten fünf Minuten“ in A3: fünf Handgriffe in ihrer Reihenfolge, jeder mit seiner Minute.Seite 6 ist der Vertretungsbogen: oben ein Übergabezettel mit fünf Zeilen und ausgefülltem Beispiel, unten ein leerer Sitzplan zum Eintragen der Vornamen und sechs Fragen vor dem Klingeln. Seite 7 bringt zwölf Karten — acht Aufgaben ohne Material mit Zeitangabe, zwei zur Steuerung, zwei Sackgassen —, dazu drei Einsatzideen. Seite 8 sind Quellen mit Abrufdatum und die Ampel belegt, uneinheitlich, nicht belegt.Jede zehnte Stunde — und elfmal so viel WiderspruchDer tragende Befund ist amtlich und hat eine ausgewiesene Methode. Das Ministerium für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen erhebt wöchentlich an rund 4 400 öffentlichen Schulen, dazu in 21 Wellen an rund 210 Schulen im Detail. Für das Schuljahr 2024/2025 gilt: 83,9 Prozent der Stunden werden planmäßig oder in besonderer Form erteilt, 10,0 Prozent mit einer Lehrkraft vertreten, 4,8 Prozent fallen ersatzlos aus, 1,4 Prozent entfallen auf eigenverantwortliches Arbeiten. Nach Schulform: Grundschule 2,8 Prozent ersatzloser Ausfall, Förderschule 3,4, Sekundarstufe I an integrierten Schulformen 7,9, Sekundarstufe II 17,5 Prozent — dort fast nur eigenverantwortliches Arbeiten. Rund 53 Prozent aller Abweichungen gehen auf Erkrankung zurück.Der zweite belegte Befund erklärt, warum diese Stunde anders läuft. In einer Schweizer Videostudie mit 18 Klassen und 61,1 kodierten Stunden (Cohens Kappa 0,85) tritt oppositionelles Verhalten gegenüber Fachlehrpersonen — also gegenüber allen, die nicht die Klassenlehrperson sind — rund elfmal häufiger auf; aggressive Störungen liegen bei 6,06 gegen 14,30 je Lektion (p = 0,044). Und die Zahl, die nicht trägt, steht daneben: Bei den nicht aggressiven Störungen sind es 48,94 gegen 62,19 je Lektion, aber p = 0,246 — nicht signifikant. Der größere Mittelwert trägt nichts, und das Heft sagt es (Scherzinger, Wettstein & Wyler 2018).Der Negativbefund ist die größte Fehlstelle der ganzen Reihe. Vertretungsunterricht ist in Deutschland Alltag und in der Forschung eine Leerstelle. Gesucht wurde nach einer Untersuchung zur Qualität von Vertretungsunterricht mit standardisierten Maßen, nach einem Vergleich von Vertretungs- und Regelunterricht auf Lernzuwachs und nach einer Wirksamkeitsstudie zu Vertretungskonzepten — dreimal Fehlanzeige, national wie international. Die Autorinnen der einschlägigsten deutschen Arbeit schreiben selbst, über den Einsatz von Vertretungslehrkräften sei „wenig bekannt“ (Simonis & Klomfaß 2023, zehn narrative Interviews). Was es gibt, ist ein internationaler Referenzbefund: Je zehn Fehltage einer Lehrkraft sinkt die Mathematikleistung ihrer Klasse um 3,3 Prozent einer Standardabweichung (Miller, Murnane & Willett 2008) — ein einziger städtischer US-Schulbezirk, nur Mathematik, Fixeffektmodell statt Experiment. Er sagt nichts darüber, ob eine gute Vertretungsstunde diesen Verlust auffängt. Deshalb steht auf der Befundseite kein Diagramm: Es gäbe keinen Balken, der das Thema misst. Alles, was du zu Vertretungsstunden liest, ist Erfahrungswissen — auch dieses Heft. Der Unterschied ist nur, dass es hier dabeisteht.Für wen und wannFür alle, die vertreten: Lehrkräfte aller Schulformen, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Studierende im Praxissemester, Vertretungskräfte ohne Lehramt. Von den als Vertretung eingesetzten Lehramtsstudierenden in Niedersachsen unterrichten rund zwei Drittel in mindestens einem Fach ohne formale Qualifikation (943 Befragte an sechs Universitäten, Winter u. a. 2024) — die Karten sind für genau diesen Fall gebaut.Das Heft gehört in den Vertretungsordner, nicht in den Schrank: acht laminierte Karten, zwei Minuten vor der Stunde gezogen, und man geht mit einem Auftrag in den Raum statt mit einer Frage. Die Angaben zur Aufsichtspflicht gelten für Hessen und stehen mit Verordnung, Paragraf, Fassung und Abrufdatum im Heft. Information, keine Rechtsberatung.Einordnung in die ReiheHeft 21 eröffnet den fünften Block, „Besondere Lagen“ (Hefte 21 bis 25). Es setzt das voraus, was Heft 1 über die ersten zehn Minuten und Heft 6 über Übergänge sagt, und wendet es auf eine Klasse an, die man nicht kennt. Die Aufsichtspflicht am Stundenende steht in Heft 10, die leise Ebene für die Zwischenfälle in Heft 12.Jedes Heft ist für sich einsetzbar. Zusammen ergeben die dreißig einen Weg vom ersten Schultag bis zur Prüfung des eigenen Vorgehens. Die Reihe ist abgeschlossen; es kommen keine weiteren Teile.

Fachübergreifendes
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Lehrkraft und Fachleiter. Material mit Lösungen, Erwartungshorizont und belegter Befundlage.
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