Lehrer im BBS-Bereich, IHK-Prüfer, Buchautor, auch im Bereich Korrektorat/Fachlektorat tätig
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20 Seiten






Die Unterscheidung zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht (Zivilrecht) zählt zu den Einstiegsthemen im Fach oder Lernfeld Recht. Diese grundlegende Untergliederung der Rechtsordnung wird in dieser Themeneinheit dargestellt.
Diese Unterrichtsvorlagen bestehen aus mehreren Teilen:
Die Materialien enthalten:
Viel Spaß und Erfolg mit den Unterrichtsmaterialien wünscht
Dr. K. erklärt
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