Wiederholung Brotgetreide: Die Schüler*innen wiederholen aus dem 1. Lehrjahr, welche Getreidesorten zu den Brotgetreiden und Nicht-Brotgetreiden gehören.
Mehrkornbrot verstehen: Sie entdecken die rechtlichen Bestimmungen für Drei-, Vier-, Fünf- und Mehrkornbrote, inklusive der Mindestanteile der Getreidesorten.
Besondere Zutaten kennenlernen: Das Material beleuchtet die Vorschriften für die Namensgebung von Broten mit speziellen Zutaten wie Ölsaaten, Rosinen oder Quark.
Rechtliche Grundlagen anwenden: Deine Schüler*innen üben, warum es zum Beispiel kein "Zweikornbrot" gibt oder welche Zutaten nach den Bestimmungen eher schwammig formuliert sind.
Diese Kompetenzen erwerben deine Schüler*innen:
Getreidesorten sicher unterscheiden: Sie können Brotgetreide und Nicht-Brotgetreide klar voneinander abgrenzen und korrekt zuordnen.
Rechtliche Vorgaben anwenden: Sie verstehen und wenden die gesetzlichen Bestimmungen zur Benennung von Mehrkornbroten und Broten mit besonderen Zutaten an.
Zusammenhänge erkennen: Sie begreifen, wie die Zusammensetzung von Broten deren Bezeichnung beeinflusst und warum bestimmte Bezeichnungen nicht zulässig sind.
Kritisches Denken fördern: Sie lernen, komplexe Sachverhalte zu analysieren und eigene Leitsätze für die Benennung von Broten zu formulieren.
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